Palästina-Nachrichten
- Journal
- Palästina-Nachrichten
- Volume
- 3 (1936)
- Issue
- Heft 2 (14.2.1936)
- Date
- 1936-02-14
- Page
- Seite 8 (sequence 6)
- Language
- German
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Außenhandel Palästina-Rumänien Die rumänisch«; Regierung hal anl! die Wareneinfuhr aus Palästina einen Valula-Enlwerlungs-Zollzuschlag von 38 Prozent gelegt. Infolgedessen ist die Zilrus-Ausfuhr nach Rumänien vorläufig ins Stocken geraten. Palästina-Türkei Die türkische Regierung hat beschlossen, in nächster Zeil keine Einfuhrlizenzen für palästinensische Zitrusfrüchte zu erteilen. Rückgang der Zolleinnahrnen Im Dezember ro,35 hal sich die seit Herbst vorhandene Wirtschaftskrise deutlich ausgewirkt; die Zolleinnahmen der Mandatsregierung sollen gegenüber dem gleichen Monat des Jahres if)Sf\ um Oo ooo £P zurückgegangen sein. Die Ursache für die Verminderung ist in der Beschränkung der Einfuhr zu suchen, die ihrerseits auf die verringerte Einwanderung, die Arbeitslosigkeit und die allgemeine Unsicherheit zurückzuführen ist. :^yei^$hrswe&en..; Zeitkartenverteuerung im Tel-Aviver Stadtverkehr Die Kooperative ..Hamaavir, Ltd.". die den Tel-Aviver Stadt-Autobusverkehr betreibt, hal mit Zustimmung der Stadtverwaltung die Preise der Monatskarten ab i. Februar beträchtlich erhöbt. Enttäuschende Fremdensaison Während in der vorjährigen Winter- und Frühjahrs-Saison oo Rundreise-Vcrgmigungsdampfer die palästinensischen Häfen anliefen, sind diesmal nur a avisiert — ein für das palästinensische Fremdenverkehrsgewerbe sehr empfindlicher Rückgang, der vor allem auf das Konto der internationalen. Millclmeerspannung gesetzt wird. Zehn neue Lokomotiven aus England Die ,,Times" berichten in einem Jahresbericht für njoä ihrer Technischen Beilage, daß die North British Locomolive Company sechs Personenzugmaschinen und die Firma Nasmyth, Wilson and Co. vier Tankmaschinen für die palästinensische Eisenbahn gebaut hätten. Nachbarländer Aegypten Das Internationale Tee-Büro in London hal die Durchführung der Tee-Propaganda innerhalb Ägyptens der Tel-Aviver Reklameagentur ,,Aron Adverlising'* übertragen. Irak Die Regierung hal eine amtliche Qualitätskontrolle der Tabakkullur organisiert. — Das Landwirlschafts-Departement der Regierung hat Versuche eingeleitet, um Datteln mit Schokoladenüberzug zu versehen und hierdurch ein neues irakisches Exportfabrikat zu schaffen. Saudi-Arabien Die Regierung hal der ägyptischen ..Banque Misr" die Konzessionen für die Errichtung eines Eleklriziläls- und eines Wasserwerkes in Mekka und für die Errichtung eines Hotels, einer Datlel-Trocknerei und einer Konservenfabrik in Medina erteilt. — Eine englische Tiefbaugesellschaft hat sieb bei König Ihn Saud um die Erteilung der Konzessionen für Wiederaufbau und Vollendung der Hedschas-Bahn beworben. Die Lebensversicherung d. Auswanderers (Fortsetzung von Seite 3) Todesfälle ('sofern nicht Kapitalfluehtverdacht vorliegt) erleilt werden soll (\\\. IV 35 Abs. h Salz R. E. 36'35 All). Es können aber Devisen für diese Zwecke nur im Rahmen der verfügbaren Mittel zur A erfügung gestellt werden, so daß auch nicht mit Bestimmtheit damit gerechnet werden kann, daß in Todesfällen die erforderlichen Devisen zur Verfügung stehen. Wichtig ist, daß Versicherungsleistungen insoweit frei transferierbar sind, als die Zahlung der Prämien aus dem Auslände in Devisen oder freier Reichsmark erfolgt ist (Richtlinien IV 35 Abs. 5 Iii. b). Rückkauf und Darlehen können zur Auszahlung an inländische Angehörige des Antragstellers, insbesondere als Unlerslülzung freigegeben werden, wenn der Verdacht einer Vcrbringun«: der Bclräsre ins Ausland nicht besteht und Bedürftigkeil vorliegt (Runderlaß 3(V35 All 2 Iii. c). Von dem Grundsalze, daß in Höhe der mit Sperrmark geleisteten Prämie die Arersicherungsleislung wieder auf ein Sperrkonto gebracht werden muß. gilt eine Ausnahme finden folgenden Fall, bei dem es also zu einer Auflösung des Sperrguihabens kommt. Ist aus einer Lebensversicherung ein inländischer Familienangehöriger des Devisenausländers berechtig! und beträgt die vereinbarte Laufzeil der Versicherung mindestens ia Jahre CRunderlaß 35'35 A ITT, aa), so dürfen die Versicherungslcislungen an den Inländer frei ausgezahlt werden. Ebenso kann ein Devisenausländer aus eigenem Sperrguthaben inländische Verwandle durch Abschluß einer Rentenversicherung unterstützen (Ri. TI 55 Abs. i lil.b). Die Kapitalanlage in Sperrmarkversicherungen ist eine besonders vorteilhafte Verwendung von Sperrguthaben. Zwar kann der Sperrmarkbesitzer auch noch nach den neuen Richtlinien (Runderlaß der Devisenstelle a/ji '35 vom 28. T2. 35) Grundslücke in Deutschland mit Sperrmark erwerben, wenn er einen Teil des Kaufpreises in Devisen zahlt: er kann auch aus Sperrmarkmitteln Hvpolheken auf mindestens fünfjährige Dauer und höchstens .^/»prozeniige bzw. 3V:>prozenligc Zinsen geben. Aber mit diesen Anlagen legt er sich auf längere Zeit fest. - . In einer Sperrmarkversicherung wird sich der Interessent ebenfalls einen Zinsfuß von zirka sichern (Anwachsen der Versicherungssumme plus Dividende). Namenilich bei der Einmalprämienversicherung behält der Versicherungsnehmer durch den sehr hohen Rückkaufs- oder Beleihungswed die Möglichkeil, eine sich etwa inzwischen für die Verwendung der Sperrmark ergebende Möglichkeil auszunutzen. Sleigl der Kurs der Sperrmark stark oder ergibt sich im Zusammenhang mit irgendwelchen Warengeschäften des Kontoinhabers die Möglichkeit, die Sperrmark zu gebrauchen, so kann er die auf ein Sperrkonto zurückgezahlten Beleihungs- oder Rückkaufswerle verwenden. Bei der Anlage in Hypotheken oder Grundstücken ist er dagegen weniger flüssig. Vor allem sind aber die Zinsen aus den Hvpolheken an die Konversionskasse zu zahlen, während die Steigerung d 's Versicherungswertes (Differenz zwischen Prämie und Versicherungssumme) nicht Sperrinark bleibt. Schließlich schafft sich der Devisenausländer durch den Abschluß einer Lel>ensversicherung die Möglichkeil, gerade in dem Augenblick seine Familie in den Besitz der bisher feslgefrorenen Werte zu bringen, in dem sie sie am dringendsten benötigt, beim Tode des Versicherten. Mit diesen Ausführungen ist auch zugleich die Frage verneint, ob Auswanderer ihre Lebensversicherung zurückkaufen sollen. Nach den augenblicklich geltenden Vorschriften bleibt der A'ersicherungsschulz für den Todesfall bestehen (s. o.). Die Aufrechlerhaltung der Versicherungen seitens der Auswanderer liegt also ebenso im Interesse der Versicherlen selbst wie im Interesse der Versicherungsgesellschaft. Schließlich dürfte ein Bedenken gegen den Abschluß einer Versicherung mit Sperrguthaben oder gegen die Aufrechterhaltung der Versicherung von Auswanderern aus dem etwaigen Wechsel der Devisenbestimmungen nicht hergeleitet werden dürfen. Wenn die Wirtschaftslage auch häufig Beschränkungen des Devisenverkehrs notwendig werden läßt, so wird doch der Transfer der Arersichcrungssumme im Todesfall in gewissem Umfange ermöglicht weiden. (Vergleiche Schreiben der Reicbsslellc für Devisenbewirtschaftung an das kgl. niederländische Generalkonsulat, vom 5. a. 35 in Renlrop-Lipperl-Gambke Seile ao5TI,3.) Dr. jur. Hermann P. Gehhardt, Berlin. 8