Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 13 (13.2.1896)
- Date
- 1896-02-13
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXXVII Jahrgang. Zweite Beilage M M 13 des ^Israelit". Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. O e st e rr. - Ungar Monarchie. Wien, 7. Februar. Im niederösterreichischen Landtage ist heute wieder eine jener antisemitischen Orgien veranstaltet worden, gegen deren Rohheit alle Welt bereits abgestumpft ist und an deren häufiger Wiederholung wohl auch ihre Urheber nur deßhalb Geschmack finden, weil für Alles, was darüber hinausgeht, ihr geistiges Kapital nicht ausreicht. Es handelte sich diesmal um die Vermehrung der Aerzte an der Landes-Jrrenanstalt in Kierhing-Gugging, und das war für die Volksmännner des Landtages ein genügender Anlaß, in einer Art von präventiver Debatte mit landesüblichen Kraftausdrücken sich dagegen zu verwahren, daß nicht etwa ein Arzt jüdischer Consesnon eine der neu zu creirenden Stellen erhalte. Die Beweggründe, weiche der Landtag dafür zu hören bekam, liefen sümmtlich darauf hinaus, zu einem jüdischen Arzte hätte die Bevölkerung kein Vertrauen, folglich dürfe keiner angestellt werden. So will Herr Loquay von einem Falle erfahren haben, in welchem die Schwester eines Fabrikanten plötzlich von einem Irrenarzte und einem Diener abgeholt und in eine Irrenanstalt gebracht wurde, ohne daß ein Grund vorhanden war, sie aus der häuslichen Pflege zu entfernen. Er behauptete selbst nicht, daß der intervenirende Irrenarzt ein Jude gewesen sei, und machte auch die ärztliche Autorität nicht namhaft, welche das Nichtvorhandensein eines Grundes für die Abgabe in die Anstalt konstatirt hatte, sowie er sich überhaupt der Verpflichtung überhoben hielt, etwas Näheres für die Glaubwürdigkeit der ganzen Erzählung anzuführen, aber Herr Loquay folgerte, dasselbe könne Jedem geschehen, und das sei um so gefährlicher, wenn in den Irrenanstalten Inden als Aerzte angestellt sind. Das ist doch einleuchtend! Noch einfacher ist die Beweisführung des Herrn Lueger. Er leistete den Ausspruch: Man mag Antisemit sein oder nicht, so muß man zugeben, daß der Jude als Arzt in einem Jrrenhause nicht verwendet werden soll; daran kann kein gebildeter Mensch zweifeln." Man kann also ermessen, welche Unbildung das ganze westliche Europa noch verfinstert, denn es besteht noch immer nirgends, weder in Deutschland, noch in Frankreich, noch in England, noch in irgend einem anderen Staate der europäischen Cnlturwelt ein Verbot, irrenärztliche Funktionen von Juden versehen zu lassen. Merkwürdig ist, daß in der ganzen Debatte ^ein einziger Fall citirt werden konnte, in welchem ein jüdischer Irrenarzt sein Amt mißbraucht hätte, daß aber auch Niemand des großen Prozefies der Alerianer in Marienberg sich erinnerte, der vor wenigen Monaten erst in ganz Deutschland so großes Aufsehen erregt hat. In diesem vor dem Aachener Strafgerichte abgeführten Prozesse wurden allerdings die ärgsten Mißbräuche und unmenschlichsten Grausamkeiten konstatirt, die in einer Irrenanstalt begangen wurden, aber diese Anstalt war nicht von jüdischen Aerzten, sondern von katholischen Ordensgeistlichen geleitet. Es wäre selbstverständlich unsinnig, aus diesem einen Falle ableiten zu wollen, daß geistlichen O den die Krankenpflege nicht anvertraut werden könne, aber die Herren Landtags-Antisemiten müssen auf einen hohen Grad von Stupidität ihres Publikums rechnen, wenn sie so kurz nach dem Aachener Prozesse es angemessen finden, eine derartige Debatte zu veranstalten. Daß sie ein lebhaftes Interesse gerade an den Irrenanstalten nehmen, ist allerdings nach ihren heutigen Leistungen zu begreifen. Wenn Herr Lueger Jedem die Eigenschaft eines gebildeten Menschen abspricht, der nicht gleich ihm vor der prästabilirten Untauglichkeit der Juden zum irrenärztlichen Berufe überzeugt ist, so erinnert das stark an gewisse Insassen der fraglichen Anstalten, die gleichfalls überzeugt sind, die Leute außerhalb seien die Verrückten. Die Kleinigkeit, daß nach dem Staatsgrundgesetz die öffentlichen Aemter Jedermann, ohne Unterschied der Konfession, zugänglich seien müssen, ist im Uebrigen für die Wiener Antisemiten ein überwundener Standpunkt. Herr v. Pacher hat bereits das Gesetz fertig, durch welches aas „ungebildete" Staatsgrundgesetz ersetzt werden soll, und es ist kindlich einfach: Jeder, dem man Nachweisen kann, daß einer seiner Urgroßväter dem mosaischen Glauben angehört hat, kann des österreichischen Staatsbürger-rechtes entkleidet werden. Kann! Dieses „kann" gibt zu denken. Es wird also im Antftemitenstaate auch Pardon geben für Leute, die eines mosaischen Urgroßvaters überführt werden können. Herr v. Pacher, Herr v. Pacher' Sollte diese kleine Jnconsequenz sich am Ende gar zum eventuellen eigenen Gebrauch in das antisemitische Grundgesetz eingeschlichen haben? -£• Vermischtes. Mainz, t2. Iebr. (Zur Crimin^litat der Juden.) In den beiden Großherzogl. hessischen Ltrasanftalten (Zuchtbaus Maricnschloß and Zellengefängnis Bimbach) befinden sich zur Zeit unter mehr als (»00 Sträflingen nur ~> Israeliten : 1 wegen Diebstahls, 1 wegen Hehlerei, 2 wegen Betrugs, 1 wegen sittlichen Vergehens bestraft. Der iLeelenzahl nach Härten cs in Hessen 24—26 sein müssen. Wieviel Antisemiten darunter sind, ist leider nicht statistisch festgestellt.