Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 7 (24.1.1884)
- Date
- 1884-01-24
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXV. Jahrgang. Zweite Beilage;» Nr. 7 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 18. Jan. Das Verschwinden einer Kinderleicht auf dem Friedhof der Berliner israelitischen Gemeinde zu Weißensee ist gestern durch die gerichtliche Ocffnung eines Grabes daselbst konstatirt worden. Bei der königlichen Staatsanwaltschaft war vor einiger Zeit die Anzeige anonym ergangen, der Kirchhofsinspektor Lichtenstein treibe einen. Handel mit Leichen und Leichentheilen. Mau ignorirte diese unsinnige Anzeige.. Vor einigen Tagen aber übersendete der früher auf dem Friedhofe als Leichenträger beschäftigte, aber feit längerer Zeit ans seiner Stellung entlassene Kalitzki der Staatsanwaltschaft die Anzeige, ein gewisser Slupccki, der früher ebenfalls auf dem genannten Friedhöfe beschäftigt gewesen und entlassen worden sei, habe ihm die Mitthcilnng gemacht, daß in einem bestimmt, gezeichneten Grabe in einer Reihe für Kindergräber die betreffende Leiche fehle. Der Amtsvorstehcr von Wcißensee erhielt darauf die gerichtliche Anweisung, der Angelegenheit näher zu treten, und konstatirt bei einer in Gegenwart des Friedhofs-Inspektor Lichtenstein vorgcnommencn eingehenden Besichtigung der Gräberreihen, daß dieselben intakt seien. Lichtenstein selbst drang jedoch jetzt auf eine eingehende gerichtliche _ Untersuchung der Angelegenheit, um die Sache aufzukläreu. Gestern erschien nun eine Kommission bestehend aus einem Assessor, einem Gerichtsschreibcr und vier Vorstands-Mitgliedern der jüdischen Beerdigungs-Immission auf dem Friedhöfe. Auch der ehemalige Todtengräber S.lupecki war gerichtlich zum Erscheinen anrgcsordert worden, und dieser bezeichneie sofort ein Kindergrab als dasjenige, in welchem die Leiche fehle. In der Tbat ergab die sofortige Ausgrabung, daß der Kindcrsarg mit Erde angefüllt sei, während die Leiche des elf Monate alten Kindes, welche in jenem Sarge — laut Ausweis des Todtenrcgistcrs — liegen sollte, verschwunden war. Tie ganze Angelegenheit erscheint nun in höchst sonderbarem Lichte, wenn man erfährt, daß mit Genehmigung des Vorstandes Slupccki, als er noch den Dienst eines Todtengräbcrs versah, stets bei Kinderleichcn unter einem Jahr an Stelle des Inspektors Lichtenstein die rituellen Gebete verrichtete und die Beerdigung besorgte. Gegen Lichtenstein sind von einer Reihe von Personen, welche auf dem Friedhof bedienstet waren, aber entlassen wurden Denuuciatioucu, Brochuren und Zeitungsartikel losgclassen worden, und Prozesse aller Art haben in Folge dessen geschwebt und sind noch anhängig. Es müssen diese Thatsachen konstatirt werden, um zu einer richtigen Beurtheilung des mysteriösen Verschwindens der Kinderleiche zu gelangen. Vom Friedhofe herunter kann dieselbe nicht gebracht worden sein, denn dieser wird beständig auch bei Nacht von einem bewährten Wächter und drei scharfen Hunden bewacht, es ist also anzunehmen, daß die Leiche. auf dem Friedhofe an anderer Stelle verscharrt worden ist, und das Personen dies gethan haben, welche auf dem Friedhöfe beschäftigt waren, als Slupccki befragt wurde, wohet seine Kenntniß von dem leeren Grabe stamme, soll derselbe erklärt haben, schon als der leere Sarg in das Grab gesenkt wurde, habe er. dem Inspektor Lichtenstein Mittheilung davon gemacht, daß die Leiche fehle. Dieser hätte ihm aber als Vorgesetzter befohlen, über die Angelegenheit zu schweigen. Jetzt, längere Zeit nach seiner Entlassung, habe er sieb veranlaßt gefühlt, die Sache der Teffentlichkeit zu übergeben. Bemerkt muß noch werden, daß Slupccki derselbe Mann ist, der im September 1882, unmittelbar nachdem ihm gekündigt war, sich angeblich bei Verfolgung von Eindringlingen auf dem Friedhofe aus Unvorsichtigkeit mit einem Karabiner in die Hand schoß. Die Pensionsansprüche, die er dann gegen den Vorstand der jüdischen Gemeinde erhob, wurden nicht berücksichtigt. Erinnert muß bei dieser Gelegenheit auch noch daran werden, daß vor einiger Zeit auf jenem Friedhöfe Kindcrgräber in vandalischer Weise geöffnet wurden. Altona, 18. Jan. ipnb ro-ya. Bezüglich des gegenseitigen Testaments des vcrstorbeneli Herrn Julius Ree und seiner Frau Betty geb. Ealvary, wovon im Israelit Rr. 4 (Hanptblatt) unter „Hamburg" berichtet war, diene als Berichtigung, daß der Nachlaß nicht f> Millionen Mark, sondern höchstens die Hälfte dieser Summe erreicht. Tie überlebende Ehegattin ist in keiner Weife an das Testament gebunden und kann über den Nachlaß unbehindert verfügen.