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Ben Chananja · 1864-01-20 · 3 (20.1.1864) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
3 (20.1.1864)
Date
1864-01-20
Page
– (sequence 1)
Language
German
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8,Mi>i», Heil 20. Jänner 1861 Sieflentcr 3af)rp1tj|. M 3. Jeden Mittwoch erscheint ein Bogen. Pranumcrationsprcis: Ganzjährig 7 fl., balbj. 3 fl. 50 kr., viertel!. 2 fl. öst. W. Einzelne Nummern LS kr. Man abonmrt bei allen Postämtern u. Buchhandlungen des Innnd Auslandes. M SjkMMY». Mochenktatt für jüdische Theologie. Herausgeber und Redakteur: IjEOPOIjI• ILÖ'W, Oberrabbiner zu Szegedin. Inserate sind and. Redaktion in Szegedin oder an Hrn. .Knilj MfllM in Leijizig zu senden. Die Lspaltige Petitzeile wird mit 10 Nkr. —2 Sgr. berechnet. Kedakllon: 3 Kronen-Gaffe, Politzer'scheS Inhalt. Das Recht, Trauungen vorzunehmen. Vom Verfasser des Artikels ״Die Meiselsynagoge und ihre Gegner." — Korrespondenz. Ausland. London (Montcfiore.) Augsburg (Hirschfeld.) Aus Baicrn (Die Orthodoxie.) Inland. Pest (Wohlthätigkeit.) Arad (HumanitätSverein.) Fünfkirchen (Schule.) Zombor (Synagogenbau.) Bskös (^chulauflösung.) Miskolc; (Niederlage des Chaßidäismns.) Wodnian (Rabb. Cohns.) Wodnian (Faffel'S Buch.) Hermanmestec (Jubiläum.) — Der Stipendienfond (Lederer.) Beilage. Der höhere Religionsunterricht. Bon Wahrmann. Leber bas Leiht, Lraumtgeir za oolkziehea. Von dem Verfasser des Artikels: ״Die Meiselsynagoge und — ihre Gegner."*) Das Mißtrauen, welches in neuerer Zeit in vielen Gemeinden gegen das Rabbinat immer mehr und mehr rege wird, und die Furcht vor einer dem Judenthume bisher unbekannt gebliebenen Hierarchie ist doch nicht so ganz nngerechtfertigt, als man hie und da glauben zu machen sucht, und scheint in der That mehr, als bloße Gespensterseherei zu sein, wenn man die leider nicht immer von reinen Motiven geleiteten Bestrebungen mancher unserer Rabbiner, nicht selten auch solcher, die sich zu den Erleuchteten zählen, und eine gewisse Reputation für sich in Anspruch nehmen, und die von ihnen zur Erreichung ihrer Zwecke angewandten Mittel mit unbefangenem Sinne betrachtet; und es dürfte doch nicht ganz überflüssig sein, wenn man von Zeit zu Zeit an die israelitischen Gemeinden Oesterreichs den Mahnruf: 6״aveant 60n8nI68" ergehen läßt, auf daß sie ernstlich dafür sorgen, daß die ihnen mit dem neuen Verfassungsleben gewordene Autonomie nicht durch die hierarchischen Bestrebungen einzelner Rabbiner verkümmert werde. Was uns zu diesem Mahnrufe veranlaßt, sind die allerneuesten Vorgänge in unserem Kultusgemeindeleben und die sich daran knüpfenden Konsequenzen, die nicht nur hier, sondern auch in andern Gemeinden für die Entwicklung und Fortbildung religiöser Zustande von höchst nachtheiligem Einfluß sein können, und die wir um so mehr vor das Forum der Oeffentlichkeit zu bringen, uns veranlaßt sehen, als wir überzeugt sind, daß demselben nicht ungestraft Rechenschaft versagt werden kann. Wir haben in unserm letzten Bericht über die hiesige Meiselsynagoge die Hoffnung ausgesprochen, daß mit der neu vollendeten Thatsache der Bernfung des Rabbiners Dr. Stein zum Prediger die Gemüther *) S. Nr. 50 des vor. Jahrganges. sich beruhigen werden, und der Friede in unserer Gemeinde, die jedem berechtigten Streben gern und bereitwillig ihre Theilnahme zuwendet, wieder einkehren werde. Unsere Hoffnung war aber, wie uns nun die neuesten Tagesereignisse überzeugen, doch ein wenig zu sanguinisch; wenigstens dürfen wir eine so baldige Verwirklichung derselben nicht erwarten, und noch ist der Streit nicht zu Ende. Die Jntriguen und Kabbalen haben nicht nur nicht aufgehört, sondern man scheut sich auch nicht, offen nnd unverholen einer großen Gemeinde gegenüber und zum Aerger aller Einsichtsvollen und Beffergesinnten in der anmaßlichsten Weise mit Forderungen aufzutreten und solche bei den Weltlichen Behörden zur Geltung zu bringen, die auch nicht einen Schein des Rechts oder der Billigkeit für stch haben. Wir haben in unserem früher» Berichte im Allgemeinen die Grenzen bezeichnet, innerhalb welcher die Amtswirksamkeit und die Einflußnahme des Rabbiners stch bewegen darf und soll, ohne befürchten zu müssen, ercessiv zu werden, oder seiner Amtspflicht zuwider zu handeln. Wir haben es als eine vollkommen gerechte Forderung anerkannt, daß die von der Gemeinde angestellten Würdenträger und Bediensteten, so lange sie in Amt und Würden bleiben, durch keine Neugestaltung des Gemeindelebens, durch keine Einführung neuer Institutionen in ihren wohlerworbenen Rechten verkürzt werden; haben es aber als eine Ueberschreitung der Amtsbefugniß erklärt, und halten es, um es mit dem schonendsten Worte zu bezeichnen, für einen nicht zu entschuldigenden Uebergriff, wenn man einem von einer ganzen Synagogengemeinde gewählten,- von der Gesammtgemeinde anerkannten Prediger, der, wie es bei bem berufenen Dr. Stein der Fall ist, von berühmten rabbinischen Autoritäten zum Rabbiner rite ordinirt ist und als solcher durch eine Reihe von Jahren alle rabbinischen Funktionen ohne Widerrede von irgend einer Seite vollzogen hat, in seiner neuen Amtssphäre das Recht, den Trauungsakt in seiner Synagoge, in der Sy-

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