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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1886-01-01 · 1 (1886) · p. Seite 102

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
13 (1886)
Issue
1 (1886)
Date
1886-01-01
Page
Seite 102 (sequence 104)
Language
German
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102 S. Goldschmidt. nur unter der Bedingung, daß all' ihre Habe, sowohl die bewegliche, wie die unbewegliche, unangetastet in ihrem Besitze blieb. Der Abt, den diese Bedingung sehr schmerzte, ließ in allen Kirchen seines Sprengels von der Kanzel den Bann gegen alle diejenigen verkünden, welche Inden in ihren Häusern beherbergen würden. Dadurch wurde es den Juden von St. Edmund unmöglich gemacht, Gelder von ihren Schttldnern einzuzieheil und Prozesse mit den Bürgern von St. Edmund abznwickeln. Diese höchst ungerecyte Bestimmung wurde auch von den königlichen Justitiarien aufgehoben. Die Juden erhielten die Erlaubniß, zu den Gerichtstagen und zum Einziehen ihrer Schulden nach St. Edmund zu kommen und sich dort zwei Tage und zwei Nächte aufzuhalten. Erst am dritten Tage mußten sie die Stadt wieder verlassen. Auch an einigen anderen Orten, wie z. B. in Colechester werden größere oder kleinere Judenverfolgungen stattgefunden haben. Wenigstens wurden die Brüder Wilhelm, Gottfried und Gilbert, die Söhne Peters von Mellonge, im Jahre 1194 wegen des Judenmordes in Colechester zur Verantwortung gezogen»"). Als König Richard von diesen Grausamkeiten gegen die Juden hörte, war er sehr erbittert und befahl strengste Untersuchung. Nicht der Tod so vieler Unterrhanen, sondern der Verlust so vieler Schätze, welche von den räuberischen Kreuzfahrern mitgeschleppt worden waren, schmerzte den ritterlichen König, und darum gab er seinem Kanzler, Wilhelm Lougchamp, den gemessenen Befehl, die Anführer eventuell mit bewaffneter Macht zur Verantwortung zu ziehen"^. Der 00) Plegii sunt Willelmi et Gaufridi et Gilberti filiorum Petri de Mellmge habendi 608 ad rectum 8i quis versus 608 loqui voluerit de morte Judeorum Colevestriae, folgen die Namen. Rotuli curiae Regis ed. Palgrave p. 15. Ausgestellt am 30. Oktober 1194. 91) Tovey 1. c. p. 27 läßt den Auftrag an Gottfried Rydel, den Bischof von Elz, ergehen. Gottfried Nydet war aber schon am 21. August 1189 in Winchester gestorben. S. Gervasius l. c. I p. 243. Wilhelm Longchamp war am 15. September1189 ׳ auf der Versammlung in Pipewell zum Bischof von Elz gewählt und am 31. Dezember von dem

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