Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 20 (1893)
- Issue
- 1 (1893)
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 184 (sequence 187)
- Language
- German
- Belongs to
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184 schichtlichen Forschung erhalten hat. Im Jahrgange XVI (1885) der ״Jüdischen Presse“, Nr. 1 — 4 der Feuilleton- Beilage ״Sabbat-Stunden“ erschien zwar unter dem Titel ״Der neue Jude“ eine angeblich ״auf die Magistrats- Akten u. a.a gestützte Darstellung des Uebertritts Steblitzki’s von Herzberg. Mehrfache Abweichungen zwischen dieser Darstellung und dem Inhalte der hier abgedruckten Akten gaben aber Veranlassung zu bezüglichen Anfragen bei Magistrat und Gemeindevorstand zu Nikolai, die mir denn auch bestätigten, dass weder in dem einen, noch in dem anderen Archiv sich irgendetwas auf unseren Fall Bezügliches vorfindet. Nur ein Mal kommt Steblicki’s Name in seiner eigenhändigen Unterschrift unter einem Aktenstücke der Gemeinde vor (vgl. Brann 1. c.); im Uebrigen giebt nur noch sein Grabstein Kenntniss von dem Manne und seinen Schicksalen. Danach muss die Herzberg'sche Publikation als Versuch einer literarischen Fälschung bezeichnet werden. Vielleicht gestattet auch gerade die Thatsache des Abdruckes jener Akten in der ״Berlinischen Monatsschrift“ einen Schluss auf das spätere Schicksal derselben. Wie nämlich Gedike1) mittheilt, ist. er durch die gütige Bereitwilligkeit der Oberschlesischen Oberamtsregierung in den Stand gesetzt worden, die eigenen x\ussagen aller Hauptpersonen genau und wörtlich aus den gerichtlichen Protokollen liefern zu können“, was wohl nicht anders zu verstehen ist, als dass ihm die Originalakten Vorgelegen haben. Bei dem geringen Verständnisse, welches derzeit Archivalien, deren praktischer Werth nicht ersichtlich war, entgegengebracht wurde, darf man vielleicht nicht ohne Grund annehmen, dass die Oberschlesische Regierung die Rückeinforderung der .Akten vergessen hat, und dass ihre Cassation durch Gedike erfolgt ist. Wie dem aber auch sein möge: der Abdruck in der 1 (ג. c. p. 155.