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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1891-01-01 · 1 (1891) · p. Seite 215

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
18 (1891)
Issue
1 (1891)
Date
1891-01-01
Page
Seite 215 (sequence 218)
Language
German
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215 Kurfürst Lothar Frantz von Mainz ein Schreiben an den Kaiser unter Berufung darauf, dass nach einer ihm zugegangenen Mitteilung der Reichshofrat das Buch freigeben wolle, falls die Juden nicht die ihnen bezeichneten Bücher beibringen.1) Dabei kommt er auch auf die Vorgänge in Bamberg zurück, wo bekanntlich a. 1699 heftige Juden- Verfolgungen stattfanden (WolfS. 379). ״Obwohl nun einige der Urheber denen andern zum künftigen abscheu und exempel theils ad opus publicum condemniret, theils fustigiret und des Landes verwiesen, theils mit hohen geldbussen beleget, ja deren einige gar am leben gestraffet und dadurch vor solches mahl das ohnwessen in etwas gestillet worden, weilen aber durch diese conces- und executiones und be־ sonderlich da der Juden halber einiges Christenblut vergossen werden müssen, gegen dieselben der bey dem indiscreten gemeinen Mann schon vorhanden gewesene heimbliche Hass und Neid noch mehrers exacerbiret worden, also das das vorige feüer noch immer unter der aschen klimmet und ich nicht ohne fundament besorgen muss, weilen sogar nach allen sothanen executionen durch einige über dieselben componirten und in Druck gegebenen gesäng erwehnte m. unterthanen zu fernerem aufstand schon instigiret werden wollen, dass wann nunmehro auch gemeltes Buch nicht confisciret oder supprimiret, sondern durch öffentlichen verkauf divulgiret und solchem nach davon einige exemplaria, so nicht wohl zu verwehren, in meinem Stift Bamberg eingeschleiffet werden und deren inhalt dem gemeinen Mann zu vernehmen Vorkommen sollte, dadurch gar leicht die bei demselben annoch vorhandene bösse humores commoviret und durch einen aberraahligen auflauf das vorige ohnwessen hinwiederum resusticiret werden dörffe, welches etwan hernach nicht so bald als das vorige mahl zu assopiren, sondern sich auch leicht in *) Dieselben sind von WolfS. 428 näher bezeichnet und sollten zur Vergleichung• dienen.

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