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Der Israelit · 1893-01-02 · Heft 1 (2.1.1893) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 1 (2.1.1893)
Date
1893-01-02
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXIV. Jahrgang. Zweite Beilage ju M I des „Israelit" Literarische Ilmschau. 8. Mit der Begrüßung des Wiedererscheinens eines seit 1874 vergriffenen vorzüglichen Werkes will ich meine heutige Umschau über die neueren Erscheinungen der uns besonders interessirenden Literatur beginnen: es ist das „Lehrbuch der israelitischen Religion" von Dr. B. H. Auerbach das in Neubearbeitung von dessen Sohn, Rabbiner Dr. S g. A u e r b a ch, in dritter Auflage (Gießen 1893. Emil Roth) vorliegt. Es darf dieses Religionsbuch mit den gewöhnlichen Religionsbüchcrn nicht verwechselt werden, welche sich mit dem Aufzählen der Pfl'chlen der Juden begnügen. Wir haben hier nicht nur den üblichen Nachweis in den Schriflstellen, sondern auch eine Erläuterung der Gesetze, die uns in den Geist derselben einsührt, welche die sogenannten „Ceremonialgcsetze" (ich bediene mich dieses Ausdrucks sowohl um der Kürze, als um des leichteren Verständnisses willen) aus dem Bereiche gedankenlosen Ausübens heraushebt und in ethische Beleuchtung rückt. Die detaillirte Darstellung der Pflichten, die Ausnützung der umfassenden talmudischen und nachtalmudischen Literatur (Codices, Responsen u. s. w.) giebt dem Lehrer ein reiches Material an die Hand, durch welche der Religionsunterricht nicht nur anregend und belehrend, sondern auch höchst interessant und anziehend gestaltet werden kann. Es müßte schon ein sehr ungeschickter Lehrer fein, welcher an der Hand dieses Buches nicht über den trockenen Ton hinauskäme. Darin liegt ja gerade der bleibende Werth eines Religionsunterrichts, daß er nicht auf eine trockene Aufzählung der Pflichten sich nur beschränke, daß er vielmehr den Stoff verinnerliche und belebe, damit nicht der erste schale Witz, mit dem der Pflichttreue des jungen Mannes oder des jungen Mädchens, wenn sie ins Leben hinanstreten, begegnet wird, sie stutzig mache, daß sie vielmehr in ihrem Wissen so ausgerüstet seien, die Waffe D'mp'DN^ nn jni richtig zu handhaben; und diese Forderung erfüllt das Buch im vollsten Umfange. Wie weit die Neubearbeitung des Herausgebers sich erstreckt, kann ich nicht beurtheilen, da mir die frühere Auflage augenblicklich nicht zu Gebote steht, es genügt zu sagen, daß das ganze wie aus einem Gusse bearbeitet sich uns darbietet, und das spricht schon, wenn nicht schon der Name des Herausgebers eine Gewähr für die Trefflichkeit seiner Arbeit wäre, für die Güte der Neugestaltung. Einzelnes aus dem Buche herauszuheben, ist deßhalb unnöthig; ich beschränke mich darauf, eine kurze Uebersicht über die Eintheilung desselben zu geben. Die Einleitung giebt den Begriff der Religion, die Quellen derselben, die Ueberzeugungs- und Verpflichtungsgründe, die Beweise der Göttlichkeit und die Eintheilung der Schrift und des Talmuds nebst Angabe der Codices. Der erste Theil enthält die Lehre von der Erkcnntniß Gottes: seine Eigenschaften und Werke, Offenbarung, Lohn und Strafe. Der zweite Theil enthält die Pflichtenlehre: gegen Gott, gegen Nebenmenschen, Vaterland und Obrigkeit und gegen uns selbst. Das Buch eignet sich für höhere Lehranstalten, auch für solche, die ihre Schüler an die Urschrift der Religionsquellen hinanführen, wie auch in ganz besonderem Grade zur Selbstbelehrung. Das Buch sei also warm empfohlen. — Eine lesenswerthe Abhandlung hat Rabbiner Moses Stark als Separat Abdruck aus dem 31. Jahresbericht der 1. deutschen Staats-Realschule in Prag unter dem Titel „Die Schristgelehrten" (Prag 1892. Selbstverlag.) veröffentlicht. Das Wesen, die Lebensweise, die Stellung der Schriftgelehrten wird hier geschichtlich dargestellt und entwickelt, so daß diese Abhandlung dazu dienen kann, manche falsche Vorstellung über diese hervorragenden Männer des Judenthums zu zerstreuen und vielen Nichtkennern ihre richtige Wertschätzung zu vermitteln. Wenn aber der Vers, dem Maimonides, der die Gehaltsannahme seitens der Rabbinen scharf tadelt, den geschichtlichen Sinn abspricht, da er den Wechsel der Zeiten in dieser Frage nicht beachtet habe: so gehört dieses Urtheil zu so manchen, die oft hinausgesprochen werden, ohne daß man sich selbst gehörig mit dem geschichtlichen Sinne genauer Prüfung und Untersuchung ausgerüstet hätte. Einem Manne, der den „More Nebuchim" geschrieben, der die Pflichten rationell zu begründen suchte (ob das Richtige immer dabei getroffen wurde, sei dahingestellt), der seine Erklärung der Mischna mit einer kurzen Uebersicht der Literaturgeschichte des Talmud einleitet, dem fehlte wahrlich der geschichtliche Sinn nicht, der wußte sicherlich zwischen Gelegenheitsaussprüchen des Talmud und zwischen solchen, die gesetzliche Bedeutung haben, zu unterscheiden. Ferner sei angemerkt, daß min N*n yso nicht heißt, „die Thora war von Zion fortgezogen" und nach Babel gegangen, sondern „von Zion geht die Thora aus", d. h. von dort erstrahlt sie über die Welt, wie es ja deutlich der Vordersatz ub now o*:n D'oy 'idi 'n in hu ergibt. — An ein jetzt vergessenes Fest, den „Prager Purim", erinnert Rabbiner Dr. Alexander Kisch in einer kleinen Schrift „Die Prag-r Juden st adt während

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