Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 64 (10.8.1893)
- Date
- 1893-08-10
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2448315-2448376--36896-2484937- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XXXIV. Jahrgang. Zweite Mage ju M 64 des „Israelit“. Literarischer Bericht. Frankfurter israelitischer Bolkskalender nebst Jüd. Hotel-Adreßbuch. Elfter Jahrgang (11. Sept. 1893—30. Sept. 1894. Frankfurt a. M. Verlag von I. Kauffmann. 1893. 81. Der Frankfurter Volkskalender ist den Lesern ein trefflicher Freund und treuer Begleiter geworden. Der vorliegende Jahrgang enthält ein ausführliches Kalendarium mit allem Zubehör, sowie ein Hotel-Adreßbuch. Dasselbe hat zahlreiche werthvolle Aenderungen erfahren, der Verleger ist sichtlich bemüht, diese Informationen möglichst getreu den Reisenden zu übermitteln und wird für Berichtigungen herzlich dankbar sein. Außerdem enthält der Kalender zwei Erzählungen mit einem Strich ins Humoristische. Beide zeigen, daß die Tugend ihren Lohn und das Laster seine Strafe findet. Die Badegeschichte lehrt uns dazu, daß ein Rabbiner, wenn er Glück hat, auch eine reiche Frau bekommen kann. Wie das geschieht, sagt der Kalender S. 19—34. Viel Interesse gewährt der reiche Jnserateninhalt. Der Kalender ist, wie immer, von Herrn Kauffmann ganz vortrefflich ausgestattet. Zeitrrrrgsnachrichterr und Corresporrderrzen. Deutschland. Ratibor, 2. August. Stadtrath Tarlau, eine in weiteren Kreisen angesehene Persönlichkeit, ist nach längerem Leiden Hierselbst verschieden. Der Verewigte war seit 30 Jahren Mitglied der städtischen Körperschaften, des Kreistages und anderer Vereinigungen. Als Vorsitzender des Repräsentantencollegiums der hies. Synagogengemeinde ist er stets für das konservative Prinzip eingetreten. Er erwarb sich durch seine Herzensgüte viele Freunde. Ueber die Beerdigung berichtet die ultramontane „Oberschlesische Volkszeitung" Folgendes: „Stadtrath Tarlau wurde gestern zur letzten Ruhe begleitet. Dem Sarge voran schritt die Schützengilde mit umflorter Fahne, es folgten hierauf die zahlreichen Verwandten, Vertreter von Stadt und Kreis, Vertreter der Synagogengemeinde und zahlreiche Freunde des Verewigten. Herr Rabbiner Dr Blumenthal ehrte im Trauerhause in beredten, überzeugungsvollen Worten die vielfachen Verdienste, die sich der Verblichene um das Wohl der Gemeinde, verschiedener Corporationen und der bedürftigen Stände erworben. Er verglich den Dahingeschiedenen mit Hiob, der in einem Beispiele kund gab, daß ein jeder Mensch einen dreifachen Kriegsdienst zu erfüllen habe: den der Liebe, der Pflichterfüllung und des Schmerzes. Am Grabe dankte er der Trauerversammlung für die Ehrenbezeugung, die dem Verstorbenem in so ausgiebigem Maße zu Theil geworden und nahm persönlich Abschied von den irdischen Resten eines Mannes, welcher als erster ihn in Ratibors Mauern empfangen und in sein Amt eingeführt." Das Andenken des Ehrenmannes wird allezeit in Ehren gehalten werden. Leipzig. Der Verwaltungsbericht des Vorstandes der israelitischen Religionsgemeinde in Leipzig berichtet über das Schächtungswesen in Sachsen Folgendes: „Wie bekannt, wurde unter dem 21. März 1892 vom königl. Ministerium des Innern die Verordnung, das Betäuben der Schlachtthiere betreffend, erlassen. Sie bestimmt, daß vom 1. Oktober 1892 an beim Schlachten aller Thiere, mit Ausnahme des Federviehs, bei Blutentziehung die Betäubung vorausgehen müsse. Hiermit wurde also das Schächten, da dasselbe nur an völlig unversehrten Thiercn vorgenommen werden darf, verboten. Es haben nun sofort nach Erlaß dieser in das religiöse Leben der Israeliten Sachsens tief einschneidenden Verordnung Berathungen sowohl innerhalb des Vorstandes, als auch mit den Vorständen der israelitischen Religionsgemeinden zu Dresden und Chemnitz stattgefunden, auf Grund deren zunächst im Mai 1892 eine gemeinschaftliche Vorstellung seitens der Religivnsgemeinden Dresden und Leipzig an das Ministerium des Innern gerichtet und darin insbesondere auf die das Schächten befürwortenden Gutachten Sachverständiger hingewiesen wurde. Zugleich wurde um eine Audienz für den Rabbiner zu Dresden und Leipzig gebeten; diese Audienz wurde bewilligt und fand am 20. Mai statt, war indeß ohne Erfolg. Darauf richteten die Vorstände der Religionsgemeinden zu Dresden, Leipzig und Chemnitz ein Immediatgesuch an seine Majestät den König um Gewährung einer Audienz für die Rabbiner dieser Gemeinden. Diese Audienz, in welcher ein Aufschub des Schächtverbots erbeten werden sollte, wurde jedoch nach Vortrag des Ministeriums des Innern nicht bewilligt. Im August 1892 wurde in einer weiteren Eingabe seitens der drei Gemeinden an das Ministerium um Untersuchung der Methode des Ntederlegens der Thiere und Prüfung eines hierzu dienenden Apparates gebeten. Diese Prüfung hat sodann im October stattgefunden, jedoch zu einer Aenderung der Verordnung nicht geführt. Ein ferneres Gesuch der drei Gemeinden, die Angelegenheit dem