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Der Israelit · 1886-09-02 · Heft 70 (2.9.1886) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 70 (2.9.1886)
Date
1886-09-02
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXVII. Jahrgang. IweitrSeUagr ju IIr. 71) öcs IsrarUt. ZeZtttugsttachrichten und Corpespondeuzeu. England. Orsea, 19. Aug. Herr Sergeant Simon in London, mehrjähriges Mitglied des englischen Parlaments (Unterh.) und Herr Philipp M a g n n s, Direktor des polytechnischen Instituts in London, wurden vorige Woche von der Königin Victoria in den englischen Ritterstand mit dem Prädikate „Sir" erhoben. Ersterer, dem Richterstand angehörend, hat sich viele Verdienste im Interesse der liberalen Partei und letzterer für die Hebung und Förderung der technischen Wissenschaften erworben. Beide nehmen auch den wärmsten Antheit an dem Gedeihen der jüdischen Wohlthätigkeitsanstalten in London. Rußland. Warschau, 26. Aug. Es durste von allgemeinerem Jntereffe sein, die Verordnungen der russischen Regierung, betreffend das Paßwesen ausländischer Unterthanen mosaischer Religion, näher kennen zu lernen. Dieselben lauten nach der „Pos. Z." wie folgt: I) Me ausländischen Unterthanen mosaischen Glaubens, welche Banquiers und Inhaber allgemeiner bekannten größeren Handelsfirmen sind, können das Visa von den Generalkonsulaten oder Gesandtschaften ohne besondere vorherige Erlaubniß des kaiserlich russischen Ministeriums des Innern erhalten. (Punkt 2 zum § 486 des Paßgesetzes vom Jahre 1876, 14. Band der Staatsgeseye.) ' 2) Sonstige ausländische Unterthanen mosaischen Glaubens, besonders Kommissionäre, Geschäftsreisende, Bevollmächtigte Handelstreibender Firmen, können das Visa zur Reise nach Rußland nicht anders erhalten, als nachdem sie sich eine spezielle Erlaubniß dazu seitens des kaiserlich russischen Ministeriums des Innern erwirkt haben. 3) Alle diejenigen ausländischen Unterthanen, welche in Rußland, wenn auch mit einem regelmäßig visirten Paß versehen, erscheinen und erst dort als der mosaischen Religion angehörig erkannt werden, werden, falls sie nicht die obige spezielle Erlaubniß haben, sofort über die Grenze zurück ausgewiesen. (Errkulär des kaiserlich russischen Ministeriums des Aeußern vom 12.,24. Februar unter ZK. 1185.) > . , ■„■■m1*. g j j. — 3) Alle ausländische lluterthaucn mosaischen Glaubens, welche sich die Erlaubnis; erwirkt haben, nach Rußland zu kommen, dürfen dort nicht länger als ein Jahr verbleiben, und auch dies nur, wenn sie dort wegen Handelsbezichnngen, Prozessen, Erbschaften oder Eintreibung von Forderungen verweilen. a) Eirknlar wie ad 3, l>) zweite Bemerkung zum Punkt 8 des 8 -186 des Gesetzes wie ml l, e) Erläuterung zum Gesetz durch den. kaiserlich russischen Allerhöchsten Senat laut Ukas vom 18./30 April 1885. Der Inhaber eines russischen Passes der Provinz Posen, welcher nach Rußland reisen und deshalb letzteren visiren lassen wollte, wandte sich zu diesem Zweck an das russische General-Konsulat in Danzig. Letzteres beschied den Bittsteller dahin, daß der Paß laut Punkt 2 der Anmerkung zum 8 416 der Paßgesetze vom Jahre 1876, 14. Band der Staatsgesetze zur Reise nach Rußland nicht früher visirt werden könne, als nachdem der Petent, fei es durch das kaiserlich deutsche Generalkonsulat oder die Botschaft in Sr. Petersburg, sei es durch das kaiserlich deutsche Ministerium in Berlin, oder endlich durch ein direktes Bittgesuch, von dem kaiserlich russischen Ministerium des Innern in St. Petersburg die Erlaubniß zu einer Reise nach Rußland ausgewirkt habe. Palästina. Jerusalem. Vier Zöglinge, zwei Zimmerlcute und zwei Schuhmacher der Allianceschule dahier, wurden unter Führung eines Zimmermannmeifters zur Ausübung ihres Handwerks in Ramleh bei Jaffa placirt. Es sollen ferner mehrere Schneider, von denen einer pri und snu? ist , dahin dirigier werden. Briefkasten der Redaciion. Herrn M. M. in Straxburg: Die diesbezüglichen Ersetze in den einzelnen Ländern Deutschlands sind uns unbekannt. Herrn I. N. in Gedern: Wenn man -nm v» und rr Tsn 'tior Ta»r iro sagen würde, so könnte man dadurch leicht y~r rsn? sein. Dagegen ist in einigen srönrmen Gemeinden, namentlich in Holland, der Gebrauch, diese Gedelftücke vor dem Ausheben der Thora zu sagen. Briefkasten der Expedition. Herrn M. Golden vorm, in Görznö, Deftpreußen. Vir bitten um Angabe Ihrer setzigen Adresse. inpiii T'JIJW•iUtW* v.vumw

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