Palästina-Nachrichten
- Journal
- Palästina-Nachrichten
- Volume
- 3 (1936)
- Issue
- Heft 8 (15.5.1936)
- Date
- 1936-05-15
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2550047-2550088-2550095--462-2550613- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
DAS „GEHEIMNIS" DER LEIBRENTE Eine Leibrente ist der rechtlich gesicherte Anspruch auf regelmäßige Rentenzahlungen gegen eine Versicherungsgesellschaft, die dem Inhaber des Anspruchs bis zu seinem Tode, unter besonderen Umständen sogar seinen Hinterbliebenen, den Bezug einer laufenden, regelmäßigen Versorgung garantiert. Die Leibrente wird in der Regel durch die Einzahlung eines bestimmten Kapitals erworben und hängt in ihrer Höhe von der des eingezahlten Kapitals und dem Alter des Rentenbeziehers ab. Der Vorteil besteht darin, daß sich der Inhaber der Leibrente um die Verwaltung des Kapitals in keiner Weise mehr zu kümmern braucht, das besorgt die unter Reichsaufsicht stehende Versicherungsgesellschaft für ihn. Außerdem weiß der Inhaber der Leibrente, daß er bis zu seinem Lebensende die Rente ohne Abzug genießen kann, daß er von allen Ausfällen, die ihm etwa als Besitzer von Wertpapieren oder als Haus- oder Hypothekenbesitzer drohen könnten, verschont bleibt. Vor allem aber weiß er, daß sein Kapital unter allen Umständen für seinen Lebensabend ausreicht, während er ohne Leibrentenvertrag befürchten müßte, daß er vorzeitig, um das Nötigste zum Leben zu haben, vielleicht sein Kapital angreifen und ganz aufzehren müßte. Die Leibrente wird auf Wunsch monatlich oder vierteljährlich ins Haus geschickt, man braucht sich um die Einziehung von Zinsen und dergleichen nicht mehr zu kümmern, alle lästige Schreiberei fällt weg. 1 Die Leibrente bietet vor allem älteren Personen, die nicht mehr imstande sind, die Mühen einer Vermögensverwaltung auf sich zu nehmen, den sicheren, ungestörten Lebensabend, auf den sie