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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1889-01-01 · 1 (1889) · p. Seite 262

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
16 (1889)
Issue
1 (1889)
Date
1889-01-01
Page
Seite 262 (sequence 266)
Language
German
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260 assessor des Kurmainzischeu Kreises und wohnte in Walldiirn (im bad. Odenwald), welches damals zu Kurmainz gehörte. Aus diesem Grunde nennt sich der Herausgeber דיינא ומ״ץ בגליל העליון מגנצא was Kaufmann irrtümlich als ״Rabbiuatsassessor von Mainz“ auffasst. Ebensowenig war sein Schwiegervater Mainzer Vorsteher, sondern wohnte in W a 11 d ü r n. Letzteres ist die richtige Lesung für וואלטירן, welches Kaufmann Waltern liest, während Wolf bibl. liebr. III S. 1037 und Steinschneider Cat. Bodl. S. 2397 No. 6983 Voltiran daraus machen. Walldürn hiess ursprünglich Düren und wird als solches unter den Plätzen, wo Judenverfolgungen stattfauden, mehrmals im Mainz- Nürnberger, sowie im Deutzer Memorbuch erwähnt. Obengenannter II. Salomon wurde später Rabbiner in Bödigheim (unweit Walldürn), wo er in besonderer Achtung stand und weit über die Grenze seines Rabbiuats sich eines grossen Rufs erfreute. In dem im Gr. Generallandesarchiv in Karlsruhe befindlichen Archivalien zur Geschichte der Juden in Heinsheim (am Neckar) wird mitgeteilt. dass a. 1744 bei einer dort ausgebrochenen Streitsache zwischen herrschaftlichen Schutzjuden und solchen, die zum Deutsch- 01’den gehörten, der ״renommirte 40jährige (d. h. 40 Jahre amtierende) Rabbiner׳ Salomon Wolf in Bödigheim“ als Schiedsrichter berufen wurde. Das Bödigheimer Mernorbuch ist von ihm a. 1745 angelegt. Er erwähnt darin unter den üblichen Jiskor verschiedene seiner Verwandten, u. A. als berühmte Gelehrte seinen Grossvater R. Jeliuda b. Eliahu, sowie seinen Vater R. Seeb und zwar diesen als Verfasser der Bücher עבודת הגפן גפן יהידית und אשכל הגפן. Am Schluss des Memorbuchs verzeichnet er in fiiessendem hebr, Stil sämmtliche gottesdienstliche Gebräuche, welche das Jahr hindurch einzuhalten sind, damit dieselben für alle Zeiten festgehalten und nicht von jedem beliebigen ״geringen Gelehrten“ nach Willkür geändert werden. Er beruft sich dabei auf die ihm bezüglich der oberrheinischen Minhagim gewordenen mündlichen Traditionen von Seiten

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