Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1934)
- Date
- 1934-02-15
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Nr. 2 Der Israelit Keien H ä j i s c h u w - B. i ä 11 e r 15.-Februar 11934 geistigen Ausbildung von Bauern zu bekommen. Nicht vergessen soll werden, daß jeder von uns bei einem anderen Bauern arbeitet. Er hat dadurch den Vorteil, zu jeder Arbeit herangezogen zu werden. Und wenn dann der Tag kommt, an dem wir das Land unserer Väter betreten, um mitzuhelfen am jüdischen Aulbau von Erez Jlsrbel, dann hoffen wir, die Erwartungen, welche die Agudas Jisroel in uns gesetzt hat, im Sinne der Tauroh als „Jüdische Bauern" erfüllen zu können. L. R. Gründung einer neuen Kolonie auf den Namen des Lubliner Raw V'2T. Eine Gruppe von Agudisten in Tel- Awiw haben in dankbarer Verehrung des seiner Wirksamkeit so jäh entrissenen Lubliner Raw, Rabbi Meir Schapiro "?"ST» beschlossen, unter dem Namen VXQ "{TOT eine neue Siedlung für einige Hundert gesetzestreue Familien zu gründen und im Laufe der Zeit dort auch eine Abteilung der Lubliner Jeschiwah und ein Beshamidrasch unter dem Namen TNan TW zu errichten. Für den Bau dieses Beshamidrasch hat einer der Verehrer des Heimgegangenen bereits einen größeren Betrag gestiftet. Die Nachricht hat in den orthodoxen Kreisen Tel-Awiws und darüber hinaus im ganzen Lande große Begeisterung hervorgerufen. Die Siedlung wird dicht bei der Stadt auf einem hochgelegenen Grundstück erbaut werden und ist von allen Seiten von jüdischen Ansiedlungen und Orangerien umgeben. Zugelassen werden nur gesetzestreue Siedler, Die Zahlungsbedingungen sind leicht und es wird auf 75 Proz. der Bausumme auf 5 Jahre ein Darlehen zu llA Proz. gewährt. Die Siedlung ist im Autobus, der den ganzen Tag von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts geht, in 8—10 Minuten zu erreichen. An der Spitze des Gründungskomitees stehen die Herren Josef Fetter, Vorsitzender der Histadruth hacharedim, Abraham Arton, Direktor der Bank Belga, Souveränität, der Thora. $ie erkennt keinerlei Organisation oder Gemeinde an, die nicht dieses Prinzip verfassungsmäßig und in der Praxis anerkennt und beteiligt sich an keinerlei Wählen innerhalb solcher Organisationen oder Gemeinden. §3.; . Ein Mitglied der HPAJ. kann nicht Mitglied einer anderen Arbeiterorganisation sein, es sei denn unter Zustimmung der Zentrale der HPAJ. in Erez Jisroel. § 4. Als Poel gilt jeder, der eine körperliche oder geistige Arbeit gegen. Lohn verrichtet. Poel Agudas Jisroel kann jeder orthodoxe Arbeiter sein, der diese Satzungen anerkennt, insbesondere den § 2 und welcher der HPAJ. als Mitglied beitritt. Hachschara Enschede: Lernstunde § 5. . . * .' In Ausnahmefällen können auch solche' Personen Mitglieder der HPAJ. werden, auf welche §. 4 Absatz 1 nicht zutrifft, welche aber die Bestrebungen der HPAJ. unterstützen wollen. . ...; § 6. Die Ziele der HPAJ. in Erez Jisroel und ihre Aufgaben sind: 1. Der Zusammenschluß ihrer Mitglieder zu einer organisierten lebendigen und tätigen Einheit. 8. Die Stärkung des Pflichtgefühls der jüdischen» Arbeitgeber hinsichtlich'der Beschäftigung orthodoxer Arbeiter. 9. Die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Grund des Thoragesetzes. . ■ , 1" 10. Die Förderung geistig-kultureller Arbeit unter ihren Mitgliedern durch die Schaffung von Arbeitszirkeln, Abendkursen, Veranstaltung von Vorträgen,. Diskussionen, gesellschaftliche .'■ .Zusammenkünfte,. Gründung von Bibliotheken!und Lesehallen usw. 11. Die Schaffung, von Erziehungsinstitutionen für die Kinder der Arbeiter und deren Erziehung zur Treue gegen Thora und Tradition. 12. Die Schaffung einer zur Klärung der Anschauungen der Poale A. J. über alle Fragen des Lebens geeigneten Literatur und Presse. § 7.. In jeder Stadt 'und in jeder Siedlung: von Erez Jisroel werden, soweit möglich, Ortsgruppen der HPAJ; gegründet,- wel^lie Abteilungen der Landesorganisation sind. Die Ortsgruppe kann in sich schließen eine Abteilung für Männer und eine Abteilung für Frauen. Die Methoden der Zusammenarbeit zwischen denbeiden Gruppen werden durch ein besonderes Regulativ geregelt. § 8. Jede Ortsgruppe wählt ejnen Orts— vorstand in allgemeinen, gleichen, ge- '■ heimen und direkten Wahlen. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Wahlen finden alljährlich, statt. Die Wirksamkeit des Ortsvorstandes regelt sich nach § 6, wobei der Vorstand die Weisungen der" Zentrale der Organisation zu befolgen hat. § 9. Die Frauenabteilung wählt sich einen . besonderen Vorstand für ihre Arbeit,, auf den die Bestimmungendes § 8 sinngemäß > Anwehdüng finden. § 10. Jedes Mitglied bezahlt ein Eintrittsgeld und einen Monatsbeitrag, dessen Höhe alljährlich voni,der Zentrale festgesetzt wird. Mit Zustimmung, der Zentrale kann der Ortsvorstand dem M.it#liede für einen Teil des Betrages oder für den ganzen Betrag Stundung gewähren, wenn seine Zahlungsunfähigkeit feststeht. Hiervon soll jedoch nur, in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. § 11. . Jede Ortsgruppe hat einen von der Zentrale festzustellenden Teil ihrer Einkünfte an die Zentralkasse abzuführen. Hachschara Enschede: Beim Melken Hachschara Enschede: Einladen und S. Sender, Direktor der polnischen Einwanderungsbank. Satzungen der Histadruth Poale Agudas Jisroel in Erez Jisroel. (Aus dem Hebräischen übersetzt.) § L Alle Poale Agudas Jisroel, die auf dem Boden der Weltorganisation Agudas Jisroel stehen, schließen sich zu einer Landesorganisation zusammen unter dem Namen Histadruth Poale Agudas Jisroel b'Erez Jisroel. Sitz der Organisation ist Tel-Awiw. § 2. Die H. P. A. J. beruht als Bestandteil der Weltorganisation A. J. auf dem Prinzipe der alleinigen 2. Die Schaffung einer auf den Grundlagen der Thora basierenden gesellschaftlichen Ordnung in Erez Jisroel. 3. Die Schaffung von Stedlungspunkten für ihre Mitglieder in Stadt und Land. 4. Die Beschaffung von Arbeitsgelegenheiten für ihre Mitglieder und die Fürsorge für deren wirtschaftliches Wohl. ' 5. Die Gründung von Kooperativ-Institutiorten und von Gruppen zur Uebernahme von Akkordarbeit für ihre Mitglieder, 6. Die Gründung sozialer Institutionen für ihre Mitglieder, z. B. Krankenkassen, Darlehenskassen, Unterkunftshäuser usw. 7. Der Kampf gegen die wirtschaftliche Ausnützung ihrer Mitglieder, für jüdische Arbeijt und gegen fremde Arbeit. § 12. Die Ortsgruppe erstattet der allgemeinen Mitgliederversammlung wenigstens einmal im Jahre einen Rechenschaftsbericht übetihre Tätigkeit. Der Ortsvorstand beruft eine allgemeine Mitgliederversammlung* im Falle des Bedürfnisses ein, ist aber hierzu verpflichtet, wenn wenigstens «ein Drittel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Tagesordnung fordert. ' ' , § 13. Streitigkeiten unter den Mitgliedern werden einem Schlichter oder einem Schlichtungsausschuß vorgelegt, der jährlich von der allgemeinen Mitgliederversammlung gewählt wird. Wenn der Schlichter oder Schlichtungsauschuß keinen Erfolg hat, übergibt der Ortsvorstand der Zentrale der Organisation sofort einen Bericht. Die Zentrale schickt alsdann eine Kommission, die nach Anhörung beider Parteien endgültig zu entscheiden hat. Mitglieder, die sich dem