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Der Israelit · 1903-10-26 · Heft 85 (26.10.1903) · page 22

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 85 (26.10.1903)
Date
1903-10-26
Page
– (sequence 22)
Language
German
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1864 Dank ab. Bei dieser Gelegneheit übernimmt der Vorsitzende in gegebener Veranlassung die Verpflichtung, bei rechtzeitiger Benachrichtigung das Stattfinden von Lehrerjubiläen und Hochzeitsfeiern den .Vereinsmitgliedern anzuzeigen; damit diese zum Feste ihre Antheilnahme bekunden können. Nachdem nun noch Herr Dr. Löb und Kollege Selig zu einzelnen Punkten des Geschäftsberichtes das Wort ergriffen, der Vorsitzende die Gründe für die Abänderung de: in der vorjährigen Konferenz festgesetzten Tagesordnung bekannt gegeben, und endlich noch Herr Dr. Mannheimer sein Verhalten bei Ablehnung einer Ausarbeitung des „Verbandsthemas begründet hat, erhält Kollege Speyer das Wort zu seinem Vortrage: „Was kann die jüdische Schule für den Gottesdienst thun?" Einleitend bemerkt der Referent, daß unser Volk in seinem Gottesdienste eine Hauptstütze seines geistigen Lebens erblicke; und damit dieser Gedanke auch künftig in Israels Mitte lebendig erhalten bleibe, müßten Veranstaltungen getroffen werden, die das Interesse zur Sache fördern und stärken. Vor allem hätten wir Lehrer dabei unser. Augenmerk auf die Jugend zu richten und uns dabei die Frage vorzulegen, was die jüdische Schule für den Gottesdienst thun könne? Vor allem, so meint der Vortragende, falle der isr. Schule die Aufgabe zu, darüber zu wachen, daß die Gebetssprache bei den uns anvertrauten Kindern nicht in Vergessenheit gerathe. Zu diesen: Zwecke sei es in erster Linie erforderlich, daß möglichst früh mit der Erlernung des hebräischen Lesens begonnen und d»e Einübung desselben auf allen Stufen, insbesondere durch lautes Vortragen des Minchagebetes nach beendigtem Nachmittagsunterrichte, durch Heranbilden besonders befähigter Knaben zum Thoravorlesen und in Jugendgottesdiensten fortgesetzt werde. Mit dem Lesen müsse aber auch das Uebersetzen der Gebete und des Pentateuchs gleichen Schritt halten, und außerdem sei den Belehrungen über die Liturgie ein hervorragender Platz einzuräumen. Ganz besonders komme es jedoch darauf an, die Eltern für die Mitarbeit zu gewinnen, und durch Belehrung und Vorbildlichkeit diese selbst zu veranlassen, beim Gottesdienst eine der Heiligkeit des Ortes würdige Haltung zu zeigen. Zur Hebung des Gottesdienstes könne aber auch endlich ein geregelter Gemeindegesang beitragen, der seinen Ausgang von der Schule aus ins Gotteshaus zu nehmen habe.. . Der Vorsitzende dankt dem Referenten für seinen gedankenreichen Vortrag und ersucht die Versammlung. zum Zeichen der Anerkennung sich von den Sitzen zu erheben. Dies geschieht. In der Debatte, an der sich die Herren Landrabbiner und die Kollegen Klein. Löwenstein, Meyer, Kamm u. A. Vetheiligten, wird wiederholt betont, daß die Forderungen des Referenten das Ziel einer jeden Mischen Religionsschule bilden müssen, indeß gewiß noch lange Jdealforderungen bleiben werden, besonders aber in dem Falle, in welchem die Eltern ihre Mitwirkung versagen. A b t - Weener wünscht noch, daß dem Lehrer das Recht eingeräumt werde, den Besuch des Gottesdienstes in einer besonderen Rubrik des Zeugnißheftes zensiren zu dürfen. Herr Dr. Löb verspricht, diese Anregung den Kgl. Regierungen zur Entscheidung unterbreiten zu wollen. Die aufgestellten Leitsätze werden mit ein-. zelnen redaktionellen Aenderungen und einem Zusatze angenommen. Sie lauten: Für den Gottesdienst kann die jüdische Schule Folgendes thun: - 1) Sie führe die Kinder durch das Lesen und Uebersetzen der Gebete und des Pentateuchs in das Verständniß des Gottesdienstes so ein, daß sie sich an demselben betheiligen können, und übe die besonders befähigten Knaben in dem Vorbeten, und Vorlesen der Thora und Haftara. 2) Der Lehrer suche durch seinen Einfluß und durch sein Beispiel die Kinder zum regelmäßigen Besuche eines jeden Gottesdienstes anzuhalten. ’ 3) Der Lehrer suche in den Herzen der Kinder die Hochachtung vor dem Gotteshause zu erwecken und gewöhne sie an würdiges und der Heiligkeit des Ortes angemessenes Benehmen in demselben. 4) An den Orten, wo den Kindern der Besuch des Gemeinde-Gottesdienstes am Sabbat nicht möglich ist, sind Jugendgottesdienste einzurichten. . . ,. . 3) Der Lehrer hat die Pflicht, die Kinder äüf das Verbot der Einführung nichtjüdischer Gebräuche in den Gottesdienst aufmerksam zu machen. 6) Der liturgische Gesang ist in der Schule zu pflegen, damit die Kinder am Synagogengesang theilnehmen können. Bei der nun folgenden Vorstandswahl werden die bisherigen Vorstandsmitglieder durch Zuruf wiedergewählt und gleichzeitig ermächtigt. Ort und Zeit der nächstjährigen Konferenz zu bestimmen. Zur Uebernahme des Verbandsthemas für 1903/4 erbietet sich Kollege Selig, während der Unterzeichnete „Zur Frage über die Fortbildung des jüdischen Lehrers auf Grund des Dr. Gutmann'schen Gutachtens" das Wort nehmen will. Die Rechnung, die mit einem Fehlbetrag von 3,68 Mark abschließt, ist von den Rechnungsprüfern Meyer und Wolkowsky für richtig erklärt worden, worauf dem Vorsitzenden, als dem Rechnungsführer, Entlastung ertheilt wird. Nach dem Mittagsmahle erhält Kollege Kamm das Wort zu seinem „Lehrplan für einklassige Schulen." Es wird jedoch wegen vorgerückter Zeit vorher noch beschlossen, nur den Plan für die Religionsfächerin der heutigen Versammlung anzuhören und zu behandeln, während der Lehrplan über die profanen Fächer einer späteren Konferenz vorgelegt werden soll.

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