Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1768-01-01 · Eilftes Stück (1768) · p. Seite 174

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Eilftes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 174 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2577043-2577047-9903304--0209-2577273
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

-74 Die zwote Abtheilung des Schmoneh Esveh heißt so: „In Ewigkeiten bist du ein starker Gott; ein Herr, der die Tobten lebendig „macht, du hilfst unüberwindlich. (Du machst, „daß der Wind wehet, und der Regen herabfällt!) *) Deine *) Die eingeschlossenen Worte sagt man nur in dein Mussaphgebete vom achten Tage des Lauberhüttenfestes bis zum ersten Gstertage. Im Gchülchan Aruch, Tr. Orach Chajim, wird als ein nothwendiges Stück der Liturgie erwähnet, daß der Gchammesch d. i. Gchuldiener, vor dem Anfänge des Mussaphgebetes auszurufen habe: Meschiv Zaruach, d. i. der den Windwehen laßt; Hierdurch soll die Versammlung an die Einschaltung dieser Worte erinnert werden. Ein Kranker, oder wer sonst nicht in der Synagoge seyn kann, darf daher sein Gebet nicht früher verrichten, als die versammelte Gemeinde, weil es unerlaubt ist, diese Worte eher zu gebrauchen, als sie von dem Gemeindeboten ausgesprochen worden. Hätte ein Jude, aus Versehen, diese Worte wahrend dem Sommer, wo sie nicht nöthig sind, darzu gesprochen, muß ec diesen Eegensspruch wiederhohlen: und sollte er seinen Fehler erst am Ende des Segensspruches bemerken, ist er schuldig, das ganze Gebet vom neuen anzuheben; Eben diese Verbindlichkeit findet auch statt, wenn er diese Worte im Winter

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.