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Der Israelit · 1904-04-21 · Heft 31 (21.4.1904) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 31 (21.4.1904)
Date
1904-04-21
Page
– (sequence 20)
Language
German
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684 Die Rubriken 1—3 Bibel. 5 Grammatik. 6—8 biblische, nachbibl. Geschichte und seystematische Religionslehre, 11 und 12, Mischna und Talmud, dienen der allgemein jüdischen Bildung, die übrigen Rubriken der speziellen Fachbildung und zwar: Rubrik 15 (Methodik) dem Religionslehrer, 4 Geschichte der Liturgie, 10 Ritualkodex dem Kantor, 10 ferner, dem Schächter und 14 Homiletik dem Prediger. Ich bemerke schon jetzt, daß für die auf gesetzestreuem Boden stehenden Seminare die Ausbildung' zum Schächterberufe nicht vom Lehrplan gestrichen werden darf, schon aus dem einfachen praktischen Grunde, Werl die kleineren Gemeinden einen Knltusbeamten haben müssen, der sämmtliche genannten Remter in feiner Person vereinigt. lind nun zu den einzelnen Rubriken: Ad. 1 Pensum für P. kann bleiben, für S. schlage ich jedoch die kaldäische Paraphrase des Onkelos vor. Ad. 2 und 3 muß statarische und kursorische, ferner Klassen- und Privatlektüre unterschieden werden. Ad. 2 sollen in P. die vier ersten, in S. die vier letzten Prophetenbücher behandelt werden (mit Auswahl). Ad. 3 in P. die Bücher Esther, Rut, Echa und Mischle, in S. das Hohe Lied, Prediger. Hiob und Daniel (das hohe Lied darf aus pädagogischen und praktischen Gründen nicht gestrichen werden. Die Einführung in das Verständniß der zu behandelnden bibl. Bücher nach höheren Gesichtspunkten ist die Hauptsache bei diesen Fächern.) Ad. 4 in P. schlage ich das Vurgpreppacher Pensum vor. in S. handelt es sich um die Geschichte unseres ' Gebetbuches und des Machsor. - . Ad. 5 in P. muß die Elementargrammatik zum Abschlüsse gebracht werden, in S. ist die hebräische Grammatik wissenschaftlich und die chalräische elementar zu behandeln. Ad. 6 schlage ich das Höchberger Pensum für P. vcr. für S. die Methodik dieses Gebietes. Ad. 7 in P. nicht mehr zu behandeln, in S. die Methodik dieses Gegenstandes. Ad. 8 in P. bis zur Gegenwart in lebensvollen Monographien; für S. möchte ich folgende Anweisung der ministeriellen Bestimmungen als Richtschnur empfehlen: „Ein fortlaufender Unterricht in (jüdischer) Litteraturgeschichte ist nicht zu ertheilen: es ist daher auch die Benutzung eines Leitfadens für den litteraturkundlichen Unterricht ausgeschlossen. Die Zöglinge sind jedoch mit einer Anzahl von Meisterwerken unserer Litteratur vertraut zu machen. Die Bedeutung der namhaften Schriftsteller ist aus ihren Werken und im Zusammenhang mit der Geschichte und Kultur der Zeit zum Verständniß zu bringen." Durch Annahme dieses Grundsatzes würde das übliche Memoriren der nachbibl. Geschichte endlich verschwinden. Statt Betrachtungen über die Sache würden die Seminaristen auch auf diesem Gebiete die Sache selbst kennen lernen, wie es mit so gutem Erfolge auf dem Gebiete der deutschen Litteratur und der historischer Pädagogik Sitte ist. Freilich müßte erst eine gute Blüthenlese jüdischer Denker und Dichter (im U r t e x t e) in dem für Seminare wünschenswerthen Umfange geschaffen werden. Ad. 9 für P. kann das bisherige Pensum beibehalten werden, für S. schlage ich schwierigere Kommentare vor, z. B. Rambun. Abn Esra oder Malbim. Auf die Quantität des Behandelten kommt es weniger an, als auf die Güte der Durchnahme. Ad. 10 empfehle ich (ebenfalls das Lied „An der Quelle faß der Knabe" und daher) die Behandlung des chulchan Aruch selbst, dessen Durchnahme interessant und nicht schwierig ist. Ich bin fest überzeugt, daß das Selbstbewußtsein der Lehrer in dieser Beziehung bedeutend gehoben wird, wenn ihm die Krücken endlich abgenommen werden und er ohne fremde Hilfe selbst seinen Din nachschlagen kann. Für P. schlage ich die wichtigsten Kapitel aus dem Orach Chajim vor. z. B. Tefillin. Zizis und Liturgie, für S. die für den jüdischen Kultusbeamten in Betracht kommenden Kapitel aus dem Ioreh Deah. z. B. Schechitah. Mikwah. Trauergesetze u. a. Ich verlange nicht, daß der Lehrer diese Materien nun völlig beherrsche, wohl aber, daß er sich allein darin zurecht finden lerne und sich nicht von gebildeten Gemeindemitgliedern der Ignoranz zeiben lassen muß. Ad. 11 und 12 verlange ich, daß das Studium von Mischnah und Talmud nicht vernachlätzigt oder gar ganz versäumt werde: denn wer in jüdischen Fragen ernstlich mitreden will, muß im Stande sein, die Quellen unseres Religionsgesetzes zu lesen. Ebenso gut wie der Seminarist das Nibelungen- und das Gudrun- Lied. oder die Quellenstücke der Geschichte im Urtexte lesen können soll, kann Aehnliches für die Quellenstücke der jüd. Lehre verlangt werden. Auf diesem Gebiete eröffnet sich auch der Fortbildung des jüdischnr Lehrers eine ersprießliche Thätigkeit. Ad. 11 schlage ich vor: P. Bd. II und S. Bd. III. Ad. 12 für P. das Vurgpreppacher Pensum, für S. Cbulin. Äd. 13 empfehle das Pensum von Münster. Ad. 14 P. nichts, für S. das Pensum von Münster. Ad. 15 P. nichts, für S. besonders die Methodik des Uebersetzungsunterrichts. Durch Annahme meiner Vorschläge würden die Wohlthaten der neuen Bestimmungen auch auf den jüd. Religions-Unterricht ausgedehnt werden, denn P. und S. würden in organischen Zusammenhang gebracht, allgemein wissenschaftliche und Fachbildung gebührend getrennt und gebührend gepflegt. Die Forderungen in sämmtlichen Abteilungen sind so erhöht, daß der jüd. 1

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