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Palästina-Nachrichten · 1936-03-31 · Heft 5 (31.3.1936) · page 1

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Journal
Palästina-Nachrichten
Volume
3 (1936)
Issue
Heft 5 (31.3.1936)
Date
1936-03-31
Page
– (sequence 1)
Language
German
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X ZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG IM VORDEREN ORIENT ■l^^^^^^^^^M Palestine News. Periodical for Sjü : . -1? IZ7 '" p K HUPT the Promoiion of tke economic * Ti^D^Dn mnnDnnV ]^T\y development of the Near East J anpn mtan Vff Verlag Ernst KÖltenbaum, Barlin SW 19, Neue Grünsfrafjo 30. Fernsprecheri A6 Deutschland, Osterreich und Danzig RM 1,20 pro Quartal, alle anderen Länder Merkur 7413. — Generalvertretung für Palästina: Heinz Zeimann, Tel-Aviv, RM 1.20. Postscheckkonto: Berlin 37991. Anzeigen laut Tarif. Anzeigen-General- Dizengoffstr. 159. — Die P. N. erscheinen zweimal im Monat. Bezugspreis für Vertretung: Herbert Hirsch, Berlin SW 19, Neue Grünstrafje 30 SchriWeitung*. Dr. E. F. Ascner Berlin, 31. März 1936 Jahrgang III Nr. 5 Die neuen Bestimmungen für die Palästina-Wanderung VON DR. BERNHARD SPITZ / BERLIN Seit einiger Zeil schon wird die zusammenfassende -Neuregelung der Bestimmungen über die Palästinaausivanderung erwartet, nachdem kürzlich die devisenrechtlichen Grundsätze für die allgemeine Auswanderung im RE i/3G formuliert worden sind. Mit dem nunmehr veröffentlichten Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 2. April in36 (Nr. 45/3G D. St.) wird die Umstellung des Transfersystems vollzogen, die notwendig wurde, weil das verhältnismäßig beschränkte Transfervolumen den außerordentlich gestiegenen Transferwünschen nicht mehr gerecht werden konnte. — Der neue Erlaß enthält nun zusammenfassend — und sämtliche früheren Bestimmungen ersetzend — eine übersichtliche Darstellung des devisenrechIiichen Verfahrens bei der Auswanderung nach Palästina und bildet den Rahmen für die geordnete Abwicklung des Palästinatransfers. Neben einer Fülle detaillierter Verfahrens Vorschriften, die teils aus dem gellenden Recht übernommen werden, teils zur Behebung festgestellter Mängel, bzw. zur Anpassung des Verfahrens an die materielle Neuregelung, erlassen worden sind, wird das System des Transferverfahrens herausgearbeitet, das nun in Zukunft Geltung haben wird. Ohne an dieser Stelle auf die recht komplizierten Einzelheiten eingehen zu können, seien die wichtigsten Punkte der Neuregelung kurz erwähnt: 1. In den Komplex des Vorzeigegeldes ist die Mitwirkung der Haavara und der Paltreu eingearbeitet worden. Der Kreis derer, die das Vorzeigegeld erhalten, ist genau umrissen. So sind grundsätzlich auch Personen, die bereits ausgewandert sind, mit bestimmten Einschränkungen nicht von der Zuteilung ausgeschlossen. Die Genehmigung zum Erwerb des Vorzeigegeldes -wird, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, bisher im Inlande ansässigen Auswanderern erteilt, die das iG. Lebensjahr vollendet bzw. das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht haben; ältere Auswanderer erhalten das Vorzeigegeld nur mit befürwortender Bestätigung des Palästinaamles. — Der Gang des Verfahrens entspricht, abgesehen von einer Reihe technischer Änderungen, dem bisherigen Verfahren, doch sind insbesondere dem Palästinaamt und der Palästina-Treuhandstelle neue wichtige Funktionen übertragen worden. 2. Der Transfer über Sonderkonto I ist den Beträgen vorbehalten, die über das Vorzeigegeld hinausgehen, ferner für Unmittelbar vor Redaktionsschluß erscheint der neue kunderlaß über die Auswanderung nach Palästina. Wir bringen nadistehend eine kurze vorläufige Darstellung, werden jedoch in der nächsten Nummer noch ausführlicher Uber den Erlaß und seine Bedeutung berichten. Die Schriftltg. den sog. „Nachtransfer" bereits ausgewanderter Personen und für diejenigen, die infolge der Altersgrenze das Vorzeigegeld nicht mehr erhallen. Von Bedeutung ist die Beschränkung des Höchstbetrages auf 3-j 5oo RM. pro Person (neben dem Vorzeigegeld), wobei die Anträge von Personen, die bis zur Auswanderung im gleichen Haushalt gelebt haben, zusammengerechnet werden! Die Abwicklung dieser angemeldeten Beträge in bar wird vorläufig nicht in Betracht kommen - obwohl diese Form des Transfers nicht etwa grundsätzlich ausgeschlossen isL - solange jedenfalls der Vorzeigegeld-Transfer nicht glatt abgewickelt werden kann. Um so wichtiger sind die Ersalzformen des Bar Irans fer, nämlich der Eiyentnuisfcr und Sondertransferancjebote, die ihre abschließende Regelung finden. Die Mitarbeit der Haavara in diesem Teile des deutsch-palästi- Von der Levante-Messe Wie zur Levant Fair i y3A wird auch zur diesjährigen Levante-Messe, die in Tel-Aviv vorn 3o. April bis 3o. Mai stattfindet, die Messezeitung ,,Levant Gazelte'' erscheinen. Abhandlungen über die Entwicklung der Wirtschaft Palästinas und seine wirtschaftlichen Beziehungen zum Auslände werden im wesentlichen in Artikeln führender Persönlichkeiten gebracht werden. Wirtschaflsführcr, Handelsminister, Mitglieder der Konsulate und Handelskammern sollen ihre Ansichten und Wünsche in dieser Publikation von weittragender Resonanz zum Ausdruck bringen. Sämtliche Beiträge werden in hebräischer und englischer Sprache erscheinen. Es soll besondere Sorgfalt darauf gelegt werden, daß dieses Blatt in die Hände der Aussteller und Messebesucher gelangt. Im übrigen erfolgt die Verbreitung der Levant Gazette an alle interessierten Handels- und Tndustriekreise. nensischenWarenverkehrs wird klargestellt,da ohne Zustimmung der Haavara — von wenigen Ausnahmen abgesehen - eine Mitnahme von Waren durch Auswanderer ausgeschlossen ist. Die Durchführung dieses Transfers wird noch durch Richtlinien genauer erläutert werden, die von der Haavara jetzt ausgearbeitet

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