Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Drey und zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 358 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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TL LsL Nutzen und Gebrauch hiervon, *) von welcherley Are er auch seyn möchte, dadurch gänzlich untersagt sey." Man könnte zwar vielleicht eben aus Liesen Worten schließen, Laß Milch und Fleischwenn es nicht zusammen gekocht worden, oder überhaupt anders Fleisch e als das Fleisch von einem Ziegenböcklein, nach der Schrift zu essen erlaubt sey. Aber dennoch wollen die Rabbinen, keine von Leyden Folgerungen gelten lassen. Milch und Fleisch, wenn es auch nicht zusammen gekocht worden, iss dennoch nicht erlaubt, zugleich zu essen. Und mit dem Worte Gedi, d. i Böcklemj, sagen sie, hat das Gesetz alles Fleisch, auch von yndern Thieren zugleich verboten; und es hätte eben sowohl der Ochse als dasLamm genennetwer-^ Len können. Nicht weniger werde durch die Worte 'wr Bachalef Em, d. i. mit derMuti Um diesen Ausdruck richtig, zu verstehen, must man wissen, daß die Rabbinen einen Unterschied zu machen pflegen zwischen Achila, d. i, dem Essen, und Zannoa, d.r dem Genuß. Alles was von der NlÄTHaura, d. i. im göttlichen Gesetz verboten ist, dasselbe ist so- Gß«e^ Laächila, d. k. verboten zu. essen, als auch NdMZ TlÄdr <vßep Behannoa, d. i. verboten, in Absicht einer jeden andern Art des Nutzens , den man etwa» daraus sonst möchte ziehen können. Es darf nicht verkauft , oder das Bieh damit gefüttert werden rc. Was aber nur von Yen RabbineDverboten ist, das kann zu andern Gebrauch angewendet werden, und es ist von ihnen nur das Essen, von dergleichen Dingen untersaget.