Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1931)
- Date
- 1931-01-29
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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29. Januar 1931 D e r I s r a e l i t r:.; Nr. S. Sette 13 Was hat 5. R. Hirsch unserer Zeit zu sagen? Zu dem in der vorigen Nummer an dieser Stelle erschienenen Bericht über den Vortrag von Herrn Rabb. Dr. Raphael Breuer im Säalbaü werden wir gebeten, ergänzend mitzuteilen, daß - der Vortragsabend eine Veranstaltung der Rabbiner Hirsch-Gefeilsch a f t war. Ferner treffe es nicht zu, daß der Vortrag im Drucke allen Gemeindemitgliedern zugegangen sei. Wahr ist, daß der Vortrag den größten Teil der Nr. 3 des „Nachlath Zwi" (Organ der S. R. Hirsch- Gesellschaft) ausfüllt und mit diesem Heft somit allen Mitgliedern der S. R. Hirsch-Gesellschaft in Frankfurt und auswärts zugegangen ist. - Ausflug nach Mainz. Die für den 1. März ängesetzte Besichtigung des alten Mainzer Friedhofes findet unter der bewährten Leitung des Herrn Redakteurs S. SchächnoWitz statt. Die Kosten betragen pro Person Mk. 1.60—2.—. Die Abfahrt findet erst gegen Mittag statt. Einzelheiten werden noch ausführlich bekannt gegeben ' »Theatergemeinschaft". Zu der Mitteilung der A. J,-Jugendgruppe in der vorigen Nummer über die Gründung einer „Theatergemeinschaft" sind uns mehrere Zuschriften von älteren und jüngeren Agudisten zugegangen, die ihre schwerwiegenden Bedenken gegen den Plan äußern. Inzwischen wird I uns von der A. J.-Jugendgruppe mitgeteilt, daß die Formulierung jener Mitteilung , auf einem Irrtum beruht. Es handelt sich in Wahrheit nicht um Inszenierung von Theaterausführungen, sondern um einen Lesezirkel, in dem Klassiker und auch gute spätere Literatur, hauptsächlich jüdischen Inhalts mit verteilten Rollen gelesen werden sollen, wogegen ganz gewiß nichts einzuwenden ist. Damit erledigen sich alle Bedenken der Einsender von. selbst. . Herr Manfred N e u b e r g e r teilt uns mit, daß die Nennung seines Namens ln der betr, Notiz auf einem Irrtum, des Vorstands der Jugendgruppe beruht, zu dem er keinen Anlaß gegeben habe. Erholungs- und Altersheim für jüdische Lehrer und Kantoren in Bad Ems. Anmeldungen für das Peßachfest können nur noch bis spätestens 1. März Berücksichtigung finden. — Wir bitten wiederholt dringend darum, daß Kollegen, die nicht auf die Ferienzeit angewiesen sind, sich für Mai, Juni und zweite Hälfte des August bei uns anmelden mögen. Anschrift: I. B. Levy, Frankfurt a. M., Ravensteinstr. 5. Der neue polnische Generalkonsul. Mit einem schlichten, von Herzlichkeit getragenen Bankett in den Festräumen des Hotel „Imperial" begrüßte Samstag' Abend die hiesige polnische Kolonie, zumeist Juden, den neuen polnischen Generalkonsul Dr. Dalbor, der anstelle des nach Paris versetzten Herrn Dr, (Brusfa feit einigen Wochen die Geschäfte im hiesigen polnischen Generalkonsulat leitet. Vom Komitee begrüßte zuerst dessen Vorsitzender, Herr R o - fenwasser, den Generalkonsul, indem er auf die enge historische Verbundenheit zwischen Juden und Polen hinwies. Er berührt das Problem der Staatenlosen, deren Zahl in Deutschland etwa 10 000 beträgt. Das Schicksal dieser Entwurzelten beschäftigt die polnischen Regierungsstellen schon lange. Es sind zumeist frühere polnische Staatsbürger, die auf irgend eine Weise, aber ohne ihr Verschulden, im Auslande um ihr Heimatrecht gekommen sind. Er hofft, daß mit Hilfe der polnischen Auslandsvertretungen, die, wie die in Frankfurt, mit Männern von großer Gerechtigkeit und Toleranz besetzt sind, das Problem eine befriedigende Lösung findet. Es sprachen noch Herr Walfisch aus Wiesbaden und Herr Heinrich Gerlich, der die wirtschaftliche .Not in der polnischen Kolonie schilderte, besonders die der Durch- und Auswanderer, um den Herrn Generalkonsul für die von der polnischen Kolonie für diesen Zweck geschaffenen Wohlfahrtsinstitutionen zu interessieren. Frau Vogel begrüßte besonders die Frau Generalkonsul, von der sie hofft, daß sie bald das Patronat in den von den FraueN der polnischen Koloniegeschaffenen Wohltätigkeitsinstitutionen übernehmen würde. Herr Prof. K o m a n vom Hoch'schen Konservatorium erhob sein Glas „im Namen der katholischen Minorität" in dieser Festversammlung. Herr Redakteur Sch a ch n o w i tz, als geladener Gast 'und Neutraler, sprach von seinen guten Beziehungen zu dem früheren Generalkonsul, die sich nun auf seinen Nachfolger übertragen mögen. Eine jüdische Redaktion muß oft Vermittlungsstelle für jüdische Not. sein, zumal der als Ausländer und Juden in dieser schweren Zeit doppelt und dreifach Notleidenden. Die enge Schicksalsoerbundenheit des Juden mit dem Polen dokumentiere schon die Tatsache, daß jeder ausländische Jude, egal aus welchem Lande des Ostens er kommt, hier mit dem Namen „Pöllak" bezeichnet wird. Dieser oft leider als Schimpfwort gedachte und empfundene Name wird zu einem Ehrentitel, je mehr Polen politisch und moralisch erstarke und die polnischen Regierungsstellen in Polen wie im Auslande mit solchen Männern besetzt werden, wie wir sie hier im polnischen Generalkonsulate zu sehen Gelegenheit hatten. ■ Zum Schlußhielt Herr Generalkonsul Dalbor eine längere Rede, die als Programmrede der polnischen Kolonie in Deutschland die allerbeste Perspektive eröffnet. Einen Unterschied nach Glauben und Bekenntnis unter den seinem Schutz anbesohlenen polnischen Staatsbürgern kenne er nicht. Er werde stets Ohr und Herz haben für die Not seiner Landsleute. Auch in Sachen der Staatenlosen wolle er die ersprießliche Hilfsarbeit seines Vorgängers fortsetzen. Der persönliche Eindruck, den der neue Herr im hiesigen Generalkonsulat auf die Festteilnehmer machte, bietet volle Gewähr dafür, daß diese Versprechungen keine leeren Worte bleiben. Jüdischer Turnerbund E. V. Der Jüdische Turnerbund E. V., Frankfurt a. M., unternimmt am Sonntag, den 1. Februar, eine Taunuswänderung. Treffpunkt: 8.15 Uhr präzise um Hauptportal des Hauptbahnhofes. Gäste willkommen. Jüdische Musik. Die Gesellschaft für jüdische Volksbildung Frankfurt veranstaltet am Montag, den 2. Februar, 20.15 Uhr im Hörsaal der Unterlindau-Synagoge, Unterlindau 21, einen Vortragsabend, an dem Herr Arno Nadel, Berlin, über Jüdische Musik spricht. Eintritt für Mitglieder der Gesellschaft frei. Für Nichtmitglieder 1 Mk., für Jugendliche Mk. 0.50. Jüdische Kunstpflege und Kunstforfchung. Bei der am 11. Januar 1931 in Mainz zusammengetretenen Arbeitssitzung der Arbeitsgemeinschaft für Sammungen jüdischer Kunst und Altertümer wurde der für diese Gemeinschaft lang erstrebte Satzungsentwur' geschaffen und alle Aufgaben und Ziele festgelegt. An dieer Arbeitssitzung nahmen Vertreter der bisher bestehenden jüdischen Sammlungs-Organisationen in größerer Zahl teil; die am Erscheinen verhinderten Organisationen, bezw. deren Bevollmächtigte bekundeten durch Briefe und Telegramme ihr Einverständnis mit der satzungsgemäßen Festlegung und Intensivierung der Zusammenarbeit. Folgende Organisationen waren vertreten: 1. Der Oberste Rat der israelitischen Kultusgemeinden Böhmens, Mährens, usw. und der Verein jüdisches Museum in Prag (durch Herrn Professor Dr. Lieben-Prag). 2. Das Jiddisch-Wissenschaftliche Institut in Wilna (durch Frau Dipl.-Architektin Rayel Wischnitzer-Vernstein-Berlin). 3. Das Kuratorium zum Schutz jüdischer Denkmäler in Lemberg (durch Herrn Dipl.-Architekten Teitelbaum- Lemberg). 4. Die Arbeitsgemeinschaft für jüdische Kunstforschung Berlin (durch Frau Dipl.-Architektin Rahel Wichnitzesr-Berstein-Berlin). 5. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden, die Jüdische Gemeinde Berlin, die Kunstsammlung der Jüdischen ©emeinöe Berlin, der jüdische Museumsverein Berlin (durch Herrn Dr. Karl Schwarz, Berlin). 0. Der Verband bayrischer israelitischer Gemeinden und der Verein für jüdische Museen in Bayern (durch Herrn Theodor Harburger. München). 7. Das jüdische Museum Breslau (durch die Herren Max Silberberg und Felix Perle, Breslau). 8. Die Gesellschaft zur Erforschung jüdischer Kunstdenkmäler (durch Herrn Dr. Felix Kausfmann und Frl. Jda Posen, Frankfurt a. M.) 9. Die israelitische Religionsgemeinde Mainz (durch Herrn Kommerzienrat B. A. Mayer, Mainz). 10. Der Verein zur Pflege jüdischer Altertümer in Mainz (durch seinen Vorsitzenden, Herrn Rabbiner Dr. S. Leoi, Mainz sowie sämtliche Vorstandsmitglieder). 11. Die israelitische Religionsgemeinde Worms (durch Herrn I. Kiefer, Worms). Der bisherige Vorsitzende, Herr Max Silberberg, Breslau, eröffnete die Sitzung, Herr Kommerzienrat B. A. Mayer, Mainz, begrüßte die Erschienenen namens der Israelitischen Religionsgemeinde Mainz, und Herr Rabbiner Dr. Levi, Mainz, leitete die Verhandlungen nach Uebernahme der Vorortsarbeit. Ueber verschiedene Themen wurden fünf Referate gehalten. Aus Grund lebhafter Diskussionen zu den einzelnen Referaten wurde der Satzungsentwurf für die Arbeitsgemeinchaft, der Verteilungsplan für die einzelnen Bezirke der Museen und die Richtlinien für die inneren Arbeiten geschaffen. Zur Inangriffnahme der weiteren Arbeiten wurden folgende Kommissionen eingesetzt: 1. ein Aktionsausschuß für die kunst- und kulturhistorische Arbeit,- 2. ein Werbe-Finanzausschuh: 3. eine Kommission zur Schaffung eines photographischen Blldarchwes. Ferner wurde eine vierte Kommission zwecks Verbreitung der Aufgaben und Ziele der Arbeitsgemeinschaft mittels einer Werbeschrift, die Proben aus verschiedenen Tätigkeitsgebieten enthalten soll, eingesetzt. In die Sitzung war eine gemeinsame Besichtigung des jüdischen Museums Mainz eingefügt. Führungen durch weitere Sehenswürdigkeiten in Mainz, Worms und Frankfurt a. M. schlossen die. Tagung. Eine grundsätzliche Entscheidung des Obcrlandssgcrichts Frankfurt a. M. Ein nationalsozialistischer Zeitungsverkäufer verteilte ru Propagandazwecken für eine Wahlversammlung in einer Kreisstadt der Provinz Hessen-Nassau altere Ausgaben des bekannten „Westdeutscher Beobachter", von dencr eine die Aufschrift trug „Ritualmord in Deutschland", und Flugblätter mit der Ueberschrift „Eine Weltverschwöruno Aufsehen erregende Enthüllungen über das jüdische Weltprogramm." Auch einem jüdischen Einwohner, der iir Gespräch mit Bekannten auf dem Marktplatz des Städtchens sich aufhkelt, wurde die Zeitung angeboten, deren Kauf er stillschweigend absehnte. Als der Verkäufer im Lause seines Rundganges, zum zweiten Male an dem jüdischen Einwohner vorüber kam und sein Material wieder cmbot, geriet dieser in Erregung und ries dem nationalsozialistischen Agitator zu: Lump, Schuft, Hund! Auf die Privatklage des Zeitungsverkaufers und ö^e Widerklage des jüdischen Einwohners erklärte das. Amtsgericht M. beide Beteiligten der öffentlichen Beleidigung schuldig, aber st r a s s r e i. Das übergeordnete Landgericht N. dagegen verurteilte den jüdischen Angeklagten auf die Berufung des antisemitischen Privatklägers wegen Beleidigung zu einer geringfügigen Geldstrafe. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. sprach in der Revisionsinstanz den jüdischen Angeklagten ftei und führte in der Begründung des Urteils nach der allgemeinen und grundsätzlichen Seite hinaus: „Werden einem Juden in der Oesfentlichkeit Druckschriften angeboten, die eine so heftige Schmähung der Juden enthalten wie den Vorwurf des Ritualmordes, so liegt in diesem Anbieten eine Mißachtung des Ehrgefühls des Empfängers. Denn der Anbietende gibt die Erwartung zu erkennen, daß sich bei dem Empfänger nicht die natürliche Gefühlsreaktion eines ehrliebenden Menschen: Empörung und Zorn, emstellen, sondern daß er den Angriff einfach einstecken werde. Weiß oer Täter nicht, daß der Jude ist, so verbindet er mit dem Anbieten, eine solche Mißachtung des andern nicht; ist der Empfänger aber den anderen anwesenden und zuschauenden Personen als Jude bekannt, so wird bei diesen der Eindruck einer Mißachtung hervorgerusen, mag sie auch dem Anbietenden fernliegen. Für den objektiven Tatbestand der Beleidigung genügt aber eine solche Handlung, durch die der Eindruck einer Mißachtung hervorgerusen wird." „ . . . Das Vorliegen dieses äußeren Tatbestandes hat die Strafkammer zu Unrecht verneint. Sie führt aus, objektiv würde der Tatbestand der Beleidigung nur vorliegen, wenn den Umstehenden der Angeklagte als Jude bekannt gewesen und bei diesem durch die Handlung des Privatklägers der Eindruck der Mißachtung hervorgerufen worden wäre. Der Vorgang sei nur von drei anderen Juden bemerkt worden und von diesen habe der Zeuge I. ausgesagt, daß er dem Eindruck der Mißachtung aus Grund des Verhaltens des Angeklagten nicht empfunden habe. Die Strafkammer lehnt deshalb offenbar ab, in dem Verhallen desPrivatklägers den äußeren Tatbestand der Beleidigung zu erblicken. Der Standpunkt der Strafkammer ist aber rechtsirrig. Für den objektiven Tatbestand der Beleidigung genügt eine Handlung, durch die der Eindruck einer Mißachtung hervorgerusen wird, gleichgültig, ob der Handelnde sich des ehrenkränkenden Charakters seiner Handlung bewußt gewesen ist. Das trifft aber auf das Anbieten des Blattes mit dem Ritualmordartikel au einem Juden zu. Zur Annahme einer Notwehr im Sinne des § 53 St. G. B. bedarf es darnach nur der weiteren Feststellung, daß der Angeklagte "die beleidigenden Aeußerungen nicht nur aus Wut und Empörung, sondern mit dem Vorsatz der Abwehr dem in der Beleidigung liegenden Angriff gegenüber getan hat. Das angesochcene Urteil läßt zwar eine ausdrückliche Feststellung hierüber vermissen. Die Urteilsbegründung, in ihrem Zusammenhang betrachtet, rechtfertigt eine solche Feststellung aber doch. Der Angeklagte hatte, als ihn der Privatkläger das erstemal das Blatt mit dem ihm als Juden aufs Schwerfte kränkenden Artikel anbot, feine Ruhe bewährt und einfach die Abnahme^ der Zeitung abgelehnl. Für ihn mußte die gleichwohl binnen kurzer Frist erfolgte Wiederholung des Angebots eine erhebliche Verschärfung des von ihm darin empfundenen Angriffs auf leine Ehre bedeuten. Mag auch Wut und Empörung bei einer Reaktion auf diesen Angriff mitgesprochen haben, o war in erster Linie für sein Verhalten doch das Betreben bestimmend, eine Wiederholung ües Angriffs zu unterbinden und sich gegen den gegenwärtigen Angriff dadurch zur Wehr zu setzen, daß er die von ihm angenommene Erwartung des Angreifenden, er werde den Angriff einstecken, nicht erfüllte, sondern seiner Empörung Ausdruck gab. Da es sich um einen schweren Angriff handelte, der durch die bekundete Hartnäckigkeit noch verschärft wurde, konnten Schimpfworte, wie die von dem Angeklagt engebrauchten zur Abwehr erforderlich ercheinen. Der Angeklagte war deshalb von der Anklage der öffentlichen Beleidigung frekzufprechen." Das Urteil bedeutet eine erfreuliche Klärung einer vielfach umstrittenen Frage und gibt unseren Freunden die Möglichkeit, sich gegen persönliche Belästigungen und Angriffe zur Wehr zu setzen, die in dem wiederholten Anbieten von Druckerzeugnissen mit schon äußerlich erkennbarembeleidigendem Inhalt von Fall zu Fall liegen können. Dr. M. M. Geschäflsjubiläum. Am Freitag, den 6. Februar 1931 sind es 25 Jahre, seitdem die am nav geschlossene Fa. Leopold Flamm, Eschersheimerlandstraße 11, ihre Maßschneiderei am hiesigen Platze betreibt. Der Inhaber, Herr Leopold Flamm, hat es an Hand seiner Fachkenntnisse verstanden, sich einen ausgedehnten Kundenkreis zu erwerben, und fern Geschäft so emporzuarbeiten, daß man ruhig sagen kann, es zählt zu den angesehenen unserer Stadt. , S7"5nn? Berichtigung. In Nr. 4, Seite 6, zweite Spalte, Zeile 25 von oben darf es nicht heißen: . . . schlauen „Lüger" —, sondern es muß richtchig heißen: Lueger (wird Lu—eger ausgesprochen.)