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Der Israelit · 1897-07-08 · Heft 54 (8.7.1897) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 54 (8.7.1897)
Date
1897-07-08
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXYIftl. Jahrgang. Imeite Kkilugr zu M 54 des „Israelit". Grammatikalische Notiz. *On oder D’&OH? Gegen den in Nr. 26 d. Bl. unter der Rubrik: „Grammatikalische Notiz" geführten Beweis, daß bei p-rnn nrc nicht irx-n, sondern s:n jw lesen ist, hat Herr S. Nordheimer von hier in Nr. 28 d. Bl. eine Erwiderung veröffentlicht uno behauptet, daß es in jedem Falle c*xan heißen müsse. Was er ansührt, ist meistens nur eine Bestätigung, daß es len und nicht even heißen müffe. Er hält zwar die Construktion, wie sie in Nr. 26 gebracht wird, für unmöglich, und auch den Beweis für rntnrr für hinfällig, obwohl er in letzterer Beziehung in demselben Athemzuge sich widerspricht und selbst zugibt, daß •mmv auf m Bezug nimmt. Der Einwand wegen der Construktion erscheint aber bedeutungslos und in Hinsicht auf rnm’ von ihm selbst schon widerlegt. Was die in Rede stehende Construktion betrifft, so habe ich ausdrücklich den Grund angegeben, warum die Wortstellung hier verändert werden müffe, und oft genug findet rnan in der Bibel, sobald ein Satzglied besonders hervorgehoben werden soll, die Wortstellung verändert, s. Jechesk. 31, 17. Hier ist zu konstruiren: rrv :rx cn dj . . ♦ ‘bxz latr wr; ferner Pf. 74, 17: smx nr,x *pr pp. Also auch dieser Einwand erscheint unberechtigt. Das «27? hätte, wie Herr N. corrigirt, JC’i oder xr: heißen müssen; auch das wäre im vorliegenden Falle falsch und nur szn ist richtig, xsrs ist Participium und hat die Bedeutung aller Tempora, ebenso kann es zu jedem Modus, also auch optativisch verwendet werden. Herr N. hat demnach meine Ausführungen in Nr. 26 d. Bl. durch Nichts entkräftet, hat sie vielmehr zum Theil noch selbst bestätigt, es bleibt daher dabei, daß in jedem Falle xsrt gelesen werden muß. Und hiermit halte ich diese Sache für abgethan. Fürth. Dr. A. Wolff. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. ** Berlin. Zur Abwehr antisemitischer Bestrebungen in der deutschen Turnerschaft veröffentlicht der Vorsitzende derselben, Herr Dr. F. G ö tz in Lindenau-Leipzig, in dem Organ der deutschen Turnerschaft Folgendes: Während die Turngenoffen sich zu dem in Reichenberg (Böhmen) abzuhaltenden Kreitzturnfest rüsten, und während zur Freude aller denkenden Deutschen aus Oesterreich die frohe Nachricht herüberklingt, daß angesicht der neuen Angriffe auf das Deutschthum sich die Ueberzeugung mehr und mehr Bahn bricht, daß alle Deutschen der Ostmark sich endlich die Hand zum Frieden reichen müffen, wenn das Deutschthum nicht untergehen soll, erläßt der „Egerland-Turgau" einen Aufruf an die „völkisch" (?) gesinnten Turnvereine des XV. Turnkreises, dahin zu wirken, daß die Theilnahme von Juden an dem Feste in Reichenberg vermieden und es dadurch den auf „arischer" Grundlage fußenden Vereinen möglich gemacht weroe, an dem Kreisturnfeste theilzunehmen." Da es im Turnkreis XV eine ganze Reihe deutscher Turnvereine, darunter hochangesehene, gibt, die zu den Deutsch-Oesterreichern gehörende Juden als Mitglieder haben, ist das Verlangen des Egerland-Turngaues als ein durchaus ungehöriges zu bezeichnen — nur geeignet, wieder neuen Unfrieden und Streit heraufzubeschwören. Jedes in einem zur deutschen Turnerschaft gehörenden Vereine grundgesetzmäßig aufgenommene Mitglied hat das Recht, an dem Kreisturnfeft unbehelligt theilzunehmen. Jeder Verein hat das Recht, sein Haus einzurichten, wie er will, ebenso nach dem Beschluß von Eßlingen auch jeder Verein und jeder Gau — aber jeder Verein und jeder Gau hat auch die Pflicht, einen etwaigen anderen Standpunkt als den seinigen der Brudervereine zu achten. Diejenigen deutschen Turnvereine, die das Grundgesetz der deutschen Turnerschaft angenommen haben, bilden die deutsche Turnerfchaft, und oiejenigen deutschen Turnvereine Deutsch- Oesterreichs, die der deutschen Turnerschaft angehören, bilden den XV. Turnkreis und haben das Recht, mit ihren Mitgliedern unbehelligt am Kreisturnfeft theilzunehmen. Das, und daß es Eintracht und Friede zu wahren gilt in dieser ernsten Zeit, mögen die Turner des Egerland-Turngaues bedenken! Oesterr.-Ungar. Monarchie. ** Budapest. (Das Testament eines Wo hlth ä t ers.) In aller Stille hat man vor drei Tagen einen Greis zur ewigen Ruhe bestattet, der — erst nach seinem Ableben — durch besonders hochherzige Stiftungen von sich reden macht. Wie aus dem behördlich geöffneten Testament des am 6. d. M. verblichenen Kaufmannes Solomon Taub ersichtlich ist, hat er einen erheblichen Theil feines VrrmögenS, nahezu 700,000 Gulden hauptstädtischen WohlthätigkeitSvereinen und Humanitären Instituten ohne Unterschied der Confession testirt. Taub erreichte ein Alter von 85 Jahren. Er war Hagestolz

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