Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1898-06-23 · Heft 49 (23.6.1898) · page 17

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 49 (23.6.1898)
Date
1898-06-23
Page
– (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2448857-2448903--46221-2496626
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XXXIX. Jahrgang. Mette Beilage zu 49 -er Jlswelit“. Pädagogisches. „ötrtin Udistzer Lkhnr iirt ColtasöfamteB in MtmuittiftitfUlanD." Die diesjährige (XVII.) Generalversammlung des „Vereins jüdischer Lehrer und Cultusbeaniten inSüd Westdeutschland" tagte am 29. und 30. Mai in Kreuznach im Hotel Levy. Hier eröffnete der Vorsitzende, Koll. Eppstein— Hoppstädten, Nachmittags zwei Uhr die Versammlung durch Begrüßung der zahlreich Erschienenen, unter welchen die Herren Rabbiner Dr. Tawrogi—Kreuznach und Dr. Loewy—Birkenfeld anwesend waren. Dr. Tawrogi bewillkommnete die Versammlung herzlich auch im Namen der Kreuznacher Synagogen- Gemeinde. Der Vorsitzende machte im Aufträge des deutschen Lehrerbundes vertrauliche Mittheilungen, die mit Befriedigung ausgenommen wurden. Die durch den Unterzeichneten Kassensührer erfolgte Rechnungsablage ergab einen Kassenbestand von 60,54 Mk. Der Rendant wurde entlastet. In der Vorstandswahl wurden Koll. Eppstein—Hoppstädten und Ransenberg—Neuwied wieder- und Koll. Nußbaum—Trier neugewählt. Zu Delegierten für den deutschen Lehrerbund wurden Koll. Eppstein—Hoppstädten und Nußbaum—Trier erkoren. Auf die Anfrage des Vorsitzenden erklärten sich viele Mitglieder bereit, den D. I. G. V. bei der Aufstellung des statistischen Jahrbuches zu unterstützen, beauftragten aber den Vorsitzenden, den D. I. G. B. zu bitten, als Entgelt für die Mühewaltung den betr. Lehrern gleich den Bundesgemeinden ein Exemplar dieses Jahrbuches kostenlos zugehen zu lasten. Nach Besprechung der Frage der Vereinigung mit andern in Rheinland und Westfalen bestehenden Lehrervereinen, namentlich mit „Essen" wurde beschlossen, diese Frage als eine offene zu betrachten und die Resolution gefaßt: „Der Vorstand wird ermächtigt, den Ort der nächstjährigen Tagung zu verlegen, um ein gemeinschaftliches Tagen mit dem Essener Verein zu ermöglichen." Koll. Lißn er—St. Johann referierte über das Thema: „Thätigkeit rrnd Ausbildung des Cantors." Nach lebhafter Debatte wurde eine dreiköpfige Kommission gewählt, die für den zweiten Sitzungstag die Ergebnisse des Vortrages und der Debatte in Leitsätzen aufstellen sollte. Nach dem gemeinsamen Abendessen saßen die Theilnehmer noch bis zu später Stunde in fröhlichster Stimmung beim Wein, den die Synagogen-Gemeinde Kreuznach gespendet. Hell klangen die Becher, und munter floß die Rede. Manches ernste und heitere Wort wurde gesprochen. Koll. Lißner—St. Johann und sangeskundige Koll. ernteten reichen Beifall für ihre Gesangesspenden. Zweiter Tag. Ilm acht Uhr Vormittags hielt Koll. H e ß— Saarwellingen in einem Schulsaale der katholischen Schule eine Lehrprobe, in welcher er den Mittelsatz der Freitag - Abend - Schmone Esreh mit Kindern der Kreuznacher Religionsschule übersetzte. Daran schloß sich im Versammlungslokale eine rege Besprechung, die durch eine Kritik des College Kann—Wittich eröffnet wurde. Nachher gelangten im Anschlüsse an den gestern gehörten Vortrag „Thätigkeit und Ausbildung de- Cantors" die von der betreffenden Commission vorgeschlagenen Leitsätze zur Annahme: 1. Die Thätigkeit als Cantor erfordert eine ausreichende Kenntniß der lithurgischen Gesänge und des Ritus. 2. Wenn die Ausbildung zum Cantor an den Lehrerseminarien geschieht, dann erfordert dieser Unterricht mehr als heute Berücksichtigung. Die Trennung der Schechitah vom Cantoramt und die feste Anstellung des Cantors ist anzustreben. Weil unser Verein aus seiner Kasse und den Zuwendungen des Lehrerbundes den Konferenzbesuchern die vollen Fahrkosten vergütet, wurde für den Neueintritt beschlossen: „Mitglied des Vereins wird jeder College auf seinen Wunsch sofort, aber Anspruch auf die Fahrkostenrückvergütung hat er im ersten Jahre seiner Mitgliedschaft nur nach dem Verhältnisse seiner Reisekosten zu dem Zuschüsse des Lehrerbundes. Zugleich wurde mit Bezug auf säumige Mitglieder der Beschluß gefaßt: Der Jahresbeitrag ist alljährlich spätesten- bis zum 1. April zu entrichten. Wer bis zu diesem Zeitpunkte nach erfolgter Mahnung des KassirerS nicht bezahlt hat, verliert bei dem Besuche der JahrcSkonferenz sein Anrecht auf Erstattung der Reisekosten. Die nächstjährige General-Versammlung findet in St. Johann nach der vorläufig festgesetzten Tagesordnung statt:

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.