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Der Israelit · 1886-06-28 · Heft 51 (28.6.1886) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 51 (28.6.1886)
Date
1886-06-28
Page
– (sequence 12)
Language
German
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dies nl'3 fllergcrniß und Aufreizung angesehen, fort beseitigt werden wußte. Solche RücknÄrslosi-Mt und Intoleranz gehen also von Juden ftldst ans: LSir lenken die desondere Aufmerksamkeit aller Bad Hall besuchenden Indischen Kurgäste auf diese traurigen Verhältnine. Italien. Venedig, 25. Juni. (Hy' gewisser Zarach Elemente di Fclicc, datre vor etlichen Jahren den Glauben seiner Barer abgeschworen und s»ar zum Ehrincnthnme übcrgcrrcrcn, nur ein hiesiges Bürgermädchen heirarhen zu können. Bor Kurzem begann er jedoch ernste Reue über diesen von ihm gemachrcn Schritt zu suhlen und ließ nun beim hiesigen Tbcrrabbincr anfragen, ob er ihn wieder in das Indcntbum ansnchrncn wolle und welchen Eeremomen er sich dabei werde untcrwcrscu müssen. Tie Anttvsri unsrcrcs hochverehrten Seelsorgers war eine bejahende, der dann auch mir seinem College», dem Rabbiner Lnzzatti, das Eercmomcll für die Wiederaufnahme des Bcrirrte» in den Bund Abraham's fesrsevte, Ter Eonvertit erschien nun, wie die Instruction des Rabbinats an ihn lautete, an einem der vergangenen Sabbate vor der Pforte der ^Selrolrr gnuuk* tedesca (großen deutschen Synagoge)" hier, gerade in dem Momente, als man zur nss r«nn rrr.n (Anshebnng der Thora) schreiten wollte, und ließ den Schames zu sich rufen, dem er dann cr- 'TMte^daß^cr^rs^ bitter bereue, vom Indenthmne abgcfallcn zu fein und bat er ihn zugleich, ihm wieder den Eintritt in das Gotteshaus zn gestatten. Mit Genehmigung des Oberrabbincrs wurde der Eonvertit vor den *rrp~;nx (heilige Bnndeslade) geführt, wo er mm öffentlich erklären mußte, daß er ans vollem Herzen und ohne jeglichen Hintergedanken wieder zum Glander: seiner Bäter znrückkchren tvolle, woraus der Lberrabbiurr einige ermahnende Worte au ihn richtete und ihm schließlich die (Segen der Priester) ertheilre. Ter Renbekchrte wurde dann sogleich zur Thora gerufen, wo er es an Geldspenden für unsere Wohlthäligkcitsaustalten nicht fehlen ließ. Die Frau des Convertiten ist schon vor längerer Zeit gestorben und so wird derselbe jetzt eine Glaubensgenossin als Gattin hcimführen können. England. London, 17. Juni. (Reitern Abend fand das Iahrcsbanketl der „Jüdischen Freischule" in London statt. Lord Rothschild, der Präsident des Instituts, führte den Vorsitz und wies in einer längeren Rede ans das Gedeihen der Schute hin, die gegenwärtig 2000 Knaben und löOO Mädchen Erziehung gewährt. Tic Leistungsfähigkeit der Zöglinge nber- Lrini die der Kinder in den Londoner Board-Schulen im Lesen, Schreiben und Rechnen um rcsp. 3.7, 8.9, und 8 pEt. Im Laufe des Abends wurden Zeichnungen im Benage von Lst. 3.063angcnieldct. Rußland. Tie russische Regierung hat ein neues barbarisches Ausriahmcgcsctz gegen die Inden crlancn und zwar betrifft dajiclbe die Ableistung der Militärpflicht. Außer einer Erschwerung der Ucbersührnng von einem Bezirk in den andern — was allen übrigen russischen Nmerthanen gestattet ist — wird Folgendes verordnet: Ten Kreis-, Bezirks- und Stadt-Militärpflichts- Behördcn ist es-anheim gegeben, diejenigen Jude», die einen Aufschub zmn Eintritt in den Militärdienst wegen körperlicher Schwäche oder nicht genügender Entwickelung des Körpers erhalten, einer plötzlichen Besichtigung zn unterziehen» wobei sic durchaus nicht aus die vom Gesetz für die jährliche Einberufung der Rekruten angewiesene Zeit beschränkt sind. — Ten Inden werden sämmtlichc Doknmente zur Berechtigung Handel und Gewerbe zu treiben nicht anders verabfolgt, als nach Vorweisung einer Bescheinigung darüber, daß sie zu einem Einberufungs-Bezirk verzeichnet sind, diejenigen von Ihnen aber, die das betreffende Atter schon überschritten oder ihre Militärpflicht abgeleistct haben, bedürfen außerdem einer Bescheinigung darüber, daß sie sich zur Ableistung ihrer Militärpflicht gestellt oder ihrer Militär- Pflicht cndgilrig genügt haben. — Die Familie eines Juden, der sich der Erfüllung seiner Militärpflicht entzogen hat, verfällt einer Geldstrafe von 300 Rubel. Diese Strafzahlung wird durch Beschluß der Kreis-, Bezirks- oder Stadt-Militärpflichts-Bchörde aufcr- Iccjt und von der Polizei bei'gctricben, wird aber im Falle der Zahlungsunfähigkeit der betteffendcn Personen nicht durch Arrest ersetzt. — Für Ergreifung eines Juden, der sich der Erfüllung seiner Militärpflicht entzogen, wird ein Preis ausgesttzt, dessen Höhe vom Minister des Innern bestimmt, einer hierzu besonders bestimmten Summe entnommen wird. Dieser Preis ist durch eine besondere Verfügung des Ministers des Innern für die diesjährige Einberufung aus fünfzig Rubel festgesetzt." _ Hiermit werden die Inden allen möglichen Erpreynngen noch mehr als bisher ansgesetzt. ""'■"J1".. 11L»! ■' '»»! ■ ... -J--ÜL» BZochen-Aatendcr. Freitag, 2. Juli, 2l». Sivan. Tamstäg, 3. .Mini,;:o. -2 inan *■» 'e n*v» *k r-.n rr * Sndbnt-Ausgnng 0 Uhr r» Min. (Dkain;er Uhr). Sonntag, 4. ^.uli, I. Thamus >i-n'2 2i' * f r 884 1> i v *v

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