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Der Jude · 1769-01-01 · Siebzehntes Stück (1769) · p. Seite 259

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Siebzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 259 (sequence 3)
Language
German
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Ms fey es auch gewöhnlich gewesen, anszugehen, lind die Felder und Gärten zu besehen, ob etwa auf denselben solche Früchte untermengt stünden, die in der heiligen Schriftunter dem Namen der AlÄm, verboten waren. Man sehe im z. Bi Mos. ry-ty. Außerdem aber verrichtete man andere gemeine Sachen ohne Hinderung; das istwie es iN der Gemara erkläret wird, mau konnteGeld- und andereRechtssacheU,auch die selbst das ^eben betrafen, abhandeln. Es konnten solchswelche die GeijseluNg verdienet, abgcstrafet werden;, Man konnte verdächtig gewordenen Weibs- Personen das bekannte Mara-oder bittere Eyferwasier geben: Es konnten Gelübde entrichtet; das Gottgeheiligte »ach der Schatzung der Priester gelöset werden. Man nahm die Knechte vordie zur gesetzten Zeit ihres Herren Dienste Nicht verlassen wollten- und durchbohrte ihnen zNm Zeichen einer ewigen Knechtschaft das rechte Ohr> Die rothe Kuh konnte zu eben dieser Zeit verbraNNk Werdern Man konnte Aussätzige, oder auch solche, die sich an eiNeN TodteN verunreiniget hatteNreinigeN, und es gieNgen deswegen dergleichen Personen eher als andere nach Jerusalem, um sich daselbst noch vor dem Feste reinigen zu lassen, welches durch die vorhin schon angeführte Stelle Johannis Cap. rlv.;bestätiget wird. Jeder Haußvater ließ etliche Tage vor deni Feste, alle Gcfasie in seinem Hauße, sorgfältig reinigen und qusspühleii, damit alles zuin Feste R 2 recht

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