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Ben Chananja · 1858-01-01 · 12 (1858) · p. Seite 543

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
12 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 543 (sequence 11)
Language
German
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— 543 Da aber der ehrenwerthe Mann und sein Haus in gutem Rufe stehen, so muß ich ihn und seine Hausgenossen nachdrücklich wcirnen, sich vor der üblen Nachrede der Mißgunst und des Neides wol in Acht zu nehmen 19)". Mit solchen wohlgemeinten Rathschlägen konnte man nun allenfalls einer nobeln Passion entgegentreten. Die dringenden For- '1 N. B. II. 2,10. UeLer das Bedenken der Thierquälecei Hp2 *צער חיים geht R. E. so leicht hinweg, weil er wol die par force Jagden nicht kannte. Uebrigens kommt die den Thieren gebührende Schonung im Thalmud und bei den Kasuisten wiederholt zur Sprache: 1. Die Hauptstelle ist B. Mez. 32, b, wo von dem Gesetz 2. B. M. 23, 5. und 6. B. M. 22, 4. die Rede ist. Eh. Misp. 272, 9. Ohne Rücksicht auf den Besitzer soll einem schwer beladenen Thiere die Last erleichtert werden. SeW das Sabbathgesetz erfahrt zu Gunsten leidender Thiere manche Milderung Sabb. 128, b. Nahrung darf indeß am Sabbathe nur Hausthieren gereicht werden O. Chäjj. 321, 11. und soll man einem Thiere, das ein Junges wirft, am Sabbathe nicht beistehen. Das. 332, 1. S. noch das. 305, 20. 2. Die Spezialitäten über das bibl. Verbot, dem Ochsen beim Dreschen das Maul zu verschließen, 5. B. M. 25, 4. find bei Maim. Sechir. 13, 1—-6 zusammengestellt. 3. Thiere dürfen nicht verstümmelt werden. Ab. Sara 13, a. Chul. 7, b. Nach Aben Esra soll das Verbot 5. B. M. 22,, 10. gegen die übermäßige Anstrengung der arbeitenden Thiere gerichtet sein. 4. Schreibkiele dürfen von Rechtswegen lebendigen Vögeln ausgerissen werden, R, Jfserlin Pes. u. Kethab. 105; doch wird auch dieses als Grausamkeit gemieden, R. Mos. Jff. Eben Ha-Ezer 5, 14. 5. Die Tödtung schädlicher Thiere unterliegt keinem Bedenken. Loria im Jam schem Schelomo B. Kama 10, 37. T. Sahab I. D. 116, 6. Vergl׳ CH. Misp. 266, 4. 6. Einem Thiere, das einen Menschen getödtet, muß nach Einigen ein förmlicher Prozeß gemacht werden- M. Sanh. 1, 1. Gem. 15, b. 7. Am Sabbathe ist auch dem Thiere Erholung zu gönnen, Maim. Sabb. 20, 3. 8. Von der Anwendung des צער בע״ח auf die Schechitasatzungen ist erst in jüngeren Werken eine Spur zu finden, Chinnuch 451. Dagegen legen die Karäer hierauf großes Gewicht; Jos. b. Mardechai in Kizz. Inj. Schech. (Wien, 1830) S. 29, a: מבלי להוסיף כאב לחי מכאב השחיטה אשר א״או בלעדיו, womit manche Karäer noch die Lehre verbanden: יש לחיה חמור טוב החח כאבה Jsr. d. Abendl. Das. S. 34, b. Sie folgten hierin den Muataziliten. Vergl. Aron b. Elias Ez Chajjim S. 135.

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