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Der Israelit · 1915-07-29 · Heft 32 (29.7.1915) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
55 (1915)
Issue
Heft 32 (29.7.1915)
Date
1915-07-29
Page
– (sequence 9)
Language
German
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M 32. Frankfurt «. M«, den 29. Juli 1915. 18. Ab 6675. M 32. Der „Frankfurter JSraeltt" wird mit dem JSraelit" abonniert- Abonnement für beide Blätter zusammen Mk. 1.80 vierteljährlich (Inland-. Inserate tat „Frankfurter JSraelit" kosten 38 Pfg. für die sechsgespaltene Lolonelzeile; Rabatt nach Tarif. Inhalt. Die kurhessische Judengesetzgebung in der Gemeinde- Commisfion des Abgeordnetenhauses. — Die Woche: 1. Ein Gang durch das Städelsche Museum. 2. Auszeichnung. — Bereinskalender. — Gebetzeiten. Me kurheffische Zudengesehgebung in der Gemeinde-Lommissiön' des Abgeordneten-Kaufes. Von Julius Löwenthal in Eschwege. Zum zweiten Male hat nun die Petition der israelitischen Gemeinde Gelnhausen die Gemeinde- Kommission deS Abgeordnetenhauses beschäftigt, mit dem Resultat, dag sie auch diesesmal der Kgl. Regierung als Material überwiesen wurde. Nachdem diese Angelegenheit in diesem Blatt bereits einige Male zur Sprache gelangt ist, möge es gestattet sein, sich mit der betr. Commissionssitzung etwas näher zu beschäftigen. Tenn wenn auch der Ernst der Zeiten unsere Gedanken mehr oder weniger von unseren internen Angelegenheiten abgelenkt hat, so ist doch die Art und Weise, in welcher diese Petition in der Gemeinde-Kommission besprochen wurde, von allgemeinstem Jnteresie. Wie wir erfahren, sind es gerade die Provinzlal-Borsteher-Aemter, welche (Seite 5) eine Abänderung der bestehenden Gesetze nicht empfehlen, ja das Vorsteheramt in Hanau halte (Seite 7) die Petition in allen Teilen für unbegründet. Es steht damit im Widerspruch, selbst mit der Ansicht der Regierung, welche doch zum mindesten in steuertechnischer Hinsicht (Seite 6) die Notwendigkeit einer Abänderung zugesteht. Auch von den Provinzialrabbinaten wird eine Abänderung des Gesetzes nicht befürwortet, obgleich man doch wahrlich nicht behaupten kann, daß ein jüdisches Gemeindegesetz, welches die Schechita überhaupt nicht kennt, oder aber das jüdische Religionswesen als „Anttquariat von fremden Mißbräuchen erfüllt" (§ 16) bezeichnet, ja es geradezu als staatsgefährlich hinstellt (§ 29) ein befriedigendes Gemeindegesetz zu nennen ist. Ja, ich möchte hierzu immer wieder die noch nicht beantwortete Frage stellen, wie es möglich ist, daß jüdischen Lehrer und Rabbiner, von den Verwaltungsbeamten garnicht zu reden, der Regierung den Fortbestand eines Gesetzes empfehlen können, welches die Gemeinden als solche völlig entrechtet hat. Wie es wohl möglich ist, daß man ein jüdisches Gemeinde-Statut für unantastbar erklären kann, welches weder Sachkenntnis noch religiöse Pflichttreue von den Männern fordert, denen es das religiöse Heil der Gemeinden anvertrauen will. Ist doch in dem ganzen Statut, auch mit keiner Silbe, die Rede davon, daß die nach ihm zu berufenden Aeltesten, Vorsteher etc. auch der Reltgionslehren kundige Männer sein sollten, oder wenigstens die fundamentalsten Vorschriften der jüdischen Religion, wie Milah, Sabbatheiligung beachteten. So allein ist es auch nur möglich gewesen, daß man Männer an die Spitze ganzer Kreise, ja der Provinzen gestellt hat, die ihre Kinder der Taufe überließen, und selbstredend den Sabbath durch Werkeinstellung nicht heiligen. Ohne Rücksichtnahme hierauf, hat man sie lediglich im Hinblick auf ihre allgemein geachtete soziale Stellung mit Machtbefugnisien ausgerüstet, die ihresgleichen in anderen Judengesetzen nicht haben. Wenn sie sich nun berufen fühlen, die ihnen vom Staat übertragene Stellung dazu zu benützen, die religiösen Anschauungen ihrer Gemeinden, nach ihren eigenen Anschauungen zu verbessern? — Ich gebe es gerne zu, daß die kurhessischen Judenbeamten zum größten Teil das ihnen vom Staat übergebene Amt unter Vermeidung von Gewisienszwang verwaltet haben. Aber die Gefahr, die aus dieser Verordnung den Gemeinden täglich entstehen kann, ist doch deswegen nicht weniger groß und bedrückend. Diesen oben nur zum kleinen Teil erwähnten Mängeln gegenüber stelle ich den Tatbestand fest, daß der Berichterstatter der Commission, Herr Landesbauinspektor Wohlfarth, in der Lage war, (Seite 10 des Protokolls) zu erklären: „Die Petenten handelten zweifellos, wie der Provinzialravbiner in einer meiner Ausführungen vermutet, ab iraio, einmal weil einem von ihnen in steuerlicher Beziehung auf oen Fuß getreten worden sei, dann aber, weil irgend jemand ein Gemeindeamt nicht erhalten habe!!- „Wenn aber die direkte Wahr der Nettesten und der Kreisvorsteher angestrebt werde, jo hätte er, wie alle, die die Verhältnisse der kurhessischen Judenschaft kennen, das große Bedenken, daß, wenn dort eine direkte Wahl eingeführt werde, Hader, Mißgunst und Zwistigkeiten in den Shnagogengemeinden entstünden, während es jetzt dort „ruhig" — zugehe." Wohlgemerkt, was hier der Berichterstatter (speziell zu Seite 10) zur Begründung seiner Ansicht der Commission vorgetragen hat, ist nicht das Resultat seiner eigenen Erfahrungen. Es sind die Vermutungen des Herrn Provinztalrabbiners. Es ist tief beschämend, daß man sich nicht gescheut hat, einer Regierung gegenüber, die sich in religiösen Dingen jederzeit wohlwollend zeigte, in dieser Weise hunderte von Glaubensgenosien, ja die Judenhett eines ganzen Landes bloßzustellen. Wahrlich, hätten nicht die Abgeordneten Mayenschein und Hengsberger ebenso Ör. Wendland unsere Sache mit Eifer vertreten, nicht etwa aus Krakehlsucht, sondern im gerechten Empfinden der Wahrhaftigkeit und Lauterkeit unseres Strebens, solcher Beschämung gegenüber müßten wir verstummen! Dieser Geist aber, der in den Worten des Berichterstatters zum Ausdruck gelangt, es ist derselbe Geist, der um der „Ruhe" willen, im Jahre 1816, „zur Verbesserung des Kultus, des Religionswesens" rc., die „Gebildeten" berief, um dieses ganzer kurheffische Judengesetz tat Jahre 1823 einer durchaus nur wohlwollenden Regierung zu empfehlen. Es ist derselbe Geist, mit dem diese „Gebildeten" vom Jahre 1816, in tiefster Verachtung ihrer eigenen Brüder ein Gesetz entwarfen, welches diese als völlig unmündige und rechtlose Wesen dahinstellte. (Schluß folgt.) »WOv8WD8>SV8EWv8R88W8W8)v8>SMW88>WW j| Die Woche | gin Hang durch das Slädetfche Museum. Unter diesem Titel ist bei Moritz Diesterweg, Frankfurt a. M., ein mit Bildern reich und schön ausgestattetes, 210 Seiten starkes Buch von Arthur Hanke erschienen, zur Einführung in das Verständnis der tm hiesigen Srädelschen Museum enthaltenen Bilder ünd ihrer Meister. Im Kapitel Rembrandt (Seite 101 bis 166) find auch mehrere der bekannten biblischen Bilder des Meisters gut wtedergegeben. Auszeichnung. Der Nervenarzt Dr. MaxSichel in Frankfurt, Ltebigstr. 3, Stabsarzt beim Stab der H. Landwehr - Division, erhielt das Eiserne Kreuz. DereinSkalender. Verein Mekor Ghaji«. Sam Stag, morgens nach Schluß der Synagoge: Dtatm; Herr Rektor Falk; 13 Uhr mittags Sefer Melochim; Herr Prof. Weyl. 4 Uhr nachm, im BereinSlokale: Mikro-Bortrag r Sonntag, 9*/« Uhr vorm, im BereinSlokale: Gemoro; Herr R. A. Posen. Wer angenehme Stunden verleben will, gehe in das Scala Theater, Schäfergaffe 39, Petersplatz. r—■'» TSIÖLFS-ECK Dfepopulärste Qqarre unsortiert 12^ sortiert 15A G.M.HOLZ y HOFLIEFERANT » FRÄNKFURTaJI

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