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Der Jude · 1768-01-01 · Sechs und zwanzigtes Stück (1768) · p. Seite 415

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Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Sechs und zwanzigtes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 415 (sequence 15)
Language
German
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4»5 KL DXV KL te wiö es in'der Stiftshätte sollte zubereitet werden, handele; so wird hieraus geschlossen, daß die Weiber fürnehmlich schuldig wären, das Ucht am zuzünden. —^ Ein anderer dergleichen Beweist wird aus den Namen der Eva, (hebe. ninE'havva) hergenommen, so, daß man> aus jeden Bucht staben desselben, ein besonderes Wort formirek, als aus n das -Wort N7>N -4 hallah; (s. oben S. K7-Z.)- iiuS^mt^> rioi' Veftss, d. i.dieAeit her weiblichen Krankheit, und aus dem n das Wor^ Hadlocka, d. i. das Anzünden,i Hierr aus aber haben nun die Verfasser der lNischna, im Talmud, Tr. Schabbers, Fol. zi. Col. 2. folgende Sentenz erzwungen: Um dreyer Verbrechen wegen sagen sie, pflegen oft die Weiber unter wahrender Geburt zu sterben; nemlich, wenn sie in ihrer Zeif sich nicht ordentlich nach dem Gesetz Verhalten; wenns sie das Gebot von der LhMäh unterlassen; uyd wenn sie die Schabbeslichter nicht anzünden. Weil aber gleichwohl üüch diese Verordnung vom Anzünden der Sabbathslichter, überhaupt für ein sehr wichtiges und herrliches Gebot angesehen wird, pflegen sich Mann und Meib in die Erfüllung desselben und in die Verrichtungen die es fordert, gleichsam gewiffermaasen zu rheiken. Der Mann macht die Dachte zurechte, und giesset das Oehl ein, und die Frau zündet an. Dach bleibt allemahl die Hauptverrichtung für das weibliche Geschlecht. Es bestehlet ihr also das Äehil-

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