Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 95 (1.12.1892)
- Date
- 1892-12-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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XXXIII. Jahrgang. Dritte Beilage zu M 95 des „Israelit". Leitender Artikel. I>er Wlivardt-Brozeß. Vor der 2. Strafkammer des Berliner Landgerichts begannen Dienstag den 39. November die Verhandlungen gegen den Rektor Herrmann Ahlwardt, der beschuldigt ist, im April und Mai d. Js. durch zwei verschiedene Handlungen den Direktor Isidor Loewe, den Oberstlieutenant a. D. Kühne, die kgl. Büchsenmacher Klett, Bohner und Holz, sowie den Oberbüchsenmacher Kirch in Spandau verleumderisch beleidigt zu haben, durch eine Broschüre, die im April d. I. im Verlage von Glöß in Dresden unter dem Titel: «Nelle Enthüllungen. Judenflinten", erschien und der im Mai eine zweite Broschüre mit dem gleichen Titel folgte. Beide Broschüren enthalten schwere Anschuldigungen gegen die beiden Direktoren der Ludw. Loewe'schen Gewehrfabrik, gegen daS Arbeitspersonal der Firma und gegen die zur Kontrole, Revision und Abnahme der für den Staat gefertigten Gewehre bestimmten Militärpersonen. Den Inhalt der Broschüren können wir als bekannt voraussetzen, es wird bekanntlich nichts Geringeres behauptet, als daß von den Leitern der Leowe'scken Fabrik, Herren Isidor Loewe und Oüerstlieutenant a. D Kühne, absichtlich und Wissentlich schlechte Gewehre hergestellt und geliefert seien zu dem hoch- und landesverrätherischen Zweck, dem deutschen Soldaten ein Gewehr in die Hand zu geben, das im Felde seinen Dienst versagt und in der Absicht, unsere ruhmreiche Armee, die wichtige Stütze der Hyhenzovern-Monarchie und Vaterlandes, wehrlos zu machen, um demnächst auf den TrÜMprern des deutschen Vaterlandes die jüdische Weltherrschaft aufzurichten. Vom Direktor Isidor Loewe wird insbesondere behauptet, daß er dahei im Aufträge der „Alliance israälite universelle“ gehandelt habe. — Zu diesen Anschuldigungen kommt noch eine ganze Reihe von persönlichen Beleidigungen. Die Direktoren der Fabrik werden als „gefährliche Gauner" bezeichnet, u. A. wird ein Ausspruch Montefiore's mitgetheilt: „Die Christen sollen zufrieden sein, wenn wir ihnen die Augen zum Weinen lassen." Daran wird die Bemerkung geknüpft: „Fest steht, daß Isidor Loewe diesen grauenvollsten Fluch, den je ein Jude über uns gesprochen, heute schon durch die That gräßlich Überboten hat." BemerkenSwerth ist, daß der eine Direktor Kühne, der aus einer alten christlichen Familie stammt, immerfort als Jude bezeichnet wird, der eigentlich Kohn heiße. Sowohl die bei dem Militärgericht als dem Civilgericht geführten Untersuchungen haben nach Ansicht der Anklagebehörde die völlige Grundlosigkeit der gegen die beiden Direktoren und die vier Mklitärpersonen erhobenen Borwürfe des Hoch- und LandesverrathS. des Betruges und der Bestechung ergeben. — Auf Grund zahlreicher Gutachten des sächsischen und des preußischen Kriegsministeriums und anderer Sachverständiger, sowie auf Grund des Ergebnisses persönlicher Vernehmungen geht die Ansicht der Anklagebe- Hörde dahin: eS sei in unzweifelhafter und unanfechtbarer Weise festgestellt, daß die von der Loewe'schen Fabrik gelieferten Gewehre vollkommen kriegsbrauchbar und keineswegs minderwerthig seien, vielmehr allen berechtigten Anforderungen entsprechen und qualitativ den aus anderen Fabriken, insbesondere den kgl.' Fabriken bezogenen nicht nachstehen. Auch seien bei den Truppen bisher keineswegs ungünstige Resultate mit den Loeweschen Gewehren erzielt worden. Bor Eintritt in die Verhandlung erklärt der erste Staatsanwalt Drescher: Die Frage sei erwogen worden, ob die Oeffentlichkeit auszuschließen sei. Wenn nur ein Theil der Ahlwardt'schen Behauptungen über die Unbrauchbarkeit unserer Gewehre und der Beleidigungen, die er gegen hohe Mmtarbeamte gerichtet, wahr wäre, würde die Nothwendigkert für den Ausschluß der Oeffentlichkeit gegeben sein. Die Boruntersuchuug habe aber ergeben, daß alle Behauptungen durchweg auf Erfindung beruhen, daß die von Loewe u. Co. gelieferten Gewehre brauchbar, kriegstüchtig und vollwerthig sind. Deßhalb nehme er im Einverständnitz mit der Militärverwaltung von dem Ausschluß der Oeffentlichkeit Abstand, und begrüße die willkommene Gelegenheit, in öffentlicher Verhandlung die Behauptungen des Angeklagten als unwahr festzustellen. Sollten Einzelheiten der Verhandlung das Staatsinteresse gefährden, so könne ja die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden. Zu diesem Zwecke sei Oberstlieutenant von Gößnitz vom Kriegsministerium als Sachverständiger hergesandt. Im Verlauf der Verhandlung machten der Angeklagte und seine Vertheidiger die verzweifeltsten Versuche, eine Vertagung herbeizuführen. Sie beanspruchten diese, weil sie gegen Oberstlieutenant Kühne eine Denunziation wegen Betrugs beim Landgericht II eingereicht hätten. Auf telephonische Anfrage stellte sich heraus, daß dort keine Denunziation eingegangen ist. Ahlwardt erklärte, sie sei heute früh in den Briefkasten gesteckt worden. Inzwischen theilte der erste Staatsanwalt beim Landgericht II mit, daß er diese Anzeige bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts I abgegeben habe, und der erste Staatsanwalt des Landgerichts I theilte sofort mit, daß er die Anzeige zurückgewiesen habe. Der Vertheidiger erklärte nun, er wolle gegen diese Zurückweisung an die höhere Instanz appelliren und beantragte inzwischen Vertagung. Präsident und Staatanwalt sagten wiederholt, daß das Ganze auf Verschleppung hinauslaufe, und der Gerichtshof erklärte, wenn der Vertheidiger einen Bescheid des Oberstaatsanwalts vorweise, wonach dieser der Strafanzeige Folge zu geben beabsichtige, werde der Gerichtshof vertagen. Bis dahin werde er verhandeln. Es wurde sodann in die materielle Verhandlung eingetreten. Sodann werden vorerst einige unwesentliche Fälle verhandelt. Zuerst wegen eines vom Angeklagten in Dresden gehaltenen Vortrags, worin er dem Oberbüchsenmacher Kirch Bestechlichkeit vorgeworfen. Da die Thalsache der Beleidigung nicht mehr genau festzustellen, gilt dieser Fall als erledigt. Hierauf findet die Verlesung der beiden Broschüren statt, die über 2 Stunden dauert. Nach Beendigung derselben wird der Redakteur Richard Saling vom Kl. I. vernommen, der sich nach Aussage Ahlwardt's bei diesem im Gefängnisse eingeschwindelt haben soll, um ihn auszuhören. Herr Saling bekundet eidlich, daß er arff ganz gerade und rechtliche Weise sich bei Ahlwardt eingefuhrt habe. Hierauf ruft der Angeklagte in tragikomischer Weise auS: Es ist der Eid eines Juden — ich habe nichts mehr zu sagen: Hier wird um halb fünf Uhr die Verhandlung abgebrochen und auf Mittwoch 9 Uhr vertagt. Telegramme. Berlin, 30. November. Drei Büchsenmacher bekunden, daß sie auS Ausschußtheilen Gewehre zusammengestellt hätten. Diese seien ursprünglich seitens des Kriegsministeriums beschlagnahmt, dann aber zurückgestellt worden. Zeuge Löwe: Mit seinem Wissen und Willen seien keine Gewehre mißbräuchlich aus der Fabrik gekommen. Oberstlieutenant Kühne erklärt, er kenne in seiner Familie keinen Juden bis zum