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Der Israelit · 1884-08-28 · Heft 69 (28.8.1884) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 69 (28.8.1884)
Date
1884-08-28
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXV. Jahrgang. Imrite Srilüge zu Ar. 69 drs Israelit. Zertrmgsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. München. Der altkatholische Domprobst Dr. v. Döllinger, der vor Jahren sich so abfällig über den Antisemitismus ausgesprochen, hat bei der diesjährigen Sitzung der Akademie der Wissenschaften der hiesigen Universität einen Vortrag über Spanien gehalten. Unter anderm erwähnte er auch der Austreibung der Juden im Jahre 1492 unter Ferdinand dem Katholischen und seiner Gattin Jsabella. Der Vortragende hob dabei hervor, wie durch diese Vertreibung dein Lande ein unberechenbarer Schaden erwachsen ist, wie seitdem der Handel darniederliegt, das Land entvölkert und der Boden entwerthet wurde, während Holland, wo man die Flüchtlinge ausgenommen, an Wohlstand stetig zugenommen hat. Hamburg, 21. August. Der hier durchreisende, im dreizehnten Lebensjahre stehende Schulknabe Abraham Bernhard Safft ist in Verbindung mit noch einigen nicht strafmündigen Knaben durch ein Fenster in eine auf dem Großncumarkt befindliche Synagoge eingestiegen, hat daselbst eine Büchse eröffnet und daraus M. 10 entwendet. Im Juni erbrach er eine Büchse in der Klaussynagoge in der Petersstraße und entwendete daraus M. 6. Außerdem hat er im Mai versucht, die verschlossene Thür der Synagoge auf dem Großneumarkt mit einem Beil zu erbrechen, und ebenso hat er im Juli die gewaltsame Eröffnung der Synagogenthür in der Peterstraße versucht. Das erbeutete Geld haben die Knaben theils vcrtheilt, theils dafür eine Tour nach Blankenese gemacht. Der Staatsanwalt beantragt 6 Monat Gesängniß, das Gericht verurtheilt den durch Dr. Joseph vertheidigten Safft unter Annahme mildernder Umstände zn 3 Monat Gcfaqgniß. Leipzig. Oeffentliche Aemter, deren unbefugte Ausübung strafbar ist, sind nur die vom Reich oder Bundesstaat ausgehenden, nicht die von sonstigen Corporationen des öffentlichen Rechts verliehenen, namentlich also auch nicht kirchliche Aemter. Der gewesene Schächter einer jüdischen Gemeinde, der auch nach seiner durch die Cultnsbehörde erfolgten Absetzung weiter als Schächter, insbesondere zur Begutachtung geschlachteten Fleisches sich hatte verwenden lassen, war daher von der zuständigen Strafkammer freigesprochen und die hiergegen erhobene Revision der Staatsanwaltschaft vom Reichsgericht am 31. März verworfen worden. R umänie n. Jassy, 19. August. Anknüpfend an meinen Bericht vom 2. Juli dieses Jahres erlaube ich mir nun, Ihnen weitere Mitthcilungen über die so brennende Tagesfrage, die JudemEmigration aus Rumänien und speciell aus Jaffy, zukommen zu lassen. Mannigfache Schwierigkeiten haben sich diesmal dem Unternehmen des Untcrstntzungscomitös hindernd entgegengestellt und die Auswanderung von Woche zu Woche verzögert. Die Nachricht, daß von den Emigranten, die am l. Juli die Reise antraten, 6 Familien die Landung in Amerika verboten wurde, weil sie ohne alle Subsistenzmittel waren, wirkte hier außerordentlich niederschlagend, und die ganze Emigrations-Angelegenheit war hier bereits nahe daran, kläglich zu scheitern, wenn nicht noch rechtzeitig die Kunde eingetroffen wäre, daß das amerikanische Gesetz, welches Leuten, die nicht wenigstens 100 Dollar besitzen, das Betreten des Landes verbietet, rückgängig gemacht wurde. Demzufolge sind nun vorgestern abermals 210 Personen, meistens junge, kräftige Männer, ausgewandert. Dem unermüdlichen Eifer der Comitömitglieder, insbesondere der Herren W. Wassermann, Dr. Finkelstein, S. Tennenbaum und M. S. Goldbaum ist es größtentheils zu danken, daß bisher diese Erfolge erzielt wurden. Doch ist es betrübend, daß ausschließlich nur in Jassy, und nicht auch in der Landeshauptstadt Bucarest, wo so viele wohlhabende Juden wohnen, sich Männer finden, die ihren unglücklichen Glaubensgenossen unter die Armen greifen. Doch nicht nur niittellose, auch wohlhabende Familien verlassen fast wöchentlich unsere Stadt; so emigrirten auch gestern 8 Familien, dem Kaufmanns'ftande angehörend. Die Regierung, in deren

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