Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 1 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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— 38 — daß die Masse durch solche Erscheinungen eines Bessern belehrt wird? Mit Nichten! Die unwissenden Muhamedaner behaupten eben so wie unsere unwissenden Glaubensbrüder, das Altes sei ein Werk des Engels Duma! Ich bitte Sie nun, geehrtester Hr. Redakteur, eine auf die Mißbräuche der Ehewra Kadischa im Oriente bezügliche Abhandlung in hebr. Sprache zu verfassen. Meine Ausgabe wird es sein, die Abhandlung unter den Juden in der Türkei zu verbreiten. I. Stern. Nachbemerkung der Redaktion. Leider sind wir in diesem Augenblicke so sehr in Anspruch genommen, daß wir unserm braven Korrespondenten nicht Genüge leisten können. Hoffentlich wird unser verehrter Freund, Hr. Albert Cohn in Paris, die Angelegenheit in die Hand nehmen, und dadurch seine unsterblichen Verdienste um die orientalischen Juden vermehren. Wir gestatten uns hier nur, die Geschichte der von unserm Belgrader Korrespondenten angeregten Frage naher zu beleuchten. Im Jahre 1772 erhielt die jüdische Gemeinde in Mecklenburg- Schwerin den behördlichen Befehl, die Beerdigung erst drei Tage nach dem Tode vorzunehmen. Die Schweriner Vorsteher wendeten sich an Moses Mendelssohn mit der dringenden Bitte, ihnen beim Herzog zu erwirken, daß ihr bisheriger Gebrauch aufrecht erhalten werde. Wie heutzutage die Blumen auf Gräbern von Vielen als 3",הר angesehen werden, so hielten die Schweriner vor 80 Jahren die Verschiebung des Leichenbegängnisses für הה״ג. Die Verordmmg, sagen sie, habe die Absicht: להעביר עם ה׳ ללכת בהקות הגוי. Da die Schweriner sich auch an R. Jakob Emden gewendet hatten, so entwickelte sich eine Diskussion zwischen: diesem und Mendelssohn. Lezterer vertheidigte die spätere Beerdigung, Emden nahm den Usus in Schutz. Aus dem hierüber gepflogenen Briefwechsel (Sammler II, 169 ff) geht hervor, daß Mendelssohu in der Auffassung einer Thalmudstelte (Nidda 69, b) geirrt habe. Die Berufung Mendelssohn's auf das Zeugniß der Aerzte wurde von Emden entschieden zurückgewiese»: הלילה לנו לשום לב אליהם בנוגע לדיני תורה 180: בהחלט). Wie die Beerdigungsangelegenheit in Schwerin geendet habe, wird nicht berichtet; im nächsten Jahrzehent wurde dieselbe Gegenstand lebhafter Erörterungen. Michaelis sagt in seiner Recenfion des Dohm'scheu Werkes über die bürgerliche Verbesserung der Juden: ״Sollte man nicht aus Güte die Juden, die man duldet, abhalten, Juden, in der Absicht, ihrer Seele Ruhe zu verschaffen, lebendig zu begraben? Das übereilte Begraben der Juden kann nicht anders, als verursachen, daß viele lebendig begraben werden; bei der kleinen Judenschaft zu Göttingen hat man schon zu meiner Zeit ein durch Dieberei ruchbar gewordenes Beispiel gehabt (die meisten bleiben verborgen), neulich las tnau auch eins in den politischen Zeitungen, mit der wolgemeinten Anmerkung des übelunterrichteten Zeitungsschreibers, Moses habe recht gethan, in einem südlichen Klima das frühe Begraben zu befehlen, aber in Deutschland solle