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Der Israelit · 1884-02-14 · Heft 13 (14.2.1884) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 13 (14.2.1884)
Date
1884-02-14
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Zweite Beilage?n Nr. 13 -cs Israelit. Zettungsnachrichteu und Corresstondenzen. Deutschland. München, 9. Februar. In Fortsetzung der Veraihnng des Knltns-Ctats bewilligte die Abgeordnetenkammer zum Kapital „Israelitischer Kultus" zur Aufbesserung von;)kabbinats-Gchültern 14,000 M. Waldighoferr (Kreis Altkirch), 3. Febr. Cs mag vielleicht die erste Correspondenz sein, die der auch hier zu Laude mit grobem Interesse gelesene „Israelit" aus Waldighosen bringt, indem die Zahl der jüdischen Einwohner des hiesigen Dorfes eine unbedeutende ist; um so angenehmer wäre es mir, wenn nachstehende Zeilen in der nächsten Nummer dxs „Israelit", Aufnahme finden möchten. Zelt einigen Wochen herrscht hier das Schlcimsieber, welches schon viele Opfer gefordert hat, wovon aber die hiesige jüdische Bevölkerung G. s. D. bis heute verschont blieb Um der um fich greifenden Epidemie, soweit es der Wissenschaft und der menschlichen Vorsicht möglich ist, Einhalt zu thun und die durch diese verheerende säst r"-. entstandene Rüth wenigstens zu lindern, haben drei edle Menschenfreunde unserer Glaubensgenopeu nachahmungswürdige Beweise ihrer uneigennützigen Nächstenliebe geliefert. Herr Wolf, Dr. mcd., aus Altkirch, bis jetzt Central-Arzt in Neubreisach ist vor acht Tagxn hierher geeilt, um seinen mit dem Tode ringenden christlichen Mitbürgern in uneigennütziger Weise Hilfe zu leisten und die Herren Gebrüder Lang, Fabrikanten in Nancy, die bis 1870 hier in Waldighosen wohnten, übermittelten dem hiesigen Pfarrer Fr. 400, um dieselben unter den hiesigen nothbedürftigcn Kranken zu vertheilen. Wahrlich, Beweise genug, das; die uns angeborene und von unserer göttlichen Religion uns anbesohlene Nächstenliebe nicht ans Eigennutz, sondern aus reinster Menschenliebe ohne Unterschied der Consession beruht. Mögen die Judenfeinde, deren cs imNeichslande ü>. s. D^ sehr wenige gibt, davon Notiz nehmen und dadurch zur Einsicht gelangen, das; uns Inden das göttliche Gebot: „Liebe deinen Nächsten, wie Dich selbst: heilig ist. Aus dem Landrabbinate Cassel. Ihr geschätzter Corrcspondent „aus Niederhessen" hat in 'dankenswcrther Weise die Agitation für die Wahl eines Landrabbincrs in Fallet eröffnet. Es ist diese Wahl ja gewiß ein Ereignis; von außerordentlicher Bedeutung für das jüdische Leben nicht allein der Provinzialhauptstadt Cassel, sondern in noch viel höherem Maße für alle -Landorte unseres Kreises. Herrscht ja in denselben größtentheils noch echter jüdischer -Sinn, und die neue Wahl, soll nun zeigen, .ob wir wiederum der geistlichen Obhut rin es Mannes übergeben werden sollen, der nicht ans unserem religiösen Standpunkt steht, von dem wir also keine Förderung unseres religiösen Lebens zu erhoffen haben, oder ob wir das Glück haben werden, einen geistlichen Führer, zu erlangen, der es mit dem wahren Iudenthnm ernst meint. Aber merkwürdigerweise hat Ihr Corrc-. spondent eine Cardinalsrage gar nicht erwähnt, indem nämlich durch die Thatsache, das; in der Synagoge in Cassel die Orgel eiugcsührt ist, zu deren Abschaffung der israelitische Gemeindevorstand daselbst sich auch schwerlich entschließen wird, einem orthodoxen Rabbiner die Bewerbung unmöglich gemacht wird. Aber wie, sollten wir uiüßigzusehcn,w'ennüberdaZSchicksal unseres Kreises vielleicht wieder ans Decennien hinaus entschieden wird? Dadurch,, daß ein großer Theil der Bevölkerung unseres Kreises, der einen Orgelgottes-, dienst perhorrcscirt und bei dem folglich stnch der Nabbincr, der an einer Orgelsynagogc snngirt, in religiöser Beziehung kein Vertrauen genießt, sich gewisscrmaßen in Abhängigkeit von der Hauptgemeinde Cassel befindet, welche durch den Umstand, das; sie in ihrer Synagoge eine Orgel hat, die Richtung des zu cngagirenden Landrabbincrs vornherein der Hauptsache nach diktirt und jedenfalls die orthodoxe Richtung damit völlig ausschließt, ist doch, wie jeder billig Denkender anerkennen muß, ein Mißverhältniß geschaffen, durch das die orthodoxen Einwohner des Kreises in ihren Rechten beeinträchtigt sind. Die einzige Möglichkeit, durch die nach meiner Ansicht aus diesem Dilemma herauszukommen wäre, nämlich die Trennung des Kreises in ein Stadt- und Land-Nabbinat, ist dadurch ausgeschlossen, daß nach dem Austrittsgesetze wohl der'Anstritt des Einzelnen ans der Syüagogengcmciude, nicht aber das Ausscheiden ganzer Gemeinden ans einem Landrabbinate, dem sie wegen religiöser Bedenken nicht mehr angehören können oder wollen, gestattet ist, und es zeigt

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