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Nahalat tsevi · 1933-10-01 · Heft 1-2 (Oktober 1933) · p. Seite 9

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 1-2 (Oktober 1933)
Date
1933-10-01
Page
Seite 9 (sequence 11)
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9 eine tiefe Erbitterung erzeugt. Diefe Erbitterung hat den Misrachi in vermiedenen Ländern zu einer negativen Stellungnahme gegenüber dem Jüdifchen Nationalfond veranlagt. Es find jetzt zwei Jahre, dab wir auf diefe Angelegenheit hingewiefen haben und betonten, dab fchlieblich die Geduld der Orthodoxie gegenüber der Entweihung der jüdifchen Nationalheiligtümer auf jüdifchem Boden ein Ende nehmen wird. Wir haben deshalb nicht aufgehört von der Leitung des National- Fond zu verlangen, dab in die Verträge des National-Fond mit den Siedlern ein Paragraph aufgenommen werde — und zwar als verpflichtende Bedingung - bezüglich der Sabbathut im Feld und Weinberg und dergl. an Sabbath- und Feiertagen. Zu unterem groben Bedauern und Schmerze hat die Leitung des National-Fond Gleichgültigkeit diefer Forderung gegenüber gezeigt und hat uns immer wieder vertröftet. Als wir nun bei dem letzten Kongreb diefe Forderung ultimativ ftellten, wurde fie von der Tagesordnung abgefetzt. Infolge diefes fchmerzlichen Zuftandes hat die Geduld in den misrachiftifchen Kreifen aufgehört, obwohl bis jetzt von unterer Zentrale weder nach Polen, noch nach anderen Ländern irgenwie eine Weitung bezüglich der Störungen der Arbeit des National-Fond ergangen ift. II. Jetzt erfucht die Leitung des National-Fond uns, unterer polnifchen Zentrale zu telegrafieren und fie zu erfuchen, mit den Störungen aufzuhören; wir kennen die Art diefer Störung bis jetzt nicht. Auf jeden Fall können wir von unteren Freunden dort nicht irgend etwas telegrafitch verlangen, tolange wir nicht die offizielle und abfolute Zuficherung von der Leitung des Nationalfond erhalten haben, dab der erwähnte Paragraph bezüglich der Sabbathut in den Verträgen der Siedler aufgenommen wird und zwar als bindende Bedingung. UL Wenn die Leitung des Jüdifchen Nationalfond auch jetzt unteren Forderungen nicht nachkommen wird, befurchten wir, dab auch wir unfererfeits gezwungen fein werden, untere Freunde in der Gola in ihrem heiligen Kampfe zu unterftützen, und die Verantwortung legen wir der Leitung des Jüdifchen Nationalfonds in die Hände.״ — II. In Nr. 43 des zioniftifchen Zentralorgans ״Haolam״ veröffenllicht Rabbiner Amiel, Antwerpen, eine Auseinanderfetzung, gegenüber früheren Äuberungen im ״Haolam״, mit dem Hinweis,

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