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Der Israelit · 1884-03-31 · Heft 26 (31.3.1884) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 26 (31.3.1884)
Date
1884-03-31
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXV. Jahrgang. Zweite Grilage pt Ar ZK des Israelit. Zeitungsnachrichten mrd Correspondenzen. Deut s ch! a n d. BZiesbaden. Die königl. Regierung hat bezüglich der israelitischen Kultusfteuer folgende vrin- Zipielle Entscheidung getroffen: ^Da nach den stattgehadten Verhandlungen fetzgestM ist, daß N. N. Mitglied der israelitischen Kuttusgeurcmde zu A. ist, die Kultussteuern an dieselbe zahlt, dagegen nicht hat erwiesen werden können, daß N. N. die Einrichtungen der israelitischen Kultusgememde zu B. (dem zweiten Wohnsitze mitgewerblicheul.-cheutendemEtablissenrent) benutzt hat, die Heranziehung za dm Kultussieuern . der letzteren Gemeinde daher nicht gerechtfertigt erscheint,' weim derselbe auf längere Zeit im Jahre mit , Familie in B. wohnt, so wird hlernrii der Anspruch auf Heranziehung des R. N. zu den Kultussteuern dcr Gemeinde B. als nickt begründet zurückgewiesen." Man wird sich erinnern, bemerkt dazu das „W. T.", daß in früheren Zeiten die Entscheidungen anders lauteten, wovon uameutlich die Mitglieder der hiesigen orthodoxen Kultusgememde erzählen können. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Brümr, 2L. März. Inder Heute abgehaltenen Delegirtenversammlung des rnährisch-südischen Landesmaffefonds wurde der Rechenschaftsbericht pro 1883, laut welchem an SchulsubvAckionen, Unterstützung und Beiträgen für Bildungs- Mrd Humanitäts-Anstalten 37,900 fl. vcrasWrU worden, genehmigt. Der Vorsitzende, ReiHsrMs - Abgeordneter Julius Ritter v. Gomverz, Machte die Mittheilung, daß die Vorarbeiten für den Gesetzentwurf, betreffend die äußeren Rechtsverhältnisse der Judengemeinden, im <Kultusministerium abgeschloffen seien und daß derselbe demnächst zur verfaffungsMäßigen Behandlung vor den Ztcichsrath kowWen dürste. Smichow. In einem Orte unseres Bezirkes, in Jereschau, zu dem noch zwei andere Ortschaften gehören, wurde von der ausschließlich tschechisch-katholischen Bevölkerung ein intelligenter israel. sunger Mann, Herr Leo Npper, im AVer von 28 Jahren stehend, einstimmig zma Ortsvorsteher gewält. Die Familie Popper ist allerdings sne der achtbarsten der dorttgen Es ist dies der zweite derartige Fall in demselben VeM. JmOrteHlubotscheg wurde Herr Med. Dr. Jakob Grab zum sechsten Male als Ortsvorstcher und asch m d« Bezirksvertretung gewählt. Ist einmal der Sinn der Bevölkerung gesund, dann geht sie auf die mittelalterlichen Hetzruse nicht ein. (Neuzt.) S. ch w e i z. Luzern, im März. Bezugnehmend auf die bejahende Antwort, die der Vorstand der Leipziger israelitischen Neligionsgemeinde auf die Frage: ob es zulässig sei, nichtjüdische Leichen auf jüdischem Friedhofe zu bestatten.- gegeben hat, die Sie hochgeehrter Herr Redacteur in Nr. 16 Ihres gesch. Blattes mit gebührender Entrüstung widerlegten, gestatten Sie mir eine in der heutigen Sitzung des hiesigen großen Stadtrathes, betreff der hiesigen israelitischen Fried-„ hofsfrage stattgehabte Debatte Ihnen mitzntheilen. Der Stadtrath will eine Parzelle des Gutes Friedenthal, welches für Anlage eines allgemeinen consessionslosen Friedhofes angekauft wurde, der hiesigen jüdischen Gemeinde verkaufen zur Anlage eines israelitischen Friedhofes, da — so motivirt der Stadtrath seine Vorlage — die Israeliten nach dem Gesetze Moses die ewige Grabesruhe beobachten wollen. Der Vorschlag des Stadtrathes fand aber vielfach Bedenken und erregte vielfachen Anstoß Herr Stadtrath Wulst bemerkte, man müsse den Israeliten das Recht zuerkennen, einen eigenen Friedhof zu haben mit Rücksicht auf die Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Der Stadtrath betrachte daher seinen Vorschlag als durch die Toleranz geboten. Die H. H. Redakteur Stutzer und Dr. Joh. Winkler bezweifelten, ob sich so ohne anderes aus confessionellen Gründen das Recht auf einen Privatfriedhof herleiten lasse und konnten sich aus diesem Grunde mit dem Anträge des Stadtrathes wenigstens dermalen noch nicht einverstanden erklären; sie wiesen zudem auf die Konsequenzen hin. Hr. Dr. Weibel seinerseits erachtete das Recht der Israeliten auf einen Privatfriedhof wie das Recht auf Privatschulen, welche zwar die hiesigen Israeliten nicht haben, als unzweifelhaft. Allein er sagte, es sei ihm anstößig, daß man gleichzeitig den Israeliten von Seite der Gemeinde ein solches Entgegenkommen bezeuge, während man von den römischen Katholiken verlange, daß sie ihre ebenfalls religiösen Bedenken gegen den gemeinsamen Friedhof aufgeben und aus demselben beerdigen lassen. Zu einer solchen Jnconscquenz möge er nicht Mitwirken. Die Angelegenheit wurde auf Len Kanzleitisch erkannt.

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