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Nahalat tsevi · 1932-12-01 · Heft 3 (Dezember 1932) · p. Seite 105

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
III (5693) 1932/33
Issue
Heft 3 (Dezember 1932)
Date
1932-12-01
Page
Seite 105 (sequence 45)
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105 Alfred: Keneßeth Jißrael? Warum nicht Am Jißrael? Bernheim: Mir wäre das auch lieber gewesen. Man hat aber gewisse Rücksichten auf arabische Empfindlichkeiten nehmen müssen. Die Bezeichnung Keneßeth jißrael klingt etwas harmloser, betont mehr das religiöse Moment. Es ist aber hinreichend Sorge getragen, daß die palästinensische Religions- Gemeinschaft, als welche das Nationalheim offiziell konstituiert ist, in ihrem Aufgabenki eis nicht etwa den Religionsgemeinschaften in der Gola entspricht, sondern in ganz umfassender Weise alles enthält, dessen die nationale Autonomie der als Staatsnation des im Entstehen begriffenen palästinensischen Staats anerkannten jüdischen Nation bedarf. Das oberste Verwaltungsorgan hat sogar die Bezeichnung Waad Leümi — Nationalrat — erhalten und charakterisiert deutlich genug das wahre Wesen der Keneßeth Jißrael. In Orten, deren Bevölkerung ganz überwiegend aus Juden besteht, fällt die politische Gemeinde mit der religiösen Gemeinde zusammen. Die Erziehungsautonomie ist völlig gewährleistet. Die untere Gerichtsbarkeit, namentlich fast die ganze freiwillige Gerichtsbarkeit — also Vormundschaftssachen, Nachlaßsachen, Stiftungswesen — ist der jüdischen Selbstverwaltung überlassen. Ein jüdisches Parlament — Aßifath Haniwcharim — hat weitreichende gesetzgeberische Befugnisse und bildet, auch;nach außen, den krönenden Abschluß des jüdischen Nationalbaus. — Alfred: Nun weiter, Herr Doktor, berichten Sie doch, bitte, weiter — Bernheim: Das ist das Wesentliche. — Alfred: Das Wesentliche? Herr Doktor — und wo bleibt — die Thora? Bernheim: Meines Erachtens steht nichts im Organisations- Statut der Keneßeth Jißrael, was gegen die Thora verstößt. Alfred: Herr Doktor, spricht das Statut nicht klar und deutlieh 'aus, daß für Keneßeth Jißrael die Thora das maßgebende Grundgesetz, daß die Entwicklung eines Gemeinschaftslebens nach den Vorschriften der Thora ihr oberster Zweck ist? Bernheim: Warum das besonders aussprechen? Versteht sich das denn nicht in unserem Lande von selbst? Sollen wir vielleicht den Sinaiakt der Thora-Annahme wiederholen? Alfred: Jetzt scherzen Sie doch sicher, Herr Doktor, nicht wahr? Bernheim: Ich scherze gar nicht.

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