Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1845)
- Date
- 1845-10-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Man , Ms beidieser DperatioN in ihmvorgegangrn, durchaus nicht so recht nachzuempfindenvermag, sondern lediglich an seine» Worten sich genügen lassen muß, wenn er spricht: „Aber ach, meine Zuhörer; es schmerzt tiefdurch die grausame Roth solcher Zustände, (daß die Juden bei den Christen die herrlichsten religiösen Ideen kernen Krneck- S. 6.) dazu getrieben zu fein, diese -Dinge auffuchcn Und scheinbar gegen jenen angeblichen Stifter der christlichen Religion zttfammenstellen zu müssen, gegen einen Mann, der nie daran gedacht hat, eine andere Religion zu stiften, und der, wenn er so war, wie von ihm berichtet wird, zu den edelsten SöhNen Israels gezählt werden Muß, dessen unsterblicher Ruhm aber tjsg» «tis zuwachsen müßte, wennnicht auch die Geschichte zuweilen ein achtzehnhundertsähriges Unrecht beginge." - s Mt der Beleuchtung dieser, zum Theil eben so wahren als falschen Rede des Herrn Dr. H. werden wir uns vornehmlich befassen. Um uns aber bei den wichtigem Betrachttmgen nicht unterbrechen zu nüiffen, erscheint es zweckmäßig, zuerst die minder erheblichen Dinge ans Licht zn ziehen. Was das „scheinbar" bettifft, so will es uns bedünkm, als wenn es Herr Dr. H. doch sehr ernstlich gemeint hat. Wenn nicht darauf folgte: „dessen unsterblicher Ruhm uns zuwachsen müßte, so wäre das „scheinbar" etwas scheinbarer; nun aber will es uns nicht scheinen. In dem Ausdruck „gegen den angeblichen Stifter der christlichen Religion" finden wir einen lichtfreundlichen Unsinn, da es als rin von Christen und Juden unbestrittenes historisches Factum feststeht, daß Christus der wirkliche Stifter der Religion ist, die man' die -christliche Nennt. Etwas stärker noch ist der lichtfreuvdliche Unsinn, wenn Herr vr. H! Men Ruhm „unsterblich" nennt, der durch ein achtzehnhundertjähriges Unrecht der Geschichte entstanden sein soll. Denn wenn die Geschichte ein achtzehnhundertjähriges Unrecht zu begehen im"Stande ist; so ist doch auch der Fall denkbar, daß sie sich