Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 40 (20.5.1897)
- Date
- 1897-05-20
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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751 zwischen Christen und Juden sollen nach dem persönlichen Rechte beider Theile entschieden werden, hingegen Streitigkeiten unter den Juden von ihren Glaubensgenossen nach jüdischem Rechte. Niemand darf einen Juden dem Gottesuriheil unterwerfen, wie das glühende Eisen, die heiße oder kalte Wasserprobe, oder ihn durch Prügel zum Geftändniß zwingen, sondern der Jude schwört nach seinem Gesetze. Auch darf keiner durch Zeugen, es seien denn zugleich Juden und Christen, überwiesen werden; ihm steht die Appellation an den König frei. Wer gegen diese Bestimmungen fehlt, zahlt dem Kaiser 3 Pfund Gold. Wer gegen einen Juden eine Verschwörung macht oder ihm Nachstellungen bereitet, so daß der Jude dabei umkommt, so sollen beide, der Verschwörer, wie der Todtschläger, dem König 12 Pfund Gold bezahlen; wenn aber der Jude nur verwundet wird, ein Pfund Gold. Ist es jedoch ein Höriger, der ihn gekostet oder verwundet hat, so büßt der Herr für diesen oder bestraft ihn. Kann der Thäter die Strafe aus Armuth nicht bezahlen, so soll er bestraft werden, wie jener, der den Juden Vivus getödtet hat, nämlich mit denk Verluste der Augen und der rechten Hand. Freilich, weder der König noch der Bischof konnten die Juden vor der fanatischen Wulh der Kreuzfahrer und oes christlichen Pöbels schützen. In der Roth ließen sich viele Juden taufen. Damals, 1096, nahm sich Rabbi Moscheh, Sohn des Rabbi Jekuthiel (das ist Moses, Sohn des Guthihel in der Urkunde von 109')) seiner Glaubensgenossen in Speier kräftig an. Durch seine Vermittelung kehrten die zwangsweise Getauften wieder zum Glauben ihrer Väter zurück. So erwies sich der Schutzbrief den Juden doch noch wirksam. Die Judenverfolgung des Jahres 1096 erschütterte die ehrenvolle Stellung der Juden. In der Bestätigung der Wormser Zollsreiheit durch Heinrich V. vom 16. Oktober 1112 stehen die Juden nicht mehr in erster, sondern in zweiter Linie, und in der Bestätigung Friedrichs 1. vom 8. Januar 1184 werden sie überhaupt nicht mehr erwähnt. Während bis zur Zeit Heinrichs V. die Juden beu übrigen Kaufleuten vorangestellt waren, trat nun eine scharfe Scheidung zwischen Juden und Christen ein. Die zweite Judenverfolgung vom Jahre 1146 offenbarte von neuem ihre gefährdete Lage. Ja, sogar der allseits verehrte Bernhard von Clairveaux erregte den Unwillen des Volkes, als er gegen den fanatischen Mönch Radulf, der das Volk gegen die Juden aushetzte, predigte. Es ist nicht allein religiöser Fanatismus, der das Volk wider die Juden aufbrachte, sondern es wirkten dazu noch mehr wirthschaflliche Motive. Man bedurfte nun, da die Städte, im Laufe des 11. Jahrhunderts aufgeblüht waren, der merkantilen Vormundschaft der Juden nicht mehr, und ihre gefährliche Konkurrenz erregte den erbittertsten Haß. Wir können an der Hand der Urkunden Schritt für Schritt verfolgen, wie die Juden seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts rechtlich heruntergedrückt wurden. 'Nur noch beim König fanden sie Schutz, den sie freilich mit schwerem Gelde erkaufen mußten. Friedrich!. nahm sich ihrer an. Von Worius aus erließ er am 6. April 1167 ein Privileg, worin er den Schutzbrief Heinrichs IV. bestätigte. Während der Landfrieden Heinrichs IV. vom Jahre 1103, den für die Stellung der Juden maßgebenden Satz ausgesprochen hatte, daß alle Juden im Reiche unter dem Frieden des Königs stünden, betont Friedrich I. schärfer die Unterordnung der Juden unter die königliche Gewalt. Von da ab bewegt sich die Geschichte der Inden in absteigender Linie. Der fremde Kaufmann, welcher sich in einer Stadt niederläßt, verschmilzt mit den übrigen Einwohnern, der Jude hingegen sinkt zum königlichen Kammcrknccht herab und sondert sich von der christlichen Bevölkerung. Friedrich II. nennt 1236 die Juden Kammerknechte. Holveusi Alemanniae sevvi camei'ae nostrne. Selbstverschuldung der Juden, Neid, Habgier und fanatischer Glaubenshaß der Christen trugen dazu bei, die Lage der Juden immer ßesährlicher zu machen. Man warf den Juden den Mord von Christenkinderu vor, unb der von keinem Glaubenszweifel heimgesuchtc Kaiser Friedrich II. beeilte sich, sie von dem Verdachte völlig freizusprechcn, indem er ein wissenschaftliches Gutachten über die Anklage des rituellen Christenulordes abfassen, und gestützt darauf ein reichsgerichtliches Urtheil fällen ließ. Auch Papst Jnnoeenz IV. erhob anr 5. Juli 1247 dagegen seine Stimme. Es nützte die Juden wenig, denn bis zur hetttigen Stunde herrscht noch in gewissen Gegenden dieser gotteslästerliche Wahn." So weit die Mittheitungen des Herrn Prof. Boos über die Geschichte der Juden, welche in anderen Kapiteln zuweiten noch gestreift wird. Das Werk selbst beschließt den I. Band mit dem Kapitel: „Der große rheinische Städtebund." Wir freuen uns schon jetzt auf den folgenden II. Band, der jedenfalls an Interessantem und speziell für die jüdische Geschichte, dem ersten nicht nachftehen wird.