Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 25 (17.6.1863)
- Date
- 1863-06-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2542917-2542918-2542944--3163-2547014- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
M 85. SiTOcüin, de» >7. Juni 1863. Sechster 3ahrganz. Jeden Mittwoch erscheint ein Präanmeralloasprei«: Ganzjährig 7 fl., balbj. Z fl. SO kr., viertelj. 2 fl. oft. W. Man abonnirt bei allen Post» ämtern u. Buchhandlungen de- Za» »nd VluSlande«. MNMYN. TPod)cuüfnU für jüdische Theologie. Herausgeber und Redakteur: Oberrabbiaer zu Szegedin. Inserate find and. Redaktion in Szegedt» oder an Hrn. /ranz Wagner fa tripjig zu senden. Dir 2spaUig» Peliizeilk wird mit 10 Nkr.--8 Sgr. berechnet. Ledaklloi: 3 Kronen.Gaffe. Poli-er'sche« Inhalt. Der Eid more juck.iico. Sendschreiben vom Rabb. D. L. Straßcr. — Ein noch niemals gedruckter Dries Mendelssohn'- mit Eiol. und Anm. v Herausg. — Korrespondenz. Auslaud. Paria (Dttdienstr Alb. Cohns). Hannover (Dorsteherwahl. Lehrerseminar). Kopenhagen (Sekretär Lewy. Auer). Ldcffa (Gcldenblum'S Sabbathschule). Verdun lLiterärisches). Inland. Gr. Kanizsa (Znspektoren'rage. Confistorien.). Gr. BecSkceek (Znspcltorcnfr. Wirken der Schulkommiffioo und de» Rabb.) Moor (Znspektorensr. Verdienste des Vorstand,-). Ofen (Schattenseiten der Auioiiomir). Kula iGemeindewesen). Dien (Confirm. Friedmann'S Sifre). Brünn (Replik). — Inserat. — Bemerkungen. Die Herren Abonnenten, die auf ein Halb- oder Vierteljahr prännrnerirten, werden um Grueuermrg des Abonnements ersucht. Zcr Lid ' ' ׳< in änpm*). XVI. «Offener ßtitf 011 dcn Nedaklcur des ״ßcn Ehananja". Don D. L. Slrassrr. VezirlS-Radbincr iu Kula. Hochgeehrter Herr AmtSbruder! Sie haben in Angelegenheit dcS durch daS oftberührte Pest er Gutachten seil letzterer Zeit ansS Tapet gebrachten jur.imentum more judaico nicht nur die Initiative ergriffen und Ihr eigenes gewichtiges Nrthcil abgegeben, sondern auch andere gewichtige Gutachten von den verschiedensten Seiten und Zeiten gesammelt, welche die Entbehrlichkeit und Ueberstüsiigkeit der Assistenz eines Nabbiuerö oder dessen Stell» Vertreters bei Beeidigungen von Israeliten vom thalmudisch» gesetzlichen Standpunkte auS darthun. Und wahrlich würden alle Stimmen hierüber sowohl gezählt als gewogen werden, eS müßte sich eine fast an Einhelligkeit gränzeude Mehrheit Herausstellen, gegen die jedwede etwa vereinzelt zum Vorschein kommende abweichende Ansicht gänzlich verschwände. Vom wissenschaftlichen Ctandpnnkte auS dürfte daher über dieses Thema nur noch sehr wenig hinzlizufügen sein: unter» scheiden sich ja selbst die abgegebenen Gutachten mehr der Form als dem Inhalte und der Beweisführung nach! Und Jeder, der Sinn und Gefühl für jüdische Lehre und Ehre hat, muß eS schniichst wünschen, diese» unsere Lehre und Ehre so grell verdächtigende und verletzende gerichtliche Ver. fahren ehestens abgrstellt zu sehen. Eine andere Frage jedoch *) S. tit Beltagea zu Nr. 13, 14, 15, 21. ist, welches werden und sollen die nächsten praktischen Folgen dieser so lebhaft behandelten und Aufsehen erregenden DiSkussion sein? ES läßt sich nicht bezweifeln, daß viele Rabbinen, auf- und angeregt durch diese Diskussion, sich gegen eine an sie ergangene gerichtliche Auffordernng zur Vorltahme einer Beeidigung oder MeineidSerinnernng bei ihren Glaubensgenossen sträuben werden. Eben so wenig läßt eS sich in Abrede stellen, daß viele Nabbinen, welche den Ercignissen außerhalb deS engen KreiseS ihrer Gemeinde keine besondere Aufmerksamkeit widmen, und in deren Studirsiuben oder Bote-Midrasch die Stimmen der TagcSpresse nicht gehört werden, den alten GewohnheitSgang weiter gehend, der Behörde pünktlichst Folge leisten, und vom Grundsätze ״Dina de Makhutha Dina" geleitet, ihr Erscheinen beim Schwure als unumgängliche Nothwendigkeit erachten werden; wie eS endlich Manche geben dürste, welche die ihnen für diese Funktion festgesetzte Tare und ge'-ührende Remuneration nur sehr ungerne verlieren, selbst gegen ihre eigene Neberzeugung dieselbe vornehmen werden. Ebenso unbestreitbar aber ist eS auch, daß die Behörden sich von Zeitungsartikeln und Pri-> vatgutach.'cn in ihrer Procedur nicht beirren lassen, biS sie von höherer Stell» die betreffende Weisung erhalten, daß daher der einzelne Rabbiner sich dem bis jetzt von der GerichtSprariS geheiligten NsuS der Beiziehung desselben zum Schwure zu widersetzen, nicht berechtiget sei. Wo die Rabbinen hie und da bei den Gerichten wirklich umgangen werden, geschieht dies nur in Folge der liberalern Anschauung deS betreffenden Richters. Welche Verwirrung aber auch bei den einzelnen Gerichten, in deren Sprengel oft mehrere Rabbinen und zuweilen von sehr verschiedener Geistesrichtung ihren Sitz haben, entstehen kann, und auch wirklich entsteht, wenn das Gericht den Rabb. N. zu N. bei Beeidigungen bereitwilligst zu Diensten stehen, den Rabb. N. zu N. R. aber mit aller Kraft sich dagegen sträuben sieht, bedarf kaum einer näheren Erörterung. Sie, hochgeehrter Herr College! der Sie, wo eS gilt, für Recht und Wahrheit eiozusteheu, der Sie, wo eS gilt, für Recht und Wahrheit eiozusteheu,