Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 87 (3.11.1898)
- Date
- 1898-11-03
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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1623 Norden und im Süden nahe der spanischen Grenze und dem Ocean, wohnten ihm jüdische Unterthanen. Dem Geiste der überkommenen Politik getreu, war auch er bemüht, dieselben immer ausschließlicher von der königlichen Gewalt abhängig zu machen; die Privilegien aber, die ihnen früher ertheilt worden waren, bestätigte und schützte er im Wesentlichen, er vermehrte sie sogar. Allein trotzdem war die Existenz der Juden unter diesem letzten Vertreter des alten Königthums eine nach allen Seiten äußerst beschränkte. Jene, die, in den ehemals deutschen Provinzen des Reichs ansässig, die überwiegende Mehrzahl ausmachten, hatten säst alle die Beschränkungen zu dulden, denen sie früher unter deutscher Herrschaft unterworfen gewesen. Zusammenpreffung in enge, abgesonderte Viertel, Beschränkung des Handels, Verbot des Erwerbs von Grundeigenthum, zum Theil persönliche Herabwürdigung, Ausschluß von allem öffentlichen Leben, erdrückende Steuerlast2), — das waren die Zurücksetzungen, welche sie ihren übrigen Mitbürgern gegenüber erduldeten; zur Entziehung der staatlichen Rechte kam die Verkümmerung der natürlichen. Die wenigen Tausend französischer Juden freilich, die im Süden des Landes wohnten, in der Guyenne und Gascogne, hatten sich, wenigstens in bürgerlicher Beziehung, einer weit günstigern Stellung zu erfreuen, als ihre Glaubensgenoffen in den ehemals deutschen Gebieten; sie waren nicht gleich jenen wie durch eine Scheidewand von ihren Mitbürgern getrennt. Aber hier wie da war der Rechtszustand der französischen Juden dem Charakter des Feudalstaates entsprechend; ob ihnen mehr, ob ihnen weniger Privilegien ertheilt worden waren, die mittelalterlichen Formen duldeten keine Anerkennung des Rechts, das aus der Menschenwürde ruht. Ob in Bordeaux oder in Metz angesiedelt, hatte man beim Zusammenbruch des Alten um die Rechte, die der moderne Staat gewährt, einen ernsten Kampf zu bestehen, einen Kampf aber um ein Bleibendes ^). 2) Der kaum über 400 Familien zählenden Metzer Judengemeinde waren an Abgaben mehr als 40,000 Francs jährlich auferlegt. 9) Ich Habe mich hier auf allgenreine Betrachtungen beschränkt: es kann nicht die Aufgabe dieser Einleitung sein, Einzelheiten vorzubringen. Jedoch scheint es mir nicht ungeeignet, an diesem Orte auf eine Anzahl Stellen in gleichzeitigen Schriften zu verweisen, welche Nachrichten enthalten über Zahl, gesetzliche Stellung und gesellschaftliche Thätigkeit der französischen Juden in der Zeit kurz vor der Revolution. Man vergleiche: Expilly, Dictionnaire geographique de France I (1762) 1222 3452, 4912, 686i, iv (1766) 435, 7172, 7181. Durival, Description de 1a Lorraine et du Barrois (1778) I 160, 214, 313. Schoepflin, Alsatia illustrata (1761) H 356, 401, 408, 747. Calmet, Histoire de Lorraine VII (1757) 936. Mirabeau, Sur Moses Mendelssohn p. 80 Note. Grdgoire, essai sur la regenöration des Juifs 56, 61, 62, 71, 76, 80, 83, 90, 128, 136, 155, 168, 230, 257 ff. Memoire de droit public sur la ville de Strasbourg et Zeitungsnachrichten und Correspondenzen Deutschland. L. Berlin, 27. Oct. (Jüdische Lehrerinnen.) In der Sitzung der städtischen Schuldeputation brachte Dr. Hermes den Umstand zur Sprache, daß in den letzten Tagen einigen jüdischen Lehrerinnen in Folge einer früheren Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums das Ordinariat der Klaffe entzogen sei und diese Lehrerinnen somit zu Lehrerinnen zweiter Klaffe degradirt seien. Wenn es sich jetzt auch nur um etwa 5 Lehrerinnen handle, so kämen doch zum 1. April etwa 36 in Frage. — Die Schuldeputation wird demnächst in eingehender Erörterung die dagegen zu unternehmenden Schritte berathen. Sprechsaal. (Für diesen Theil übernimmt die Redaktion dem Leserkreis gegenüber nur die preßgeseyliche Verantwortung.) M ü tt ch e tt, 24. Oct. Geehrter Herr Redakteur! Gestatten Sie mir als Handlungsgehülfe, zu der in Nr. 79 Ihres geschätzten Blattes gebrachten Notiz aus „Düsseldorf" einige Worte. Mit Recht weist u. A. Herr Rabbiner Dr. David im Hinblick auf das traurige Schicksal der im Gefängnis schmachtenden jüdischen jungen Kaufleute, auf die ihnen zutheil gewordene mangelhafte Erziehung hin und beschämend wirkt ein derartiger Fall (der G. s. D. zu den seltenen noch gezahlt werden kann) auf das Gemüth eines jeden redlich denkenden Juden, speciell aber auf das der jüdischen Handels-Angestellten. Greisen wir nun zur eigentlichen Ursache dieser traurigen Schicksale. Sind es nicht diejenigen Eltern, die ihren Sohn dem Kaufmannsstande zuführen, ohne sich bewußt zu sein, ob dieser sich allch mit Lust und Liebe diesem Berufe widmet? Sind es nicht ferner diejenigen Eltern, die ihren Sohn „Kaufmann" werden lassen, weil sie das Handwerk, als einen für den Juden unpassenden Beruf halten und somit die Verderber ihres Kindes werden? Wie falsch und wie ungerecht solche Eltern ihren Kindern gegenüber handeln, beweisen zur Genüge die Erfahrungen des Herrn Dr. David. O, möchten doch diejenigen Eltern, die bei der Berufswahl ihres Kindes so gleichgiltig handeln, nun endlich Einsicht bekommen, daß nicht der Kaufmannsstand allein der vassende Beruf ihres Kindes ist, sondern daß der Jude auch im Handwerk „Ehre" finden kann und mögen ferner die jüdischen Handwerkerschulen, die leider in Deutschland noch immer keine rechten Wurzeln fassen wollen dazu beitragen, um derartige Fälle zu verhüten, zrlr Ehre des Judenthums und zum Heile der Menschheit. Max Glogowsky, im Waarenhaus Hermann Tietz, München. l’Alsace en gdneral (1789) 16, 17, 20, 21, 100, 106. Moniteur 1790 Nr. 30, 203. Grille, introduction aux memoires sur la revolution franqaise ou tableau comparatif des Mandats et pouvoirs (Paris 1825) I 302, II 195, 198, 202. (Das zuletzt angeführte Werk ist benutzt, wo ich von den Cahiers spreche.) Histoire geniale de Metz par des B6n6dictins de 8. Vannes HI (1775) 100 f,, 104 ff.