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Der Israelit · 1887-04-07 · Heft 28-29 (7.4.1887) · page 36

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 28-29 (7.4.1887)
Date
1887-04-07
Page
– (sequence 36)
Language
German
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9 m 75 cts., und die schwächsten unter den Anfängern 15—60 cts. 4. Das vollständige Handwerkszeug eines Steinhaners kostet ungefähr 100 Frcs. und die nötliige Unterstützung während der Lehrzeit, einschliesslich Lehrgeld, beträgt etwa 150 Frcs. So kostet also die ganze Lehrzeit eines Steinhauers 250 Frcs. 5. Die Unterstützung, welche die Lehrlinge gemessen, richtet sich nach dem Masse ihrer Fortschritte; ihre Arbeit wird täglich im Unterrichtsbüreau eingetragen, wo zugleich von ihrer Anwesenheit und Thätigkeit Vorwerk gemacht wird.. G. Wir empfangen täglich Nachfragen v.u Seiten der rassischen und jemenischen Auswanderer wegen Erlernung dieses Handwerks; leider fehlen uns jedoch die Mittel um derartigen Wünschen entsprechen zu können. Der Verein in Jaffa, gegründet im Jahre VDlTTi. (Schluss.) C. Statuten des Vereins. 1) Die Einkünfte des Vereins bestehen: Erstens in den Jahresbeiträgen der regulären Mitglieder von mindestens 2 Frcs.. oder in den Munatsbeilrägen von mindestens */* Franc; zweitens in den Beiträgen der Ehrenmitglieder, die auf einmal einen grösseren Betrag, und zwar von nicht unter 50 Frcs. entrichten, oder von Solchen, die sich sonst auf irgend eine Weise durch Förderung der Vereinszwecke auszeichnen. 2) Das allgemeine Comite des Vereins zerfallt in zwei Abtheilungen: a) in das active; b) in das beaufsichtigende Comite. 3) Die activen Comitemitglieder müssen sich zweimal wöchentlich versammeln. Zweck ihrer Zusammenkunft ist, die Wirksamkeit des allgemeinen Comites, wie das Rechnungswesen des Vereins, die Einnahmen und Ausgaben desselben einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen. Dieses Comite ist zusammengesetzt: aus dem Präsidenten des allgemeinen Comites, dem Vicepräsidenten. dem Verwalter, dem Secretär, dem „Oekonom“ (?) und dem Arzte. 4) Die Mitgliederzahl des Beaufsichtigungsrathes sei derjenigen des activen Comites gleich. Derselbe hat die strenge Handhabung der Statuten zu überwachen, die Anträge der einzelnen Mitglieder entgegenzunehmen, die Rechnungen zu prüfen und über die Einnahmen und Ausgaben öffentlich Bericht zu erstatten. 5) Das allgemeine Comite versammelt sich einmal monatlich, um die Vereinsthätigkeit im abgelaufenen Monate zu prüfen und für die des kommenden Monats Beschlüsse zu fassen. Die letzteren werden zu Protocoll genommen und das Comite ist dann befugt, dieselben in Kraft treten zu lassen. 6) Alle drei Monate findet eine Genera 1 v e rsa in m 1 u n g des Vereins statt: der Präsident jedoch kann, wenn er es für nütliig erachtet, auch v o r Ablauf dieses Zeitraums eine solche Versammlung an heran men. Das Comite muss der Generalversammlung über die Thätigkeit des Vereins ausführlichen Bericht erstatten, alsdann können neue Anträge von den Vereinsmit gliedern gestellt und früher gefasste Beschlüsse aufgehoben werden. Die durch Stimmenmehrheit neu Angenommenen werden protocollirt und bleiben in Kraft bis zur nächsten G eneralVersammlung. 7) Das Comite mit seinen zwei Abtheilungen wird anf die Dauer eines Jahres gewühlt. 8) Alle Beschlüsse, sowohl des activen als des Aufsicktscomites, sowie die der Generalversammlung haben nur dann Rechtskraft, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. 9) Zu dem allgemeinen Comite sind nur in Jaffa Ansässige oder solche Kolonisten wählbar, die nicht weiter als zwei Stunden von hier entfernt wohnen. 10) Die Aufnahmen werden vom Verwalter und vom Secretär unterzeichnet. 11) Die Briefe werden vom Vereinspräsidenten und dem Secretär unterzeichnet. 12) Briefe sollen ran <L Verein rr*V‘ adressirt erbeten werden. Das Comite giebt der Post die Weisung, dieselben dem Secretär auszuhändigen. Dieser hat sie dem activen Comite vorzulesen u. nach dessen Anweisung zu beantworten. Die Wirksamkeit des Vereins soll sich nach Kräften über alle unsere Brüder, die nach Jaffa kommen, und die sich bereits daselb>: befinden, erstrecken, ohne jeglichen Unterschied zwischen Aschkenasi und Sefardi. Der Verein tritt nun. wenn auch mit sehr bescheidenen Kräften, so doch mit der zuversichtlichen Hoffnung an s Werk, dass sein Wirken Gunst und Wohlgefallen in den Augen Gottes und der Menschen linden wird; dass es ihm gelingen wird, unsere Brüder in Jaffa mit e i nein Bande zu umschlingen und deren gemeinsame Interessen dadurch kräftigst zu fordern; dass auch die kaiserliche Regierung dessen Wirken zum allgemeinen Wohle anerkennen winl; ganz besonders aber ist es die Hoffnung, dass alle Zionsfreunde ihm warm zur Seite stehe» und zur glücklichen Erreichung der sich gesteckten edlen Ziele nach Kräften behilflich sein werden. Möchte diese Hoffnung keine trügerisch«- sein, sondern zum Wohle unserer palästinensischen Brüder, zum Wohl und Heil Gesauuuiisraels ihre schönste Erfüllung finden! Truck mb Cftcar i'fjmonn, fKainj.

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