Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1897-11-29 · Heft 94 (29.11.1897) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 94 (29.11.1897)
Date
1897-11-29
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2448705-2448793--44979-2494100
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

1789 Zettrerrg-ttachrichterr u»fc Eorrefpondenze« Deutschland. ** Berlin. Gar oft hatten wir in den letzten Jahren von den Gerichtsverhandlungen gegen die Vorstände kleinerer jüdischer Gemeinde wegen Anstellung von Ausländern als Kultusbeamten in Preußen zu berichten und daran die aus solchen Prozessen sich ergebenden Warnungen zu knüpfen. Auch in dieser Woche läuft wieder die Notiz von einer ähnlichen Entscheidung des Kammergerichts durch die Blätter. Der Vorsteher einer jüdischen Gemeinde in Posen war beschuldigt, gegen jenen „Ausländerparagraphen" verstoßen zu haben, weil er gestattete, daß ein ausländischer Jude dort vier Wochen lang als Schächter wirkte. Der Angeschuldigte machte s. Z. in der Gerichtsverhandlung gellend, er habe die Herkunft des Schächters nicht gekannt, und wandte prinzipiell ein, der Schächter gehöre nicht zu den Synagogenbeamten, da er seine Thätigkeit außerhalb der Synagoge verrichte. Diesen Einwand erkannten die ersten Instanzen als berechtigt an und sprachen den Vorsteher frei. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Im Termin vor dem Strafsenat des Kammergerichts beantragte der Ober-Staatsanwalt die Aufhebung des landgerichtlichen Urtheils. Der Vorderrichter habe die fragliche Bestimmung zu eng ausgelegt. Der Begriff Synagogenbeamter sei identisch mit dem des Kultusbeamten. Da nun aber der Schächter ein jüdischer Kultusbeamter sei, so müsse er auch als Synagogenbeamter gelten. Da« Kammergericht folgte dem Anträge unb hob die Vorentscheidung auf. Der Begriff des Synagogenbeamten im Sinne des citirten Gesetzes sei thatsächlich zu eng ausgelegt worden. Es wäre nicht anzunehmen, daß zu den Synagogenbeamten nur die Leute gehörten, die in der Synagoge selbst zu thun hätten. Das Gericht fei der Meinung, daß jeder Kultusbeamte einer Synagogengemeinde, also auch ver Schächter, als Synagogenbeamter anzusehen sei. Hoffentlich wird man nunmehr in den betheiligten Kreisen nach Diefcr Richtung hin vorsichtiger sein, um unnöihige Prozeffe und noch weniger nöthige Strafen zu vermeiden. Frankreich. jß&ffö. Der Chefredakteur H. Prague der „Archives Jsraelites" stellt in einem längeren Artikel „Bilbul" überschrieben, Vergleiche an über die Behandlung der Juden im Mittelalter und dir im Ädlauf des erleuchteten 19. Jahrhunderts. Im Mittelalter als man die Juden der Brunnenoergiftung beschuldigte, schenkte mau dieser Verleumdung allgemein Glauben und die Judenfeinde hatten leichte Arbeit über die Juden herzufallen. Niemand wagte es dieser niederträchtigen Beschuldigung entgegenzutreten. Und heute? Trotz der großen Fortschritte der Wissenschaft hat dieser Haß gegen die Juden nicht abgenommen. Er hat nur eine andere Form angenommen. Niemand glaubt mehr an daS Mährchen der Brunnenvergiftung, die „Bastille" ist gefallen, es gibt keine „lettres de cachet“ mehr; aber man beschuldigt jetzt die Juden des „VerrathS am Vaterland", trotzdem sie an vielen Schlachten für daffelbe tapfer gekämpft und ihr Blut vergossen haben. Die antisemitischen Blätter fallen mit einer zügellosen Wuth über die Juden und das Judenthum her, die wahrlich einer besseren Sache würdig wäre; sie verhetzen das Volk und machen in der unwürdigsten und ungerechtfcrtigsten Weise Stimmung gegen die Juden. Und die unabhängigen Blätter? Sie schweigen, und dieses Schweigen ist sehr beredt, es trägt dazu bei die Volksstimme noch weiter zu vergiften. Es gehört schon mehr als gewöhnlicher Muth dazu, daß der Vice-Präsident des Senats, Herr Scheuerer- Ketzner, das Mitglied des Instituts, Herr Monod, die Herren Bernard Lazare, der Commandant Forzinetti sich öffentlich gegen diese feindliche Stimmung wenden. Das „Bilbul", welches in vergangenen Zeiten Israel soviel Nebel gebracht hat, ist, wie man glaubte, nicht verschwunden, es hat nur die Maske geändert. Das sind Thatsachen — traurig, aber wahr. Und doch wird die Wahrheit siegen und die Verleumdung untergehen! Wreschen, 17. Nov. Zu dem fünfzigjährigen Jubiläum des Herrn Abraham Zucker, als Gabbi unserer Gemeinde, werden große Feierlichkeiten ge. plant. Mit dem Jubiläum zugleich findet auch die Feier des achtzigsten Geburtstages statt. Herr Zucker hat in den fünfzig Jahren seiner Thätigkeit als Gabbi mit seltener Psiichttreue und Gewissenhaftigkeit seines Amtes unter elf Gemeinde-Vorstehern gewaltet und stets regsten Fleiß gezeigt. Seine erfahrungsreiche Personenkenntniß kommt ihm bei Ausübung seiner Gabboiumfunktion gut zu statten. In ihm verkörpert sich die Chronik der Gemeinde bei vielen Gelegenheiten. Die lange Dauer seiner Thätigkeit im Ehrenamte beweist, daß dieses Reiz und Interesse stets für ihn gehabt hat. Wenn schon im gewöhnlichen Leben das Wort wahr ist, daß Mühe uns erst des Lebens Güter schätzen lehrt, so trifft es auch hier bei unserem ehrenwertsten Gemeindemitgliede Zucker zu. Ebenso in treuester Hingebimg jur Sache ist er Leiter und Vorsteher des hier desichnvden Armen-Vereins seit 22 Jahren. Kein Wunder, daß Herr Abraham Zucker durch sein biederes Leben aneifernd wirkt und sich großer Beliebtheit erfreut.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.