Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 6 (1879)
- Issue
- 1 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 58 (sequence 61)
- Language
- German
- Belongs to
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58 Wiener Durchleuchtigkeit uns allergnädigst verliehenen Securitet an leib, gut und leben, sonderlich bey diesem ohn daß frechen Seculo, bey den ungelahrten und unverständigen Höchst gefehrdet werden, indem wihr bei denenselben Zum theil ohn daß gehäßig und verächtlich gnug gehalten, einfölglich dieselbe Zu aller gefehrlichen thätligkeit durch solch angelegtes Zunder gar leicht können weiter aufgeblasen und excitiret werden. Und dan nicht nur insgemein so wohl in Christals des Heiligen Römischen Reichs auch Landesfürstl. Oonstitutionen satz und Ordtnung, in gedruckten Schrifften imandt lasier und übel Zumessen alß ein hochärgerliches werck, wodurch viel böses Veruhrsachet wirdt, beh hoher leib und lebensstraffe verbotten, auch so solche schrifften, 8uppre880 autoris nomine gedrucket und divulgiret werden, annoch schwerer und zwahr 8ub poena talionis coerciret bestraffet wirdt, So will zwahr auß Menschlicher Deinuth den Unterem mit so harter straffe gerne ubersehen und die mocleration der milden Justitz anheimbstellen. Damit demnach wihr inmittelß außer der großen Gefahr itnb Furcht der Vorstehenden laesion allergnädigst gesetzet, noch uns weiter, was dieser in solchem seinem divulgirten Buche uns für schreckliche Laster und schände behgemeßen, Von idermann wieder aller Völker Rechte auch ihrer Durchl. uns allergnädigst verliehenen Landesfürstl. Securitet uns nicht gantz ärgerlich Vorgeworffen, auch sonsten alle böse nachfolge allergnädigst abgestellet werde, Alß an Flehe Eure Hochfürstl. Durchleuchtigkeit in Untcrthänigstem gehorsam allerwehmutigst. Das auch dabeneben Das in Dero Fürstl. Lande Hin und wieder außgebreitete und distralürte Buch nicht nur möge confisciret und denen Buchhändtlern sich deßen alß eines im gantzen Römischen Reiche und Dero Fürstl. Lande verbottenes gewerbes, hinkünfftig Zl! enthalten, ernstlich interdiciret, sondern auch damit die ärgerliche opinion der abscheulich uns wieder die Christen Verübenden Behgemeßenen grausahmen Laster und Boßheit dem gemeinen unerfahrenen Manne allergnädigst möge entnommen werden; So bitte auch Unterthänigst die Hochfürstliche Verordtnung mithin allergnädigst ergehen Zu laßen, daß das behgelegte Exemplar denen Rechten und Ordnungen gemeß Ver-