Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 100 (18.12.1884)
- Date
- 1884-12-18
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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fünfzig erhöht Werden, falls das fiedürfniss oder Interesse der.Gesellschaft dies erheischen sollte. Art. 7. Das Central-Comitö bestimmt, wie Viele seiner Mit* glieder in Paris ihren Wohnsitz naben müssen. Art 8. Das Central-Comitö wird durch Abstimmung sämmtlieber Gesellschafts-Mitglieder erwählt \ Art 9. Die Mitglieder des Central-Comitö’s werden auf die Dauer von 9 Jahren gewählt; alle 3 Jahre scheidet ein Dritttheil derselben aus, für welches Neuwahlen vorgenommen werden müssen. Die Mitglieder des Central-Comitös sind ohne alle Beschränkung wieder wählbar. Art 10. Als Mitglieder des Central -Comite’s sind diejenigen vierzig Personen zu betrachten, auf welche sich die grösste Anzahl der Stimmen vereinigt hat Ln Falle eines Hindernisses oder der Nichtannahme haben die Namen derjenigen, welche unmittelbar darauf auf der Liste der Gewählten folgen, das Comitö zu vervollständigen. Eine besondere Verordnung des Central-Comite’s bestimmt, unter welchen Umständen eines seiner Mitglieder stillschweigend ausscheidet Art 11. Das Central-Comitö wählt jährlich unter seinen Mitgliedern seine Beamten, welche aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem Cassirer und einem Schriftführer bestehen müssen. Das Amt eines Vorsitzers kann nicht länger als drei hintereinander folgende Jahre von derselben Person bekleidet werden; nach einem Jahre Zwischenraum ist jedoch die Wiederwahl erlaubt Art 12. Zur Beschlussfähigkeit des Central - Comitö’a ist uundgstens die Anwesenheit von 5 Mitgliedern erforderlich. Art 13. Das Central-Comitö beruft wenigstens einmal jährlich eine General-Versammlung, um derselben über die Wirksamkeit der Gesellschaft, sowie über deren finanzielle Lage Bericht zu erstatten. — Dasselbe bestimmt im Voraus die Tages-Ordnüng Und das Veizeichmss der fragen all* gemeinen Inhalts, welche behandelt werden können. Ferner veröffentlicht es die ^Verhandlungen der General-Versammlung. (Uober die Sitzungen des Centrat- Comitö’s wird besonders Bericht erstattet) Art 14. . Ln Sitzungs-Locale des Central-Comitö’s liegen die» jenigen Zeitschriften und Urkunden ans, welche für die Jaden von Interesse sind. . Art lt Ein Comitö kann in jedem Orte gebildet werden, wo die Gesellschaft zehn Mitglieder zählt Die Zahl der Mitglieder dieses Local-Comitö’s wird durch diejenigen Gesellschafts-Mitglieder bestimmt, welche berufen sind, es zu erwählen. Art 16. Bezirks-Comitö’s können in jedem Landestheile gebildet werden, wo mehrere Local-Comitö’a bestehen. Art 17. Die Bezirks- und Local-Comitö’s müssen jedes. Jahr neu gewählt werden. Die bisherigen Mitglieder sind ohne alle Beschränkung wieder wählbar. Art 18. Die Bezirks- und Local-Comitö’s handeln in Fragen, welche sich lediglich auf ihren Ort und Bezirk, beziehen, selbstständig, aber unter eigener Verantwortlichkeit Art IS. . Sie erstatten dem Central-Comitö Bericht und empfangen von ihm Mittheilungen über jeden Gegenstand, der die Interessen der Gesellschaft berührt Art 20. Sie veranlassen und sammeln die Subscriptionen und schicken deren Ertrag an die Kasse des Central-Comitö*s. Art 21. Jedes Mitglied eines Bezirks- oder Local-Comitös bat das Recht, den Sitzungen des Central-Comitö’s beizuwohnen. Art 22. Eine Abänderung der gegenwärtigen Statuten kann nur auf den Vorschlag von zwei Dritttheilen des Central- Comitö’s und nach zwei Abstimmungen desselben, von denen die zweite nicht vor einem Monate nach der ersten erfolgen darf, vollzogen werden. V ., i ,' -;• Hi;/r Y-dii .wWrhi'i .•'.'fr/rr ' - iiHu'tA ■Ah-U> -.Vl;Vf - -- rr'-V-'. VJ; V; i!; . \;5 '!'• U .• >U •'-; Ki'';;:', i ' - 0 Iiü;;. .!N U'j< (ff - ''lili'OsjX' ■ J J i;' -‘j f - * * i»- v ..l- I'..;fhnir' ■i- U : t;!!•:•* . - frfi AUl { y :[;>! ifii]. -..k i:;r. •. .-ii{!.?;'}. ’&Ul. j-v -ftä- ’i'M \tiVXi r#ö-2* ■ .Dij6'l2 duu .rb'jy/i dnr; indi”- J*j. .«) i'jii.M; jivdlbfi Ti-i --chn^» VjMIH.. Tjj Ah!i!^C;Uj Ai 1- 'V l\‘rii jüOwiM G'isflr;<i H'idill \\ijliof., -.fl1 uü’ rn&iV dinr iviiwii. \\n\iMh% urtiU,- ihn tun TAhi M , ifiiyxe