Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 71 (12.9.1887)
- Date
- 1887-09-12
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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1305 also die Vermuthunff entstehen, toife Dr. Rüben diese' Papiere, wegen der jetzt in M. herrschenden Unsicherheit, Jemandem in Verwahrung gegeben habe. Es war nicht wahrscheinlich, daß dieser i,»bekannte Jemand in M. wohnhaft sei; es war vielmehr zu vcrinuthe», daß Dr. Rüben diese Wcrthpapicre, der größeren Sicherheit wegen, nach auswärts in Depot gegeben habe. Es' fehlte hier aber, jeder Anhalt zur Ermittelung, da sich durchaus lei» Ausweis über das „Wohinvorfand. Unter diesen Umständen hielt es das Gericht für nothwcndig, doch auch den Bruder des Dr. Rüben, Meier Rüben, besonders darüber zu vernehmen, ob er vielleicht Auskunft» über dcip Verbleib der Werthpapierc geben könne, da ja die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, war, daß Dr. Rüben seinem Bruder, der ein sehr reicher Manu war, dieselbe» in Verwahrung gegeben habe. Meier Raben war eine in M. sehr unbeliebte Persönlichkeit. Man konnte ihm zwar Unehrlichkeit nicht zum Vorwürfe machen; aber Geldgier und schmutziger Okij waren ihm im höchsten Grade eigen. Gegen Schuldner ging er oft mit erbarmungsloser Hart» Herzigkeit vor, wie denn überhaupt für Milse und Erbarmen in feinem Herzen kein Raum zu sein schien, es mochte betreffen, wen es wolle. Diese seine'Eigenschaften kennen zu lernen, war auch dem Amte oft Gelegenheit' gegeben worden, weshalb auch jetzt an dieser Stelle Verdacht gegen ihn rege wurde, obgleich auch nicht unbekannt geblieben war, daß zwischen Dr. Rüben und seinem, ihm so ungleichen Bruder schon seit vielen Jahren kein brüderlich-freundliches Verhältniß stattgefunden hatte. Dr. Rüben hatte seinem Bruder wegen seines Verhaltens oft bittere Wahrheiten zu Gehör gebracht, die aber an dem harten Herzen desselben stets wirkungslos abpralltcn. Das hatte ihr gegenseitiges Verhältniß so frostig gestaltet. Obgleich sich Beide gehütet hatten, dieses der Oeffentlichkeit Preis zu geben, so war es doch nicht unbemerkt geblieben, llebngcus hegte trotz alledem Meier Rüben für seinen Bruder eine unbegrenzte Verehrung und war stolz auf ihm Er war bei dem Tode desielben nicht anlvesend gewesen, da er gerade verreist war und erst am. folgenden Tage znrückkam. Die - ihm bei seiner Rückkehr gewordene Trauerkiachricht warf ihn fast darnieder, und sein Schmerz war aufrichtig und nachhaltig. Zunächst wurde Therese vom Gerichte noch einmal vernommen. Als der Richter stc fragte, ob ihr denn gar keine Andeutung ihres Vaters darüber in Erinnerung komme, wem er die Werthpapiere in Verwahrung gegeben habe, und sie dieses verneinte, äußerte der Richter, daß vielleicht ihr Oheim, Meier Rüben, im Besitze derselben sein könne. Therese widersprach dem aber auf das Entschiedenste. Ueber den Grund ihrcS Widerspruches befragt, zögerte sie mit der Angabe desselben;, durch daS weitere Drängen des Richters aber zu der Einsicht gelangend, daß es doch ihre Pflicht sei, jeden ungerechtfertigten Verdacht von ihrem Oheim abzuioehren, -erklärte sie dann, daß ihr Vater mit ihrem Oheim nie in recht freundlichem Verhältnisse gestanden, ihm auch nie Geld geliehen habe, obgleich er von demselben oft darum augegangen. worden fei. Daraus glaube sie mit Bestimmtheit schließen zu können, daß er ihm um so weniger sein ganzes Vermögen in die Hände gegeben haben werde. Die Frage des Richters, ob diese Weigerung ihre« Grund im Mißtrauen gegen die Ehrlichkeit.oder Sicherheit ihres Oheims gehabt habe, beantwortete sie mit „nein!" ein weiteres Forschen nach dem GrÄlde ließ sie erröthend unbeantwortet. „Ich kan« mir es denken," sagte endlich der Richter. „Ihr braver Herr Papa war mit der ganzen Art und, Weise Ihres Oheims nicht einverstanden. Die Eharakterverschiedenheit der beiden Brüder war zu groß, al8 daß es anders hätte sein können." Damit war Therese entlassen. . Das Gericht unterließ dennoch nicht, auch Meier Rüben noch zu vernehmen. Dieser betheuerte, die Papiere nicht zu besitze», wohl aber habe sein verstorbener Bruder ihin vor crwa einem Jahre einen Zettel zur Verwahrung gegeben, auf welchem die Titel und Nummern der im Besitze deffelben befindlichen Werthpapiere verzeichnet seien. Diesen Zettel besitze er jetzt noch. Er mußte denstlben herbeiholen und dem Richter überliefern, welcher ihn zu den Vorinundschaftsakten legte. Dieser Zettel gab Anlaß, die sämmtlichen hinterlassenen Papiere und Notizbücher des Dr. Rüben noch einmal gründlich zu durchsuchen. Bei dieser Gelegenheit fand .sich.ein Notizbuch, in welchem dieselben Titel und Nummern der jetzt fehlenden Werthpapiere verzeichnet waren. Dieses Verzeichniß war mit Ortsnnd Datumsangabe versehen, woraus sich ergab, daß es vor ungefähr sechs Wochen angefertigt worden war, also genau zu derselbert Zeit, als Dr. Stuben nach der Angabe Theresens, die Werthpapiere einer nochmaligen Durchzählung unterzogen hatte. Durch diesen Fund war der Verdacht gegen Meier Rüben vollständig gegenstandslos gemacht, da er, wenn er im Besitze der betreffenden Werthpapiere gewesen wäre und die Unterschlagung derselben beabsichtigt hätte, sich wohl gehütet haben würde, durch Auslieferung jenes Zettels^ sich ent-