Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Drittes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 41 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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4l LZ OXO LA Sogleich nach dem Mmchagebet / ist ein jeder Jude der über i z. Jahr alt ist, schuldig sich malknß schlagen, d. i. sich geißeln zu küssen. Diese Geißelung geschiehst nur gleichsam zum Andenken der würklich verdienten ordentlichen Geis- - selung, und man verfahret dabey ganz anders, sowohl in Ansehung der Gebrauche, als auch der Art zu schlagen selbst, als bey der sonst gewöhnlichen Geißelung. Von der letztem in der heil. Schrift selbst erwähnten Geißelung, werden wir alsdann umständlicher reden, wenn wir unfern Freunden über Haupt die bey den Juden annoch üblichen Strafen er,-ehlen werden. — Mit der gegenwärtigen aber gehet es also zu: Es erwählet sich jeder einen Freund, und diese beydö bereden sich zusammen, daß einer den andern »irnlkuß schlagen soll. Derjenige nun der sich geißeln laßt, legt sich mit dem Gesicht gebeugt auf die Erde nieder, und zwar so, daß er dasselbe gegen Mitternacht wendet. Der andere aber welcher schlagen soll, nimmt einen Riemen von Kalbleder, oder welches gewöhnlicher, seinen Gürtel, und zahlet den Büßenden ^9. Hiebe zu. Damit sich aber nun der, welcher schläget nicht irre,so muß er aus den 78sten Psalm den z8. Vers dreymcchl hersagen. Die Ursach ist diese: Es enthält dieser Vers nach dem Hebräischen i z. Wörter. Er spricht also zu jedem Schlage den er dem andern giebet, ein Wort, des gedachten Verses, lind so ist er gewiß, wann er ihn dreymahl ausgebetet C 9 hak,