Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 27-28 (11.4.1904)
- Date
- 1904-04-11
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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604 Eichelbaum-Jnsterburg, voran. AuS den Mittheilungen entnehmen wir, daß der Vorstand des Waisenhauses in Gemeinschaft mit der Generalversammlung beschlossen hat. ein neues Anstaltsgebäude zu errichten. Im Oktober 1905 sollte dasselbe bezogen werden. Das Waisenhaus unterhielt im vergangenen Jahre 30 Zöglinge, Knaben und Mädchen. Zur Entlassung kamen zwei Knaben, die sich dem Handwerk widmeten, und ein Mädchen, das die Wirthschaft beruflich erlernt. Mit den früheren Zöglingen unterhielt die Anstalt einen regen Verkehr und wendet denselben in besonderen Fallen noch Unterstützung zu. Die Unterhaltung der Zöglinge betrug im vergangenen Jahre pro Kopf insgesammt 716 Mark: die Verpflegung stellte sich auf 48.8 Pfennig pro Kopf und Tag. Czarnikau, 28. März. Endlich wird hier ein schon sehr lange gehegter Wunsch der hiesigen jüdischen Gemeinde erfüllt werden. Die alte Mikweh. welche in jeder Hinsicht den heutigen Anforderungen nicht entsprach. wird kassirt. Auf Anregung des hiesigen Robb. Dr. W e y l hat nun die Gemeindevertretung beschlossen, eine solche zu bauen. Diese soll nun sowohl in ritueller, als auch in moderner Hinsicht aufgeführt werden. Unter mehreren kleinen Spenden ist besonders eine von 6000 M. hervorzuheben, die Herr Karger aus Stettin, ein Bruder vom hiesigen Kaufmann Jakob Karger, gespendet hat. Mit dem Baue soll schon in diesem Jahre begonnen werden. I. Sawady. Oesterreich. Wien. (Eine obrrstgerichtliche Entscheidung in Sachen der Chaliza.) Eine bemerkenswerthe Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof in einer Chaliza-Angelegenheit getroffen. Bekanntlich darf eine-kinderlose Wittwe ohne „Chaliza" nicht heirathen. Es ereignete sich nun der Fall, dass der überlebende Bruder von seiner Schwägerin für die Abgabe dieser Erklärung 8000 Kr. verlangte und auch thatsächlich erhielt, worauf die Wittwe sich neuerlich vermählen konnte. Nachträglich begehrte sie aber diesen Betrag im Klagewege zurück, wurde aber von den beiden unteren Instanzen mit der Begründung abgewiesen, daß die Abgabe der in Rede stehenden Erklärung keine unerlaubte oder im Gesetze verbotene Handlung, die Annahme einer Entlohnung hierfür laut Aussage der vernommenen Sachverständigen üblich, durch die Satzungen der Religion nicht verpönt sei und daß gemäß § 1432 a. b. G.-B. die geleistete Zahlung einer bewußten Nichtschuld nicht . zurückgefordert werden - könne. Der Oberste Gerichtshof änderte jedoch die Entscheidung . ab und erkannte im Sinne des Klazebegehrens. In den Gründen des obergerichtlichen Urtheiles wird darauf hingewiesen, daß der Beklagte, wenn er sich vor Abhaltung der „Chaliza" einen Vermogensvortheil in der exorbitanten Höhe von 8000 Kr. versprechen ließ, sich unzweifelhaft die ihm bekannte Zwangslage der Klägerin zu Nutze machte. Es erscheint sonach, da nach § 878 a. b. G.-B. ein Bertragsrecht nicht begründet ist, und da der Klägerin, welche unter pscholggischem Zwange sich zu dem mehrerwahnten Versprechen herbeiließ, auch die Willensfreiheit mangelte (88 869 und 870 a. b. G.-B.), jenes Uebereinkommen zur Gänze ungiltig. Ist dies aber der Fall, so hat. nachdem nicht das Versprechen, beziehungsweise die Leistung seitens der Klägerin, sondern die Annahme des Versprechens und der Leistung seitens des Beklagten unsittlich war, mithin eine grundlose Bereicherung des Beklagten stattfand, die Rückerstattung dessen, um was der Empfänger aus dem Vermögen der Klägerin bereichert ist, im Sinne des 8 869 a. b. G.-B. und in analoger Anwendung der Bestimmungen der 88 1431 und 1437 g. b. G.-B. zu erfolgen. England. London. Auf der Heimreise von der Riviera nach London ist der englische Oberst G o l d s m i d in Paris einer Darmverschlingung erlegen. Im Jahre 1846 wurde Albert Edward Goldsmid in Bombay als Sohn des Generalsekretärs der Bombayer Regierung. Henry Goldsmid. geboren, der schon vor der Geburt seines Sohnes zum Christenthume iibergetreten war. Der Knabe ward als Christ erzogen, und erst in seinem elften Lebensjahre erfuhr er seine jüdische Herkunft. Er faßte schon damals den Entschluß, zum Judenthume zurückzukehren. und als er im Jahre 1866 nach dem Besuch der Militärschule von Sandhurst zum Leutnant im 4. Füsilirregiment avancirt war, führte er diesen Entschluß aus. trat zum Judenthum über und nahm den Namen Michael an. Er erklomm schnell die militärische Stufenleiter und nahm als Oberst und Generalquartiermeifler am südafrik. Feldzug Theil. Im Oktober 1903 wurde er pensionirt, da er die vorge- Ariebene Altersgrenze erreicht hatte. Zuletzt noch erhielt er vom König Eduard den Viktoria-Orden. Als Baron Hirsch die Kolonien in Argentinien einrichtetc, übernahm es Goldsmid. dieselben zu ordnen, und zwei Jahre hindurch versah er das Amt eines Generaldirektors in ihnen. Sein Interesse an der „Anglo- Jewish Affvz." bekundete er dadurch, daß er ihr lange als Vorstandsmitglied angehörte. Als der Zionismus aufkam, wandte er sich demselben sofort zu. um in Wort und That für ihn zu wirken. Er stand an der Spitze verschiedener zionistischer Vereine und nahm auch an der bekannten Expedition nach El Arish in leitender Stellung.Theil. Fast humoristisch muß es wirken, wenn bei dieser Gelegenheit der Nachruf des zionistischen Centralorgans „Die Welt" folgende Stelle enthält:. „Er hatte auch Talles und Tefillin auf die Expedition mitgenommen, damit er nach jüdischem Brauche begraben werde» könnte, wenn ihn das Schicksal unvorhergesehen erreichen sollte!" .