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Dibre Emeth · 1881-01-01 · 7-8 (1881) · page 13

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
37 (1881)
Issue
7-8 (1881)
Date
1881-01-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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109 Was lehrt uns dieser Bericht? Erst über ein zweites Jahr mm einer unter Inden geschehenen Missionswirksamkcit durch die bischöfliche Kirche von Nord-Amerika wird hier berichtet; aber wie umfangreich und bedeutsam ist nicht alsbald die Arbeit, über die wir so Mittheilungen empfangen. Man wird sich des Eindrucks nicht entschlagen können, daß von diesen Amerikanern Wege eingeschlagen worden sind, die nach den verschiedensten Seiten hin Beachtung und vielfach auch Nachahmung verdienen. 1) Erstens und vor Allem ist hier ein Grundsatz ausgesprochen, dem wir nicht früh genug die allgemeine Anerkennung der Kirche, und zumal der evangelischen, wünschen können, nämlich: daß die Predigt des Evangeliums unter den Juden eine Pflicht der Kirche ist, welche mit allen ihren anderen Pflichten auf derselben Stufe steht. Die Kirche hat einfach den Auftrag erhalte», „das Evangelium aller Creatur zu verkündige»", und darum wird sie Rechenschaft am jüngsten Gerichte geben müssen, wenn sie dieses Gebot Christi den Juden gegenüber vergißt. So gut sie gehalten ist, den Christen das Evangelium zu bringen, damit dieselben nicht verlorengehu, sondern selig werden, so gut muß sie mit demselben vor die Heiden, so gut aber auch vor die Juden treten. Und so wenig die Kirche darauf wartet, ob Einzelne da und dort aus freiem Triebe die ihr befohlene Botschaft den Christen verkündigen, sondern ihnen vielmehr dieselbe durch ein festgeordnetes Amt entgcgenbringt, so wenig hat sie den Juden gegenüber eine andere Stellung einzunehmen. Eben dies hat die bischöfliche Kirche Amerikas als Grundsatz anerkannt, und das ist etwas Hochbedentsames. Auch einige andere Kirchengemeinschaften sind zu ähnlicher Erkenntniß gelangt, aber fast nirgends hat dieselbe einen so klaren und einfachen Ausdruck gefunden. 2) Hier wird ganz richtig der Grundsatz ausgesprochen, daß speciell die inmitten der betreffenden Kirchengemeinschaft lebenden Juden dieser von dem Herrn der Kirche zugewiesen seien, und daß sie also die Pflicht habe, an ihnen eine Missionsarbeit zu thun. Die zerstreut in jeder einzelnen Gemeinde wohnenden Juden sind der Sorge eben dieser Gemeinde anvertraut, und zunächst hat der

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