Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 2 (Juni 1925)
- Date
- 1925-06-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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VII. Zusammenarbeit mit vetzörden und den anderen Konfefflonen. dkach längeren Verhandlungen wurde im April ds. Js. eine Liga der freien Wohlfahrtspflege, bestehend ans den Reichsspitzuiverbänden der freien Wohlfahrtspflege (Eentralausschuß für die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche, Caritas-Verband, Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, Fünfter Wohlfahrtsoerband, Zentralwohlfahrtsstelle der christlichen Arbeiterschaft), gegründet. Ter Anlast zur Gründung der Liga war der 8 5 der Verordnung über die Fürsorgepflicht, der u. a. bestimmt, daß „die öffentliche und freie Wohlfahrtspflege in Formen zusammenarbeiten sollen, die der Selbständigkeit beioer gerecht werden". Um die Interessen der freien Wohlfahrtspflege gegenüber der staatlichen und kommunalen zu sichern, vor allem aber, um mit dieser gemeinsam Aufbauarbeit zu leisten, erfolgte der Zusammenschluß. Die Satzung sieht als Zweck die planmäßige Förderung und' Vertiefung der freien Wohlfahrtspflege vor. Vor allem will sie den Austausch der Erfahrungen unter den Verbänden vermitteln, zur wissenschaftlichjen Erforschung der Notstände, ihrer Ursachen und der Mittel ihrer Abhilfe beitragen, an der Gesetzgebung, soweit sie die Wohlfahrtspflege berührt, Mitarbeiten und den Kampf gegen Mißbrauch von Formen und Namen der freien Wohlfahrtspflege zu eigennützigen Zwecken unterstützen. In dem Präsidium der Liga ist die Zcntralwohlfahrtsstelle mit zwei Delegierten und einem Stellvertreter vertreten. Präsident der Liga ist Graf von Lerchenfeld. Als eine der ersten praktischen Aufgaben hat die Liga die Gründung einer Pensionskasse für die Angestellten der freien Wohlfahrtspflege (s. o.) in Angriff genommen. Geplant ist als weitere gemeinsame Aufgabe für die Ausstellung für Gesundheitspflege, soziale Fürsorge und Leibesübungen eine von der Liga zu veranstaltende Ausjstellung der freien Wohlfahrtspflege. Bei diesen, wie auch bei anderen gemeinsamen Aufgaben der freien Wohlfahrts!- pslegc wird die Liga einen Kristallisationspunkt bilden, der, abgesehen von der Stoßkraft nach außen, die einzelnen Verbände mit neuer Energie und neuen Ideen erfüllen wird. Seitens der Z.W.St.'wird die Gründung der Liga dankbar begrüßt. * Tie deutsche Zentralstelle für f r e i e Jugendwohlfahrt, der der Fachausschuß für Jugendwohlsahrt der Z.W.St. angehört, steht augenblicklich vor einer Umorganisierung. Sie will in gleicher Weise wie die Liga auf dem Gebiete der allgemeinen Wohlfahrtspflege, auf dem Gebieteder Jugendwohlsahrt, insbesondere bei dem Pflegestellen- und Vormundschaftswesen, bei der Fürsorge für hilfsbedürftige Kinder, Schutzaufsicht, Jugendgerichtshilfe, Mutterschutz, Säug? lings- und Kleinkinderpflege, einen fördernden und einigenden Mittelpunkt bilden. Tic Deutsche Zentrale befaßt sich gegenwärtig mit der Vorbereitung des Genfer Kongresses für Deutschland und mit der Frage der Zusammenarbeit der freien Wohlfahrtspflege mit den Jugendämtern. Es hat sich gezeigt, daß in den Jugendämtern den Wünschen der freien Wohlfahrtspflege noch nicht genügend Rechnung getragen wird, und daß die Gefahr einer Politisierung der Aemter besteht. Die jüdischen Wohlfahrtsämter seien nochmals dringend darauf hingewiesen, wie wichtig auch ihre Mitarbeit bei den Behörden im Hinblick auf die künftige Gestaltung der Jugendwohlsahrt in Deutschland ist. * Bei einer Tagung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, die am 12. 2. 1925 in Braun schwe ig stattfand uttb in deren Mittelpunkt Referate über „die geistigen Grundlagen der konfessionellen Wohlfahrtspflege" standen, sprach Herr Rabbiner D r. B a e ck über den „Geist der jüdischen W o h l fahrtspfleg e". Tie Verhandlungen des Deutschen Vereins, die den Zweck hatten, eine gegenseitige Verständigung der drei Konfessionen über eine harmonische Zusammenarbeit in der freien Wohlfahrtspflege sowie mit und in der öffentlichen Wohlfahrtspflege herbeizuführen, waren sehr fruchtbar. Bei einer der Tagung in Braunschweig folgenden Besprechung in Erfurt wurde der Wunsch ausgesprochen, die abstrakt gewonnenen Resultate an praktischen Fragen auf ihre Branch-- barkeit hin nachzuprüfen. Es wird zu diesem Zwecke eine weitere Tagung stattsindcn, die auf dem Gebiet der Jugendwohlsahrt nachprüfen wird, ob die bisher aufgestellten Grundsätze praktisch durchführbar sind. Gerade dieses Gebiet der .Wohlfahrtspflege herauszugreifen, ist darin begründet, daß hier die verschiedenen Richtungen besonders reibungslos zusammcnarbeiten müssen. Ta sich auch in der jüdischen Wohlfahrtspflege die Bestrebungen auf dem Gebiete der Jugendwohlfahrt gegenwärtig stärker zu konzentrieren beginnen, hauptsächlich-, unter der Wirkung des Reichsijugendwohlfährtsgesetzes, wird eine weitere Teilnahme an diesen Aussprachen des Deutschen Vereins notwendig und erwünscht sein. In der Nr. unseres N.T. vom September 1924 haben wir über die vereinigte Fürsorge für das Ausl a n d s d e u t s ch t u m und unsere Vertretung innerhalb derselben Mitteilung gemacht. Tie Aufgabe der Vereinigten Stipendienkommission besteht vornehmlich darin, daß sie die von Reichsdeutschen und Teutschstämmigen beiderlei Geschlechts, deren Eltern im Ausland wohnen und die nach abgeschlossenem Studium in das Ausland zurückkehren, eingelanfenen Gesuche Prüft und in geeigneten Fällen die Stipendien-verteilt. Tie Erfahrung hat gelehrt, daß sowohl jüdische Studierende als auch Mittelschüler nicht wissen, daß sie ihre Gesuche um Gewährung einer Stipendienbeihilfe bei der Z.W.St. bezlv. den au geschlossenen Wohlfahrtsämtern einzureichen haben? Diese werden dann das weitere veranlassen. Gesuche für das Winterhalbjahr 1925/26 sind so zeitig einzureichen, daß sie spätestens am 1. September d. I. der vereinigten Stipendienkommifsion vorgelegt werden können. Gesuche, die nach dem 20. August bei der Z.W.St. eingehen, können nicht mehr behandelt werden. v»>. empsehicuswene Literatur. B«ch«r. Reichsfürsorgerecht. Tie Fürsorgepflichtverordnung vom 13. Februar 1924 nebst allen damit zusammenhängenden Gesetzen und Verordnungen des Reiches und der Länder. Textansgabe v. Dr. 1. Dünner, Oberregierungsrat im Reichjsarbeitsministerium. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München. Wohlfahrtsgesetze v. Bchrend, Stranz-Hurwitz II. Verlag Walter de Gruyter. Als Fortsetzung der in der Gutteutag'schen Sammlung erschienenen Wohlfahrtsgesetze erschien vor kurzer Zeit ein 2. Teil, herausgegeben von Behrend, Stranz-Hurwitz Tie Sammlung enthält vor allem die Ausführungsgeseße zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz und die wichtigsten Gefundheits- : gesetze Preußens (Tuberkulosegesetz). Auch diese BeröffenL-- lichung wird wie der 1. Teil sich in den Kreisen der freien Wohlfahrtspflege praktisch brauchbar erweisen. Verhandlungen des 6. Deutschen Jugendgerichtstagesi, Heidelberg, 17.—19. September 1924. Verlag I.'Springer, Berlin. 100 . S. Preis Gm. 4.—. Verhandlungsgegenstand war zunächst „die praktische Handhabung des Jugendgerichtsgesetzes". Referenten: Ober- 8