Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Neunzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 304 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2577043-2577047-9903320--0347-2577403- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
S--4 LL Allein bey Tische sind alle diejenigen Pinge davor» ausgenommen, welche eigentlich zur Mahlzert gehören, als Fleisch, Fisch, Zugemüse, Kuchen, Pasteten, (und wenn diese auch schon mit Obst gefüllet waren) eingemachte Früchte, und dergleichen: weil diese Dinge schon durch den Segen, der über das Brod gesprochen wird, mit gesegnet sind. Da hingegen solche Speisen, die eigentlich nicht zur Mahlzeit gehören, als allerley frische Früchte, Confect , Eyer, Pfefferkuchen und dergleichen, und also auch unter jenem allgemeinen, Segensspruch nicht mit begriffen sind , eines besonder» Gebets nöthig haben; und daher bey dem Genuß derselben, der insbesondere dazu verordnete Segensspruch darüber verrichtet werden muß.