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Der Jude · 1769-01-01 · Siebendes Stück (1769) · p. Seite 111

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Siebendes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 111 (sequence 15)
Language
German
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UV OXO LK dann und wann einige Früchte, oder sonst etwas, das man für keine ordentliche Mahlzeit' rechnet, zu sich nehmen will, der Hat gar nicht nöthig in die Lauberhütte hinein zu gehen. Eben so befreyet auch der 640. §. von dieser Verbindlichkeit, die Weiber, Knechte und Kinder; ingleichen Kranke und ihre Wärter; nicht weniger einen Bräutigam mit allen seinen Hochzeirgästen; Und so auch Stadtwächter, und Wein¬ oder Fruchthüter; desgleichen auch die, welche bpy einem Christen koschern Wein zu keltern haben. (Zu welcher Verrichtung die Juden sich selbst gebrauchen lassen, aus Furcht, es möchte ein Christ etwas davon anrühren, wodurch denn der Wein zum trinken für sie unbrauchbar werden würde. Sie bleiben dabey so lange gegenwärtig, bis der Wein gekeltert, und in den Fässern versiegelt worden ist; wovon wir bey anderer Gelegenheit ein Mehreres werden; sagen können.) -— Knaben von fünf oder sechs Jahren, weil sie in diesen Jahren gar wohl ohne ihre Mütter seyn können, müssen mit in die Hütte genommen werden, um sie gleich von Jugend auf, zu diesen Gebräuchen anzugewöhnen. Es würde viel zu weitläuftig ausfallen, alle Subtilitäten, welche die Rabbinen von der Aufbauung dieser Hütten, sowohl im Talmud, als auch in andern Büchern ausgezeichnet haben, anzuführen. Wir lassen es.also bey dem schon gerneloo-

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