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Der Jude · 1769-01-01 · Siebendes Stück (1769) · p. Seite 107

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Siebendes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 107 (sequence 11)
Language
German
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HS OXG HS ivS äußersten Nothfall kann ein Jude auch in einer Hütte sitzen , an welcher nur zwo vollkommene Wände sind, die dritte aber nur aus einem Brete, und einer Stange bestehet; Jedoch muß in solchem Falle der leere Raum, wo keine Breter sind, mit Tapeten, oder Tüchern bedecket seyn. Uebrigens muß dahin auch gesehen werden, daß Key solchen Hütten nnsn Zuraß Hapeßach, d. i. die Gestallt einer ordentlichen Thüre anzutreffen sey. — Der 6zr. und 632. §. redet weit«, läuftig, von der Beschaffenheit der Decke, in Ansehung des Schattens, oder der Sonnenstrahlen. — Die Höhe und Weite dieser Hütten wird im 6zz. §. so bestimmt, daß sie nicht mehr, als 20. Ellen, und nicht weniger als ro. Spannen betragen dürfe; So wie sie auch nicht enger, als vier Ellen, oder, wie es im 634. §. heisset, wenigstens sieben Fauste breit , und eben so lang seyn so«. Der 6 z;. giebt die Erlaubniß, auch solche Hütten die eigentlich zwar nicht zu ldiesem Zwecke gemacht worden, sondern deren man sich, nur um Schatten zu haben, bedienet,an diesem Feste dennoch zu gebrauchen. Es bezeichnet dieser §. diese Art Hütten, unter einigen Abbreviaturen, welcht wir, weil sie in dem Talmud, Tract. Guckah, S. 8. Col. 2. sowohl als auch in andern rabbinischen Schriften mehr Vorkommen, den Gelehrten zu Gefallen hier zugleich erklären wollen. Es heisset nemlich, das Recht dep Hütten ^"222 und

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