Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Eilftes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 164 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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rS4 LS «XO LS sagen, daß dieses, ein Fest vor sich selbst sey. — Diejenigen, die aus besonderer Frömmigkeit, wie wir oben gedacht, gar auch in der Lauberhütte zu schlafen pflegen, dürfen es diese Nacht, aus eben.dem Grunde nicht thun. Morgens darauf, als am achten Tage dieses Festes gehen sie wieder mit ihren besten Feyertagskleidern in die Synagoge. An einigen Orken bekleiden sie sich auch diesen Tag mit ihren Sterbehabitertt. — Es wird aber an selbigen das Gchachrißgebet, so wie an andern Festen mit untermengten poetischen Zusätzen; nach der Vorschrift ihres Machsors verrichtet. — Nach Endigung des Gchachrißgebckes wird das große Halle! gesprochen. Alsdenn werden zwo Gesetzrollen herausgeholet; aus der ersten wird die Stelle, 5. B. Mos. i;, 19. bis ans Ende des i6ten Cap. ihrer fünfen vorgelesen; Aus der zweyten aber, dem Maphthie, aus 4 B. Mos. 29, z;. bis ans Ende. — Die Haphthorah dieses Tages ist aus i. B. der Könige 8,54. bis ans Ende. Fällt aber ein Sabbath an diesem Tage ein, so wird erstlich der ganze Roßelet, d. i. das Predigerbuch Salomo; und aus der Gesetzrolle, aus 5. Buch Mos. 14, v. 22. bis zum Ende des 16. Cap. gelesen. Wenn die Gesetzrollen wieder an ihren Ort und Stelle gebracht, und das Radifchgebet gesprochen worden, so rufet der Schuldiener aus: